Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026
Krankengeld Rechner (Deutschland)
Nach 6 Wochen Krankheit: Berechne dein Krankengeld brutto und netto — pro Monat und Tag.
Basierend auf 3 Quellen
Der Krankengeld-Rechner zeigt dir, was nach sechs Wochen Krankheit finanziell auf dich zukommt: Er berechnet aus Brutto, Netto und Einmalzahlungen dein voraussichtliches Krankengeld — brutto wie netto, pro Monat und pro Tag. Dabei berücksichtigt er die 70-%- und 90-%-Regel, die Beitragsbemessungsgrenze und alle Sozialabzüge. Einfach Werte eingeben und sofort sehen, mit wie viel Geld du während einer längeren Arbeitsunfähigkeit rechnen kannst.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Bruttogehalt monatlich, Nettogehalt monatlich, Einmalzahlungen letzte 12 Monate, Kinderstatus, Krankenversicherungsstatus, Beitragsbemessungsgrenze automatisch anwenden, BBG monatlich (Eingabewert), Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Berechnungszeitraum ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Krankengeld-Rechner
- Trage dein monatliches Brutto in das Feld „Bruttogehalt monatlich" und dein Netto in „Nettogehalt monatlich" ein.
- Gib Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (Weihnachtsgeld, Bonus) in „Einmalzahlungen letzte 12 Monate" als Jahreswert ein.
- Wähle deinen Kinderstatus — er entscheidet über den Pflegeversicherungs-Abzug.
- Lass „Beitragsbemessungsgrenze automatisch anwenden" aktiviert (2026: 5.812,50 € monatlich) oder passe den Wert manuell an.
- Optional: „Beginn der Arbeitsunfähigkeit" und „Berechnungszeitraum" für die Phasenanzeige und Hochrechnung.
Durchgerechnetes Beispiel: Eine 38-jährige Erzieherin aus Bremen verdient 4.200 € brutto und 2.700 € netto, dazu 1.200 € Weihnachtsgeld im Jahr. Regel-Brutto: 4.200 + 100 = 4.300 €. Krankengeld brutto: min(70 % × 4.300 = 3.010 €, 90 % × 2.700 = 2.430 €) = 2.430 € pro Monat, also 81,00 € pro Tag. Abzüge (mit Kind): 225,99 € Renten-, 31,59 € Arbeitslosen-, 43,74 € Pflegeversicherung = 301,32 € gesamt. Netto bleiben 2.128,68 € im Monat bzw. 70,96 € am Tag — ein Nettoverlust von 571,32 € gegenüber dem Gehalt, Ersatzrate 78,8 %. Es greift die 90-%-Netto-Regel.
Wie wird Krankengeld eigentlich berechnet?
Die Formel steht in § 47 SGB V: 70 % deines regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts — aber höchstens 90 % deines Nettoeinkommens. Der niedrigere Wert gewinnt. Zum Brutto zählen auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni, verteilt auf zwölf Monate. Verdienst du über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € monatlich), wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet.
- 70-%-Regel: 70 % des Bruttos (inkl. Einmalzahlungen, gedeckelt durch BBG)
- 90-%-Regel: maximal 90 % des Nettos — sie greift vor allem bei niedrigeren Einkommen
- Auszahlung: pro Kalendertag, also Monatsbetrag ÷ 30
Was wird vom Krankengeld abgezogen?
Vom Brutto-Krankengeld gehen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab: 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherungs-Anteil — 1,8 % mit Kind, 2,4 % ohne Kind (inklusive Kinderlosenzuschlag). Krankenversicherungsbeiträge zahlst du während des Krankengeldbezugs keine. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es kann den Steuersatz deines übrigen Einkommens erhöhen.
Wann beginnt und endet der Anspruch?
Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Erst ab Tag 43 — also der siebten Woche — zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Bei derselben Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren, danach droht die Aussteuerung. Der Rechner zeigt dir anhand des AU-Beginns, in welcher Phase du dich gerade befindest: noch Entgeltfortzahlung oder schon Krankengeldphase.
Formel
Regel-Brutto = Monatsbrutto + Einmalzahlungen/12
Brutto-Basis = min(Regel-Brutto, BBG) (falls BBG aktiv)
KG brutto/Monat = min(70% × Brutto-Basis, 90% × Monatsnetto)
KG brutto/Tag = KG brutto/Monat ÷ 30
Abzüge = KG brutto × (9,3% + 1,3% + PV-Satz)
KG netto = KG brutto − Abzüge
PV-Satz: 1,8 % mit Kind, 2,4 % ohne Kind (Arbeitnehmeranteil 2026). Alle Werte sind Schätzungen — die Krankenkasse berechnet den exakten Anspruch aus deinen tatsächlichen Entgeltdaten.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil kaum jemand weiß, was nach sechs Wochen Krankheit finanziell passiert — und die Überraschung dann besonders wehtut. Wir wollten die Lücke zwischen Bruttogehalt und Krankengeld sichtbar machen, bevor sie real wird.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gibt es Krankengeld?
Sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Bei derselben Krankheit gibt es Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wie viel Prozent vom Gehalt ist Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 % deines regelmäßigen Bruttos, höchstens aber 90 % deines Nettos — der niedrigere der beiden Werte gewinnt. Beispiel: 70 % von 4.300 € sind 3.010 €, 90 % von 2.700 € sind 2.430 €. Also gibt es 2.430 € brutto pro Monat.
Werden vom Krankengeld Sozialabgaben abgezogen?
Ja: 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung und der Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung (1,8 % mit Kind, 2,4 % ohne Kind) werden direkt abgezogen. Krankenversicherungsbeiträge fallen dagegen nicht an — du bleibst beitragsfrei krankenversichert.
Zählt Weihnachtsgeld beim Krankengeld mit?
Ja — Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni zählen zum sogenannten Regelentgelt und erhöhen dein Krankengeld. Der Rechner verteilt sie pauschal auf zwölf Monate: 1.200 € Weihnachtsgeld bedeuten 100 € mehr Brutto-Basis pro Monat.
Was hat die Beitragsbemessungsgrenze mit Krankengeld zu tun?
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Brutto-Basis: 2026 liegt sie bei 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich). Verdienst du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet. Der Rechner hat ein Eingabefeld dafür — prüfe, ob der hinterlegte Wert zum aktuellen Jahr passt.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Nein, das Krankengeld selbst ist steuerfrei — es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem dein übriges Einkommen versteuert wird. In der Steuererklärung musst du es deshalb trotzdem angeben.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Dann bist du in der sogenannten Aussteuerung: Nach 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit endet der Anspruch. Sprich frühzeitig mit deiner Krankenkasse über Reha, stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB V) – Grundlagen zum Krankengeld
- Öffentliche Informationen gesetzlicher Krankenkassen zur 70%-/90%-Regel
- Beitragsabzüge auf Krankengeld: Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
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