Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026
Pflegeheim Kosten Rechner
Pflegegrad, Heimkosten, Rente: Berechne deinen Eigenanteil und die Deckungslücke.
Basierend auf 3 Quellen
Der Pflegeheim-Kosten-Rechner zeigt dir ehrlich, was ein Heimplatz unterm Strich kostet: Du trägst Pflegegrad, Heimkosten und Rente ein, und der Rechner zieht Pflegekassenleistung und den gestaffelten Leistungszuschlag ab. Das Ergebnis: dein monatlicher Eigenanteil und die Deckungslücke nach der Rente. Eine nüchterne Zahl für eine der schwierigsten finanziellen Entscheidungen im Leben.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Pflegegrad, Pflegekosten pro Monat, Unterkunft und Verpflegung pro Monat, Investitionskosten pro Monat, Aufenthaltsdauer im Heim (Jahre), Monatliche Rente / sicheres Einkommen ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Pflegeheim-Kosten-Rechner
- Wähle den Pflegegrad in „Pflegegrad" (1 bis 5).
- Trage die monatlichen Kostenblöcke ein: „Pflegekosten pro Monat" (reine Pflege), „Unterkunft und Verpflegung pro Monat" und „Investitionskosten pro Monat" — die drei Zahlen stehen auf jeder Heimrechnung.
- Gib in „Aufenthaltsdauer im Heim (Jahre)" an, wie lange der Heimaufenthalt schon dauert oder dauern soll — das bestimmt den Zuschlagssatz.
- Trage in „Monatliche Rente / sicheres Einkommen" das verfügbare Einkommen ein.
- Der Rechner zeigt Pflegekassenleistung, Zuschlag, monatlichen Eigenanteil und die Deckungslücke nach der Rente.
Durchgerechnetes Beispiel: Eine 54-jährige Tochter aus Leipzig plant für ihren Vater (Pflegegrad 3, seit 1,2 Jahren im Heim). Pflegekosten 1.900 Euro, Unterkunft/Verpflegung 1.100 Euro, Investitionskosten 450 Euro, Rente 1.600 Euro. Pflegekasse: 1.319 Euro. Pflege-Eigenanteil vor Zuschlag: 581 Euro. Zuschlagssatz bei 1,2 Jahren: 30 % = 174,30 Euro. Monatlicher Eigenanteil: (581 − 174,30) + 1.100 + 450 = 1.956,70 Euro. Deckungslücke nach Rente: 356,70 Euro pro Monat.
Was zahlt die Pflegekasse im Heim?
Die Leistung der Pflegekasse hängt nur vom Pflegegrad ab und gilt für die vollstationäre Pflege seit 1. Januar 2025 — die Werte sind auch 2026 aktuell:
- Pflegegrad 1: 131 Euro (reiner Zuschuss)
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Die Kassenleistung wird nur auf die pflegebedingten Kosten angerechnet. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt — sie sind immer Eigenanteil.
Der Leistungszuschlag: Treue wird belohnt
Je länger jemand im Heim lebt, desto höher der Zuschuss auf den Pflege-Eigenanteil (§ 43c SGB XI): 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten, 75 % ab dem vierten Jahr. Das Heim rechnet ihn direkt mit der Pflegekasse ab, du siehst ihn als geminderten Eigenanteil auf der Rechnung. Auch hier gilt: Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten Anteil, nicht auf Hotel- und Investitionskosten.
Was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Der Rechner zeigt dir die Deckungslücke — den Betrag, der nach Rente und allen Leistungen monatlich fehlt. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, hilft das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege". Dabei gilt: Kinder haften erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen (Elternunterhalt seit 2020), und selbst genutztes Wohneigentum zählt zum Schonvermögen. Ein Beratungsgespräch beim Pflegestützpunkt deiner Stadt kostet nichts und klärt, welche Ansprüche bestehen.
Formel
Kassenleistung = je nach Pflegegrad (131 / 805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 €)
Zuschlagssatz = 15 % / 30 % / 50 % / 75 % nach Aufenthaltsjahren
Pflegeanteil = max(0, Pflegekosten − Kassenleistung)
Eigenanteil = Pflegeanteil × (1 − Zuschlagssatz) + UV + Investitionskosten
Deckungslücke = max(0, Eigenanteil − Rente)
Alle Angaben sind Schätzwerte zur Orientierung — die verbindliche Abrechnung erstellt das Pflegeheim zusammen mit der Pflegekasse.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil die Heimrechnung für Angehörige oft ein Schock ist: Die Pflegekasse zahlt weniger als erhofft, und niemand erklärt, warum. Wir wollten die drei Kostenblöcke und die Zuschläge so transparent machen, dass Familien planen können, statt zu raten.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Pflegeheimplatz im Monat?
Ein Heimplatz kostet häufig zwischen 3.000 und 4.500 Euro im Monat — zusammengesetzt aus Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der reinen Pflegekosten, der Rest bleibt Eigenanteil. Der Rechner zeigt dir die Lücke zwischen Gesamtkosten und Rente.
Wie viel zahlt die Pflegekasse fürs Pflegeheim?
Bei vollstationärer Pflege: Pflegegrad 2 = 805 Euro, Pflegegrad 3 = 1.319 Euro, Pflegegrad 4 = 1.855 Euro, Pflegegrad 5 = 2.096 Euro monatlich. Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss von 131 Euro. Diese Sätze gelten seit 1. Januar 2025 und auch 2026.
Was ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim?
Ein prozentualer Zuschuss auf deinen Pflege-Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Wichtig: Er mindert nur den pflegebedingten Anteil — nicht Unterkunft, Essen oder Investitionskosten.
Müssen Kinder für die Heimkosten der Eltern zahlen?
Seit 2020 nur noch, wenn dein Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Darunter springt bei Bedürftigkeit das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege" ein. Die alte generelle Unterhaltspflicht für Kinder wurde damit praktisch stark eingeschränkt.
Was passiert, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt das Sozialamt ins Spiel: Reichen Rente, Vermögen und Pflegekassenleistungen nicht, kann „Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Dabei gibt es Schonvermögen — selbst genutztes Wohneigentum bleibt in der Regel unangetastet. Der Rechner zeigt dir die Deckungslücke, die zu schließen wäre.
Woraus setzt sich die Heimrechnung zusammen?
Drei Blöcke: die pflegebedingten Kosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie die Investitionskosten des Heims. Nur auf den ersten Block wirken Pflegekassenleistung und Leistungszuschlag — die beiden anderen zahlst du immer komplett selbst.
Quellen
- SGB XI: Leistungsbeträge der Pflegekasse bei stationärer Pflege nach Pflegegrad
- Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege nach Aufenthaltsdauer
- Kostenstruktur stationärer Einrichtungen: Pflege, Unterkunft/Verpflegung, Investitionen
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