Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026
Überstunden-Auszahlungs-Rechner
Überstunden-Auszahlung berechnen: Brutto, Netto & Freizeitausgleich mit Zuschlägen
Basierend auf 3 Quellen
Der Überstunden-Auszahlungs-Rechner zeigt dir, was deine Überstunden wert sind: Gib Monatsgehalt, Wochenstunden und Überstunden nach Art ein — normal, Nacht/Wochenende oder Feiertag — und erhalte sofort Bruttovergütung mit Zuschlägen, Netto-Schätzung und den Freizeitausgleich in gewichteten Stunden. So entscheidest du informiert, ob du dir die Stunden auszahlen lässt oder frei nimmst.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Monatsgehalt (brutto), Wochenarbeitszeit, Überstunden normal, Überstunden Nacht/Wochenende, Überstunden Feiertag, Auszahlungsart, Steuerklasse (für Netto-Schätzung) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Überstunden-Auszahlungs-Rechner
- Trage im Feld Monatsgehalt (brutto) dein Bruttomonatsgehalt und im Feld Wochenarbeitszeit deine Vertragsstunden ein.
- Verteile deine Stunden auf Überstunden normal, Überstunden Nacht/Wochenende und Überstunden Feiertag.
- Wähle im Feld Auszahlungsart zwischen Barvergütung und Freizeitausgleich.
- Wähle deine Steuerklasse für die Netto-Schätzung.
- Der Rechner zeigt Bruttogesamtvergütung, Netto geschätzt oder — bei Freizeitausgleich — die gewichteten Stunden.
Durchgerechnetes Beispiel: Ein 38-jähriger Krankenpfleger aus Hannover, 3.500 € brutto, 40 Stunden, Steuerklasse I, Barvergütung. 10 Stunden normal, 4 Stunden Nacht/Wochenende, 2 Stunden Feiertag:
- Stundenlohn = 3.500 € / (40 × 4,33) = 20,21 €
- Normal: 20,21 € × 1,25 × 10 = 252,60 €
- Nacht/Wochenende: 20,21 € × 1,50 × 4 = 121,25 €
- Feiertag: 20,21 € × 2 × 2 = 80,83 €
- Brutto gesamt = 454,68 € → netto geschätzt 309,18 €
Als Freizeitausgleich wären es 10 × 1,25 + 4 × 1,5 + 2 × 2 = 22,5 Stunden frei statt 16 gearbeiteten.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Nein — und das überrascht viele. Das Gesetz kennt keinen allgemeinen Überstundenzuschlag. Ob und wie viel Zuschlag du bekommst, steht in:
- Tarifvertrag (oft 25 % normal, 50 % Nacht/Sonntag, 100 %+ Feiertag)
- Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
- Branchenpraxis — der Rechner nutzt die üblichen 25/50/100 %
Prüfe also zuerst, was für dich gilt — die Zuschläge im Rechner sind ein realistischer Standard, keine Rechtsgarantie. Was das Gesetz dagegen klar regelt: Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, und die Höchstarbeitszeit (8, ausnahmsweise 10 Stunden täglich) gilt trotzdem.
Barvergütung oder Freizeitausgleich — was lohnt sich mehr?
- Barvergütung: Geld sofort auf dem Konto — aber voll steuer- und sozialversicherungspflichtig (Ausnahme: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu bestimmten Grenzen nach § 3b EStG steuerfrei).
- Freizeitausgleich: Die Zuschläge werden in Zeit umgerechnet — aus 16 Überstunden werden im Beispiel 22,5 freie Stunden. Steuerlich neutral, dafür Erholung.
Faustregel: Wer finanziell eng ist, nimmt das Geld; wer am Limit arbeitet, nimmt die Zeit. Viele Betriebe schreiben ohnehin vor, was möglich ist — frage nach, bevor du dich entscheidest.
Formel
Stundenlohn = Monatsgehalt / (Wochenstunden × 4,33)
Brutto = Stundenlohn × (1 + Zuschlag) × Stunden
Zuschläge = 25 % normal · 50 % Nacht/Wochenende · 100 % Feiertag
Netto (Schätzung)= Brutto × Steuerklassenfaktor
Freizeit = Stunden × (1 + Zuschlag)
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil kaum jemand weiß, was eine einzelne Überstunde eigentlich wert ist — und ob sich Auszahlen oder Freinehmen mehr lohnt. Die Zuschlagslogik folgt der üblichen Praxis und wurde mit typischen Gehaltskonstellationen getestet.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meine Überstunden-Auszahlung bei 4.000 € Gehalt und 8 normalen Überstunden?
Schritt für Schritt: 1) 4.000 € Monatsgehalt, 40 Wochenstunden, 8 Stunden bei „Überstunden normal" eingeben, Barvergütung wählen. 2) Stundenlohn = 4.000 € / 173,2 = 23,09 €. 3) Brutto = 23,09 € × 1,25 × 8 = 230,95 €. 4) Netto geschätzt (Steuerklasse I): 230,95 € × 0,68 = 157,05 €.
Wie viele freie Stunden bekomme ich für 5 Feiertags-Überstunden?
Auszahlungsart „Freizeitausgleich" wählen und 5 Stunden bei „Überstunden Feiertag" eingeben: 5 × 2 = 10 Stunden frei. Die Zuschläge werden bei Freizeitausgleich in Zeit umgerechnet — deshalb lohnt sich Freinehmen besonders bei Nacht- und Feiertagsstunden.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Teilweise: Zuschläge für Nachtarbeit (bis 25 %), Sonntagsarbeit (bis 50 %) und Feiertagsarbeit (bis 125 %, an besonderen Feiertagen 150 %) sind nach § 3b EStG steuerfrei — bezogen auf einen Grundlohn von höchstens 50 € pro Stunde. Normale Überstundenzuschläge sind voll steuerpflichtig.
Muss mein Arbeitgeber Überstunden überhaupt bezahlen?
Grundsätzlich ja — geleistete Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Aber: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, nach denen eine gewisse Zahl Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn die Zahl konkret benannt ist.
Was bedeutet der Faktor 4,33 in der Berechnung?
Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen (52 Wochen / 12 Monate). Deshalb teilt man das Monatsgehalt durch Wochenstunden × 4,33, um den Stundenlohn zu erhalten. Bei 40 Stunden sind das 173,2 Monatsstunden.
Kann ich mir Überstunden auch teilweise auszahlen lassen?
Das hängt von deinem Arbeitgeber ab — gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf eine bestimmte Aufteilung. Viele Betriebe erlauben eine Kombination aus Auszahlung und Freizeitausgleich. Rechne beide Varianten durch und sprich das Ergebnis mit deiner Führungskraft ab.
Verfallen nicht genommene Überstunden am Jahresende?
Überstunden verfallen nicht automatisch — aber Ansprüche verjähren nach 3 Jahren, und viele Arbeitsverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen (oft 3 Monate). Wer seine Stunden nicht dokumentiert und geltend macht, verschenkt im Zweifel Geld.
Quellen
- Praxisformel Stundenlohn aus Monatsgehalt: Monatsgehalt / (Wochenstunden × 4,33)
- Übliche Zuschlagslogik in Überstundenrechnern: 25 %, 50 %, 100 %
- Arbeitszeitrechtlicher Kontext: Ausgleich zwischen Vergütung und Freizeitausgleich
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