Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026
Kurzarbeitergeld Rechner
Kurzarbeitergeld berechnen: Was bleibt netto, wenn die Stunden gekürzt werden?
Basierend auf 2 Quellen
Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt dir, wie viel Geld du bei Kurzarbeit wirklich bekommst: Gib dein Soll- und Ist-Brutto ein und erhalte sofort Kurzarbeitergeld, Gesamt-Netto und den Einkommensverlust in Euro und Prozent. So weißt du schon vor der ersten Abrechnung, wie groß das Loch im Budget wird — und ob sich die Aufstockung deines Arbeitgebers lohnt.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Reguläres Bruttogehalt (Soll-Entgelt), Reduziertes Bruttogehalt (Ist-Entgelt), Steuerklasse, Kinderstatus, Bundesland, Kirchensteuerpflicht, Arbeitszeit vor Kurzarbeit, Arbeitszeit während Kurzarbeit, Arbeitgeber-Aufstockung ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
- Trage im Feld Reguläres Bruttogehalt (Soll-Entgelt) dein normales Monatsbrutto ein.
- Trage im Feld Reduziertes Bruttogehalt (Ist-Entgelt) ein, was du während der Kurzarbeit noch verdienst.
- Wähle Steuerklasse und Kinderstatus — mit Kind gibt es 67 statt 60 Prozent.
- Optional: Kirchensteuerpflicht und Bundesland, Arbeitszeit vor/während Kurzarbeit und eine Arbeitgeber-Aufstockung in Prozent.
- Der Rechner zeigt dir Kurzarbeitergeld (monatlich), Gesamtes Nettoeinkommen und die Differenz zum normalen Gehalt.
Durchgerechnetes Beispiel: Eine 41-jährige Verkäuferin aus Leipzig, Steuerklasse I, ohne Kind, ohne Kirchensteuer. Soll-Brutto 3.400 €, Ist-Brutto 2.100 €, keine Aufstockung:
- Pauschal-Netto Soll = 2.053,60 €, Pauschal-Netto Ist = 1.268,40 €
- Nettoverlust = 785,20 €
- Kurzarbeitergeld = 785,20 € × 60 % = 471,12 €
- Gesamt-Netto = 1.268,40 € + 471,12 € = 1.739,52 €
- Differenz zum normalen Gehalt = 314,08 € pro Monat
Hinweis: Der Rechner arbeitet mit pauschalierten Nettowerten (vereinfachte Steuer- und Sozialabgaben-Sätze). Die exakte Berechnung erfolgt nach den amtlichen KUG-Tabellen der Bundesagentur für Arbeit — nutze das Ergebnis als realistische Schätzung, nicht als amtlichen Bescheid.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Die Sätze sind seit Jahren stabil:
- 60 % der Nettoentgeltdifferenz — Standard
- 67 % — wenn auf deiner Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist
Die erhöhten Corona-Sätze (70/77 % bzw. 80/87 %) sind seit Ende 2021 Geschichte. Die maximale Bezugsdauer beträgt bis zum 31. Dezember 2026 bis zu 24 Monate, danach gilt wieder die reguläre Dauer von 12 Monaten.
Wichtig: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es erhöht also deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer KUG bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben.
Was bedeutet die Arbeitgeber-Aufstockung?
Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt — oft auf 80 oder 90 % des Netto. Im Rechner trägst du die Aufstockung als Prozentwert ein:
- Sie bezieht sich auf den Nettoverlust, nicht aufs Bruttogehalt.
- In unserem Beispiel würden 20 % Aufstockung zusätzlich 157,04 € bringen — das Gesamt-Netto stiege auf 1.896,56 €.
- Aufstockungen sind übrigens steuer- und sozialversicherungspflichtig — anders als das KUG selbst.
Lohnt sich also, im Betrieb nachzufragen: Gibt es eine Aufstockungsregelung? Sie macht oft mehrere hundert Euro im Monat aus.
Formel
Pauschal-Netto = Brutto − RV − ALV − KV − PV − pauschale Lohnsteuer
(− Kirchensteuer, falls pflichtig)
Kurzarbeitergeld = (Netto Soll − Netto Ist) × 0,60 (0,67 mit Kind)
Gesamt-Netto = Netto Ist + Kurzarbeitergeld + Aufstockung
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil bei Kurzarbeit die erste Frage immer lautet: Was bleibt unterm Strich? Die Formeln bilden die KUG-Berechnung mit pauschalierten Nettowerten ab und wurden mit typischen Gehaltskonstellationen getestet.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich mein Kurzarbeitergeld bei 3.000 € Soll und 1.500 € Ist, Steuerklasse I, ohne Kind?
Schritt für Schritt: 1) Soll-Brutto 3.000 € und Ist-Brutto 1.500 € eingeben, Steuerklasse I, ohne Kind. 2) Pauschal-Netto Soll = 1.812,00 €, Pauschal-Netto Ist = 906,00 €. 3) Nettoverlust = 906,00 €. 4) Kurzarbeitergeld = 906,00 € × 60 % = 543,60 €. 5) Gesamt-Netto = 1.449,60 €.
Bekomme ich mehr Kurzarbeitergeld, wenn ich ein Kind habe?
Ja: Mit einem Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte steigt der Leistungssatz von 60 auf 67 %. Bei einem Nettoverlust von 785,20 € wären das 526,08 € statt 471,12 € — also rund 55 € mehr im Monat.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch den Steuersatz auf dein restliches Einkommen. Außerdem bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet — das KUG steht in deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld bekommen?
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine verlängerte maximale Bezugsdauer von 24 Monaten. Danach beträgt die reguläre Bezugsdauer wieder maximal 12 Monate.
Zählt mein Arbeitgeber die Sozialabgaben während der Kurzarbeit weiter?
Ja. Für den tatsächlich gearbeiteten Teil zahlst du normal weiter. Für die ausgefallene Arbeitszeit werden Beiträge aus einem fiktiven Entgelt (80 % der Entgeltdifferenz) berechnet — die trägt der Arbeitgeber allein. Dein Versicherungsschutz bleibt vollständig erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt?
Das Soll-Entgelt ist das Brutto, das du ohne Kurzarbeit bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit verdient hättest. Das Ist-Entgelt ist das, was du im Kurzarbeitsmonat tatsächlich verdienst. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben bei beiden außen vor.
Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Ja, aber: Einkommen aus einem Nebenjob, der erst während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ein bereits vorher bestehender Minijob bleibt dagegen anrechnungsfrei. Kläre das im Zweifel mit der Agentur für Arbeit.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld – Grundprinzip
- Steuerrechtliche Hinweise: Progressionsvorbehalt bei KUG
Erstellt von

Prof. Dr. rer. nat. Theoretische Physik, ehem. Universität Heidelberg
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