Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2026

Abgeltungsteuer-Rechner

Wie viel Steuer auf deine Kapitalerträge fällig wird – mit Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 3 Quellen

Der Abgeltungsteuer-Rechner 2026 zeigt dir in Sekunden, wie viel Steuer auf deine Kapitalerträge fällig wird – auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne gleichermaßen. Grundlage ist der pauschale Steuersatz von 25 Prozent nach § 32d EStG, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Rechner berücksichtigt automatisch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) und die Teilfreistellungen für Fonds und ETFs nach dem Investmentsteuergesetz. Gib einfach deine Erträge, die Ertragsart, deinen Familienstand und deine Kirchensteuerpflicht ein – kostenlos und ohne Anmeldung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Kapitalerträge, Art der Erträge, Familienstand, Bereits genutzter Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuerpflicht ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Abgeltungsteuer-Rechner

Der Rechner braucht genau fünf Angaben von dir:

  1. Kapitalerträge: Trag im Feld „Kapitalerträge" ein, wie viel Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne du im Jahr 2026 erzielst – in Euro, brutto, also vor Steuern.
  2. Art der Erträge: Wähl im Feld „Art der Erträge", woher das Geld stammt: Zinsen, Dividenden und Aktienverkäufe, Aktienfonds oder Aktien-ETF, Mischfonds, Immobilienfonds oder Auslands-Immobilienfonds. Der Rechner zieht automatisch die richtige Teilfreistellung ab – bei einem Aktien-ETF zum Beispiel 30 Prozent.
  3. Familienstand: Stell im Feld „Familienstand" ein, ob du alleinstehend oder verheiratet bist. Verheiratete haben den doppelten Sparer-Pauschbetrag (2.000 statt 1.000 Euro).
  4. Bereits genutzter Sparer-Pauschbetrag: Trag im Feld „Bereits genutzter Sparer-Pauschbetrag" ein, wie viel von deinem Freibetrag du 2026 schon bei anderen Banken verbraucht hast – zum Beispiel durch Freistellungsaufträge bei einem zweiten Broker.
  5. Kirchensteuerpflicht: Stell im Feld „Kirchensteuerpflicht" ein, ob du kirchensteuerpflichtig bist – und mit welchem Satz: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Bundesländern.

Sofort siehst du acht Ergebnisse:

  • Verbleibender Sparer-Pauschbetrag: dein Freibetrag abzüglich des bereits genutzten Anteils.
  • Steuerpflichtige Erträge: das, was nach Teilfreistellung und Freibetrag tatsächlich besteuert wird.
  • Abgeltungsteuer (25 %): die eigentliche Steuer – bei Kirchensteuerpflicht mit der amtlichen Formel leicht abgesenkt.
  • Solidaritätszuschlag (5,5 %): 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.
  • Kirchensteuer: 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, falls du kirchensteuerpflichtig bist.
  • Steuerbelastung gesamt: alles zusammen – dein wichtigstes Ergebnis.
  • Netto-Ertrag nach Steuern: was dir von den Erträgen wirklich bleibt.
  • Effektiver Steuersatz: deine tatsächliche Belastung in Prozent der Bruttoerträge.

Durchgerechnetes Beispiel

Mara aus Köln verkauft 2026 Anteile an ihrem Aktien-ETF mit 8.000 Euro Gewinn. Sie ist verheiratet, hat 2026 schon 500 Euro ihres Sparer-Pauschbetrags bei einer anderen Bank verbraucht und ist kirchensteuerpflichtig (8 Prozent).

  • Eingaben: Kapitalerträge = 8.000 €, Art der Erträge = Aktienfonds / Aktien-ETF, Familienstand = verheiratet, Bereits genutzter Sparer-Pauschbetrag = 500 €, Kirchensteuerpflicht = 8 %
  • Verbleibender Sparer-Pauschbetrag: 2.000 − 500 = 1.500 €
  • Teilfreistellung 30 %: 8.000 × 0,70 = 5.600 €
  • Steuerpflichtige Erträge: 5.600 − 1.500 = 4.100 €
  • Abgeltungsteuer: 4.100 ÷ 4,08 = 1.004,90 €
  • Solidaritätszuschlag: 1.004,90 × 5,5 % = 55,27 €
  • Kirchensteuer: 1.004,90 × 8 % = 80,39 €
  • Steuerbelastung gesamt: 1.140,56 € – Netto-Ertrag nach Steuern: 6.859,44 €, effektiver Steuersatz 14,26 %

Ohne die Teilfreistellung läge die Steuerbelastung bei 1.808,21 Euro – der ETF-Anteil spart Mara also rund 668 Euro. Genau solche Unterschiede macht der Rechner sichtbar.

Welche Kapitalerträge werden mit 25 % besteuert?

Seit 2009 werden private Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit 25 Prozent besteuert (§ 32d EStG) – unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Unter die Abgeltungsteuer fallen:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Sparbüchern und Anleihen
  • Dividenden aus Aktien
  • Ausschüttungen von Investmentfonds und ETFs
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds und ETF-Anteilen

Deine Bank oder dein Broker führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab – damit ist deine Steuerpflicht grundsätzlich „abgegolten", daher der Name. Ein Werbungskostenabzug ist nicht möglich; der einzige Abzug ist der Sparer-Pauschbetrag. Bei sehr niedrigem Einkommen kann sich die Günstigerprüfung lohnen (siehe unten) – dann werden die Erträge ausnahmsweise mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare – diese Werte gelten unverändert auch 2026. Erträge bis zu dieser Höhe bleiben komplett steuerfrei. Damit deine Bank die Steuer erst gar nicht abzieht, verteilst du Freistellungsaufträge auf deine Banken und Broker – die Summe aller Aufträge darf den Höchstbetrag nicht überschreiten. Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, holt sich das Finanzamt zu viel abgeführte Steuer über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück. Der Rechner zieht den verbleibenden Freibetrag automatisch von deinen Erträgen ab, bevor er die Steuer berechnet.

Was bringt die Teilfreistellung bei Fonds und ETFs?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind Teile der Fondserträge steuerfrei – als Ausgleich dafür, dass der Fonds selbst bereits Körperschaftsteuer zahlt. Für Privatanleger gelten 2026 diese Teilfreistellungssätze (§ 20 InvStG):

FondsartTeilfreistellung
Aktienfonds und Aktien-ETFs (über 50 % Aktienquote)30 %
Mischfonds15 %
Inländische Immobilienfonds60 %
Auslands-Immobilienfonds80 %

Wichtig ist die Reihenfolge: Die Teilfreistellung wird zuerst abgezogen, der Sparer-Pauschbetrag erst danach. Ein Aktien-ETF mit 10.000 Euro Gewinn: Nur 7.000 Euro landen in der Steuerberechnung – erst davon geht der Freibetrag ab. Bei einem ledigen Anleger ohne Kirchensteuer bleiben so von 10.000 Euro Gewinn 8.417,50 Euro übrig (Steuerlast 1.582,50 Euro). Der Rechner kennt alle vier Sätze und wendet sie automatisch an.

Warum sinkt die Abgeltungsteuer bei Kirchensteuerpflicht?

Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe ihre eigene Bemessungsgrundlage – das gilt auch bei der Abgeltungsteuer. Deshalb sieht § 32d Abs. 1 EStG eine eigene Formel vor:

Abgeltungsteuer = steuerpflichtige Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz)

Bei 9 Prozent Kirchensteuer sind das effektiv 24,45 statt 25 Prozent, bei 8 Prozent effektiv 24,51 Prozent. Auf diese reduzierte Steuer werden dann 9 beziehungsweise 8 Prozent Kirchensteuer aufgeschlagen. Unterm Strich zahlst du als Kirchenmitglied durch die zusätzliche Kirchensteuer etwas mehr als ohne – aber weniger Abgeltungsteuer als die vollen 25 Prozent. Ein Beispiel: 4.000 Euro steuerpflichtige Erträge – ohne Kirchensteuer 1.000,00 Euro Abgeltungsteuer; mit 9 Prozent Kirchensteuer nur 978,00 Euro Abgeltungsteuer, dazu 88,02 Euro Kirchensteuer und 53,79 Euro Solidaritätszuschlag, insgesamt also 1.119,81 Euro.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent – zum Beispiel bei geringem Einkommen, im Studium oder in der Rente –, kannst du per Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen, dass deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren persönlichen Satz versteuert werden. Zu viel abgeführte Abgeltungsteuer erstattet dir das Finanzamt. Der Antrag läuft über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Faustregel: Bei einem zu versteuernden Einkommen unter etwa 17.000 Euro (ledig) lohnt sich der Blick fast immer. Der Rechner rechnet bewusst mit den pauschalen 25 Prozent, weil das der Standardfall ist – die Günstigerprüfung ist die Ausnahme, die du beim Finanzamt beantragst.

Formel

Steuerpflichtige Erträge = Kapitalerträge × (1 − Teilfreistellungssatz) − verbleibender Sparer-Pauschbetrag
Abgeltungsteuer           = Steuerpflichtige Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz)
Solidaritätszuschlag     = Abgeltungsteuer × 5,5 %
Kirchensteuer            = Abgeltungsteuer × Kirchensteuersatz
Steuerbelastung gesamt   = Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
Netto-Ertrag             = Kapitalerträge − Steuerbelastung gesamt
Effektiver Steuersatz    = Steuerbelastung gesamt ÷ Kapitalerträge × 100
  • Teilfreistellungssatz: 0 % (Zinsen, Dividenden, Aktienverkäufe), 30 % (Aktienfonds / Aktien-ETF), 15 % (Mischfonds), 60 % (Immobilienfonds), 80 % (Auslands-Immobilienfonds) – nach § 20 InvStG, Stand 2026.
  • Verbleibender Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (alleinstehend) bzw. 2.000 € (verheiratet) abzüglich des bereits genutzten Betrags, mindestens 0 €.
  • Kirchensteuersatz: 0,08 in Bayern und Baden-Württemberg, 0,09 in den übrigen Bundesländern, 0 bei fehlender Kirchensteuerpflicht.
  • Negative Zwischenergebnisse werden auf 0 gesetzt: Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Steuer.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die Abgeltungsteuer auf den ersten Blick täuschend simpel wirkt – „25 Prozent, fertig". In der Praxis machen Teilfreistellungen, die Kirchensteuer-Formel mit der verminderten Bemessungsgrundlage und verteilte Freistellungsaufträge die Rechnung schnell unübersichtlich. Wir haben die amtliche Formel aus § 32d EStG nachgebaut, die Teilfreistellungssätze nach § 20 InvStG für 2026 geprüft und alle Berechnungen gegen echte Steuerbeispiele gegengerechnet. Die Berechnung ersetzt keine Steuerberatung – bei komplexen Fällen wie ausländischer Quellensteuer oder Verlustverrechnungstöpfen hilft ein Steuerberater weiter.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Abgeltungsteuer zahle ich auf 5.000 Euro Zinsen?

Als Lediger ohne Kirchensteuer: 5.000 minus 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag = 4.000 Euro steuerpflichtig. Abgeltungsteuer 1.000 Euro plus 55 Euro Solidaritätszuschlag = 1.055 Euro gesamt. Dir bleiben 3.945 Euro, der effektive Steuersatz liegt bei 21,1 Prozent. Dieser Rechner rechnet es dir für deine Werte durch.

Wie viel Steuer fällt auf 10.000 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF an?

Als Lediger ohne Kirchensteuer: Teilfreistellung 30 Prozent, also nur 7.000 Euro Bemessungsgrundlage. Minus 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag = 6.000 Euro steuerpflichtig. Abgeltungsteuer 1.500 Euro plus 82,50 Euro Solidaritätszuschlag = 1.582,50 Euro gesamt. Netto bleiben 8.417,50 Euro.

Ändert die Kirchensteuer meine Abgeltungsteuer?

Ja. Bei 9 Prozent Kirchensteuer sinkt die Abgeltungsteuer durch die amtliche Formel (Bemessungsgrundlage geteilt durch 4,09) leicht: Bei 4.000 Euro steuerpflichtigen Erträgen zahlst du 978,00 statt 1.000,00 Euro Abgeltungsteuer – dazu 88,02 Euro Kirchensteuer und 53,79 Euro Solidaritätszuschlag, insgesamt 1.119,81 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer?

Im Alltag ist es dasselbe Geld: Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform – deine Bank zieht sie direkt an der Quelle ab. Abgeltungsteuer beschreibt die Wirkung – mit dem Abzug ist deine Steuerpflicht grundsätzlich abgegolten. Der Satz beträgt in beiden Fällen 25 Prozent.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Grundsätzlich nein – die Abgeltungswirkung macht die Angabe überflüssig. Pflicht wird es nur in Sonderfällen: wenn du die Günstigerprüfung beantragen willst, zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP zurückholen möchtest, ausländische Erträge ohne Steuerabzug hattest oder die Kirchensteuer nicht korrekt einbehalten wurde.

Gilt der Sparer-Pauschbetrag pro Bank oder insgesamt?

Insgesamt pro Person und Jahr: 1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete. Du verteilst Freistellungsaufträge auf deine Banken und Broker, die Summe darf den Höchstbetrag nicht überschreiten. Zu viel verteilte Freistellung führt zu Rückfragen des Finanzamts.

Werden Verluste aus Aktienverkäufen bei der Steuer berücksichtigt?

Ja, aber begrenzt: Verluste aus Kapitalvermögen werden in Verlustverrechnungstöpfen gesammelt und mit späteren Gewinnen verrechnet – Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, begrenzt auf 20.000 Euro pro Jahr. Dieser Rechner rechnet mit deinen Bruttoerträgen; zieh verrechenbare Verluste vorher ab oder trag den Nettogewinn ein.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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