Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026
Steuerklassen-Rechner für Ehepaare 2026
III/V, IV/IV oder Faktorverfahren? Vergleiche alle Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare – kostenlos.
Mit dem Steuerklassenrechner für Ehepaare vergleichst du in Sekunden die drei Steuerklassen-Kombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktorverfahren. Du trägst die beiden Bruttojahreseinkommen ein, dazu Kinder und Kirchensteuer – der Rechner zeigt dir den monatlichen Lohnsteuerabzug je Kombination, die wahre Jahressteuer nach dem Splittingtarif und ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung droht. Dazu kommen Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, dein persönlicher Faktor fürs Faktorverfahren und eine Empfehlung nach eurem Einkommensverhältnis. Kostenlos und ohne Anmeldung.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Bruttojahreseinkommen Partner A, Bruttojahreseinkommen Partner B, Anzahl Kinder, Kirchensteuer ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Steuerklassen-Rechner
Der Steuerklassen-Rechner stellt die drei Kombinationen für Ehepaare nebeneinander: III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktorverfahren. Entscheidend ist, was fast alle Rechner verschweigen: Die wahre Jahressteuer ist bei allen drei Kombinationen identisch – sie folgt immer dem Splittingtarif. Was sich unterscheidet, ist nur der monatliche Abzug und damit, ob du am Jahresende nachzahlst oder eine Erstattung bekommst.
- Bruttojahreseinkommen Partner A: Das Jahresbrutto der höher verdienenden Person. Ihr wird bei III/V automatisch die Steuerklasse III zugeordnet – dort wirkt der doppelte Grundfreibetrag.
- Bruttojahreseinkommen Partner B: Das Jahresbrutto der geringer verdienenden Person. Sie trägt bei III/V die Steuerklasse V, in der der Grundfreibetrag gar nicht berücksichtigt wird.
- Anzahl Kinder: Der Kinderfreibetrag (4.878 Euro je Elternteil und Kind) mindert die Basis für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – die Lohnsteuer selbst bleibt unberührt.
- Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern. Ohne Kappungsgrenze gerechnet – einzelne Länder kappen bei sehr hohen Einkommen.
Deine Ergebnisse liest du so:
- Zu versteuerndes Einkommen Partner A/B (vereinfacht): Brutto minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) minus vereinfachte Vorsorgepauschale. Diese Pauschale ist an der amtlichen Lohnsteuertabelle 2026 kalibriert – Abweichung unter 10 Euro im Normalbereich.
- Lohnsteuer pro Monat: III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor: Der monatliche Abzug je Kombination. Bei IV/IV mit Faktor steht dein persönlicher Faktor (drei Nachkommastellen) daneben.
- Mehr Netto pro Monat mit III/V (gegenüber IV/IV): Wie viel Euro monatlich mehr auf dem Konto landen, wenn ihr III/V statt IV/IV wählt.
- Wahre Jahressteuer (Splittingtarif): Die Steuer, die nach der Steuererklärung tatsächlich anfällt – unabhängig von der Kombination.
- Differenz III/V bzw. IV/IV zur wahren Steuer: Plus heißt Nachzahlung, minus heißt Erstattung über die Steuererklärung.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pro Jahr: Auf die wahre Steuer gerechnet, mit Freigrenze (20.350 Euro) und Milderungszone beim Soli.
- Empfohlene Steuerklassenkombination: IV/IV bei ähnlichen Einkommen, III/V bei deutlich ungleichen – die Schwelle liegt bei einem Einkommensverhältnis von 80 %.
Durchgerechnetes Beispiel: Lena und Jonas aus Köln. Lena verdient 55.000 Euro brutto im Jahr, Jonas 25.000 Euro, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Der Rechner ermittelt ein zu versteuerndes Einkommen von 42.770 Euro (Lena) und 18.770 Euro (Jonas). Bei III/V fallen monatlich 739,17 Euro Lohnsteuer an (Lena in III: 319,33 Euro, Jonas in V: 419,83 Euro), bei IV/IV 780,67 Euro (674,92 Euro plus 105,75 Euro) und bei IV/IV mit Faktor 0,946 genau 738,51 Euro. Die wahre Jahressteuer beträgt 8.870 Euro – wer IV/IV wählt, bekommt also 498 Euro erstattet, wer III/V wählt, liegt exakt richtig. Unterm Strich bringt III/V dem Paar 41,50 Euro mehr Netto pro Monat. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fallen hier nicht an, die Empfehlung lautet III/V.
Welche Steuerklassenkombination ist für uns die beste?
Bei annähernd gleichen Einkommen ist IV/IV der Regelfall – nach der Heirat werdet ihr automatisch in IV/IV eingruppiert, und es gibt selten einen Grund zu wechseln. Liegen die Einkommen deutlich auseinander (Faustregel: unter etwa 80 % Verhältnis, klassisch die 60:40-Verteilung), bringt III/V monatlich am meisten Netto auf euer gemeinsames Konto. Das Faktorverfahren ist die dritte Option: Ihr bleibt beide in IV, aber das Finanzamt rechnet den Splittingvorteil schon in den monatlichen Abzug ein – präziser als IV/IV, ohne die V-Keule für den geringer Verdienenden. Der Rechner zeigt alle drei Varianten mit denselben Eingaben, damit du nicht raten musst. Ein Wechsel ist übrigens seit 2020 mehrfach pro Jahr möglich, Antrag beim Wohnsitzfinanzamt oder über ELSTER, Frist ist der 30. November.
Spare ich mit III/V wirklich Steuern?
Nein – und das ist der wichtigste Satz dieses Artikels. Die Einkommensteuer eines Ehepaars folgt immer dem Splittingtarif: Die Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen, mal zwei. Die Steuerklasse steuert nur die monatliche Vorauszahlung. Beispiel Alleinverdiener mit 60.000 Euro: In III/V werden monatlich 404,50 Euro Lohnsteuer abgezogen, in IV/IV 786 Euro – die wahre Jahressteuer beträgt in beiden Fällen 4.854 Euro. Wer IV/IV wählt, bekommt 4.578 Euro erstattet; wer III/V wählt, liegt auf den Euro genau richtig. III/V spart also keinen Cent Steuern, es verschiebt nur den Zahlungszeitpunkt nach vorn aufs Monatskonto. Genau deshalb besteht bei III/V die Pflicht zur Einkommensteuererklärung: Das Finanzamt will die Abrechnung sehen.
Was bringt das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren ist der ehrliche Mittelweg zwischen III/V und IV/IV. Das Finanzamt berechnet einen persönlichen Faktor – voraussichtliche Jahressteuer geteilt durch die Summe beider IV-Lohnsteuern, auf drei Nachkommastellen abgerundet – und trägt ihn als Lohnsteuerabzugsmerkmal ein. Im Beispiel oben: 8.870 Euro wahre Steuer geteilt durch 9.368 Euro IV-Steuer ergibt den Faktor 0,946. Der monatliche Abzug sinkt damit auf 738,51 Euro, also fast exakt auf die wahre Steuer. Der Vorteil: kein böses Erwachen per Nachzahlung, aber auch kein zinsloses Darlehen ans Finanzamt wie bei IV/IV ohne Faktor. Der Haken: Wie bei III/V besteht auch beim Faktorverfahren die Pflicht zur jährlichen Einkommensteuererklärung. Und ein Detail, das viele Rechner unterschlagen: Auch das Faktorverfahren kann die Höhe von Lohnersatzleistungen beeinflussen – wer in absehbarer Zeit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld bezieht, sollte vorher beim Leistungsträger nachfragen, wie sich die Kombination auswirkt. Wie sich die Arbeitgeberkosten daneben entwickeln, zeigt der Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner.
Formel
zvE = Brutto − 1.230 € (AN-Pauschbetrag) − min(20 % × Brutto, 17.300 €)
Grundtarif 2026 (§ 32a EStG), X = zvE, auf volle Euro abgerundet:
X ≤ 12.348 € → 0 €
X ≤ 17.799 € → (914,51 × Y + 1.400) × Y, Y = (X − 12.348) / 10.000
X ≤ 69.878 € → (173,1 × Y + 2.397) × Y + 1.034,87 €, Y = (X − 17.799) / 10.000
X ≤ 277.825 € → 0,42 × X − 11.135,63 €
darüber → 0,45 × X − 19.470,38 €
Splittingtarif = 2 × Grundtarif(X / 2)
Steuerklasse III = Splittingtarif(zvE des Höherverdienenden)
Steuerklasse IV = Grundtarif(zvE)
Steuerklasse V = Splittingtarif(zvE_A + zvE_B) − Steuerklasse III
Faktor = Wahre Jahressteuer / (Steuer IV_A + Steuer IV_B), 3 Nachkommastellen
Soli = 5,5 % auf die Steuer über 20.350 € (40.700 € zusammen), Milderung 11,9 %
Y ist die Hilfsgröße des gesetzlichen Tarifs, X das zu versteuernde Einkommen. Der Splittingtarif halbiert das gemeinsame Einkommen, wendet den Grundtarif an und verdoppelt das Ergebnis – so wirkt der Grundfreibetrag doppelt (24.696 Euro). In Steuerklasse V wird der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt, dafür in Klasse III doppelt: Deshalb ist die V-Steuer als Restgröße konstruiert. Den Weg vom Brutto zum zu versteuernden Einkommen im Detail rechnet der Rechner zum zu versteuernden Einkommen vor; was vom Soli übrig bleibt, zeigt der Solidaritätszuschlag-Rechner, die Kirchensteuer der Kirchensteuer-Rechner. Für Familien lohnt der Blick auf den Kindergeld-Rechner – und Prozentrechnungen aller Art übernimmt der Prozentrechner.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil fast alle Steuerklassenrechner nur eine Kombination auswerfen und verschweigen, dass die Jahressteuer immer gleich bleibt – der Vergleich aller drei Varianten mit der wahren Steuer fehlte. Wir haben das vereinfachte Jahresmodell an der amtlichen Lohnsteuertabelle 2026 des Bundesfinanzministeriums kalibriert, statt einen zweiten undurchsichtigen Rechner zu bauen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare am besten?
Bei ähnlichen Einkommen ist IV/IV der Regelfall und meist die beste Wahl – nach der Heirat werdet ihr automatisch so eingruppiert. Liegt ein Einkommen unter etwa 80 % des anderen, bringt III/V monatlich am meisten Netto: Beispiel 54.000 zu 18.000 Euro ergibt 73 Euro mehr pro Monat gegenüber IV/IV, bei IV/IV kämen dafür 876 Euro Erstattung über die Steuererklärung zurück. Das Faktorverfahren ist die präzise Alternative für ungleiche Einkommen ohne Nachzahlungsrisiko. Der Rechner empfiehlt euch eine Kombination nach eurem Einkommensverhältnis.
Spare ich mit der Steuerklasse III wirklich Steuern?
Nein. Die Jahressteuer eines Ehepaars folgt immer dem Splittingtarif, egal welche Kombination auf der Lohnsteuerkarte steht – die Steuerklasse steuert nur die monatliche Vorauszahlung. Beispiel Alleinverdiener mit 60.000 Euro brutto: In III/V werden monatlich 404,50 Euro abgezogen, in IV/IV 786 Euro, die wahre Jahressteuer beträgt beide Male 4.854 Euro. Der einzige Unterschied: Bei IV/IV gibt es 4.578 Euro Erstattung, bei III/V liegt der Abzug auf den Euro genau richtig. III/V spart keinen Cent, es bringt das Geld nur früher im Monat.
Wie berechne ich den Faktor für das Faktorverfahren?
Faktor gleich voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer geteilt durch die Summe beider Lohnsteuern in Steuerklasse IV, auf drei Nachkommastellen abgerundet. Beispiel: 8.870 Euro wahre Steuer geteilt durch 9.368 Euro IV-Steuer ergibt 0,946. Diesen Faktor trägt das Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal ein, beide Partner bleiben in Steuerklasse IV. Der monatliche Abzug liegt dann mit 738,51 Euro fast exakt auf der wahren Steuer von monatlich 739,17 Euro – keine Nachzahlung, keine fette Erstattung. Beantragt wird das Faktorverfahren beim Wohnsitzfinanzamt, wie bei III/V besteht danach die Pflicht zur jährlichen Einkommensteuererklärung.
Muss ich mit Steuerklasse III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja, bei der Kombination III/V besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung – das Finanzamt rechnet den monatlichen Abzug gegen die wahre Jahressteuer ab, Nachzahlung oder Erstattung inklusive. Das Gleiche gilt für das Faktorverfahren. Nur bei IV/IV ohne Faktor bleibt die Erklärung freiwillig, lohnt sich aber fast immer: Im Beispiel oben holt sie 498 Euro Erstattung zurück. Frist für die freiwillige Erklärung sind vier Jahre, bei Pflichtveranlagung der 31. Juli des Folgejahres.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 könnt ihr als Ehepaar mehrfach pro Kalenderjahr die Steuerklassenkombination wechseln – früher war nur ein Wechsel pro Jahr erlaubt. Der Antrag geht ans Wohnsitzfinanzamt oder über ELSTER, für das laufende Jahr ist der 30. November die Frist. Von III/V zurück auf IV/IV reicht der Antrag eines Partners. Sinnvoll ist ein Wechsel zum Beispiel, wenn sich das Einkommensverhältnis dreht – etwa durch Elternzeit, Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit eines Partners.
Beeinflusst die Steuerklasse mein Krankengeld oder Elterngeld?
Ja, das ist die unterschätzte Nebenwirkung. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Elterngeld berechnen sich aus dem Nettoentgelt – und das hängt an der Steuerklasse. Wer in Steuerklasse V rutscht, hat ein deutlich niedrigeres Netto und bekommt im Leistungsfall weniger Geld. Beispiel: 25.000 Euro brutto bedeuten in Klasse V monatlich 419,83 Euro Lohnsteuerabzug, in Klasse IV nur 105,75 Euro. Wer Nachwuchs oder eine längere Krankschreibung plant, sollte die Kombination vorher mit dem Leistungsträger durchsprechen statt nur aufs Monatsnetto zu schauen.
Warum zahlt man in Steuerklasse V so viel Lohnsteuer?
Weil in Steuerklasse V der Grundfreibetrag von 12.348 Euro nicht berücksichtigt wird – er steckt dafür doppelt in der Steuerklasse III des besser verdienenden Partners. Die V-Steuer ist gesetzlich so konstruiert, dass III und V zusammen ungefähr der gemeinsamen Jahressteuer entsprechen (ausgelegt auf ein 60:40-Einkommensverhältnis). Weicht euer Verhältnis davon ab, wird es ungenau: Bei 75:25 zahlt ihr monatlich etwas zu wenig und die Nachzahlung kommt mit der Steuererklärung. Genau diese Differenz zeigt der Rechner als 'Differenz III/V zur wahren Steuer' an.
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