Zuletzt aktualisiert: 08. Oktober 2026

Kirchensteuer-Rechner 2026

Berechne deine Kirchensteuer 2026: 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, Kappung nach Bundesland und Austritts-Ersparnis – kostenlos.

Erstellt von Thomas Bergmann

Mit dem Kirchensteuer-Rechner 2026 berechnest du in einer Minute, wie viel Kirchensteuer du wirklich zahlst – nicht geschätzt vom Bruttogehalt, sondern exakt aus deiner Einkommensteuer. Du trägst den Steuerbetrag aus deinem Bescheid oder deine monatliche Lohnsteuer ein, wählst Bundesland und Konfession, und der Rechner zeigt dir Satz (8 % oder 9 %), Betrag pro Jahr und Monat, deine Kappungsgrenze und die Ersparnis bei einem Austritt. Kostenlos und ohne Anmeldung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Wie gibst du deine Steuer an?, Einkommensteuer pro Jahr bzw. Lohnsteuer pro Monat, Bundesland (dein Wohnsitz), Konfession, Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr (optional, für Kappungs-Check), Zahl der Kinder mit Kinderfreibetrag (optional) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Kirchensteuer-Rechner 2026

Die Kirchensteuer hängt nicht an deinem Gehalt, sondern an deiner Steuer. Deshalb fragt dieser Rechner keine Bruttowerte ab, sondern genau den Betrag, den das Finanzamt bereits festgesetzt hat. Du brauchst sechs Angaben:

  1. Wie gibst du deine Steuer an?: Hauptweg ist die Jahressteuer aus dem Steuerbescheid. Alternativ nimmst du die monatliche Lohnsteuer von deiner Gehaltsabrechnung – der Rechner rechnet sie dann mal zwölf aufs Jahr hoch.
  2. Einkommensteuer pro Jahr bzw. Lohnsteuer pro Monat: Das ist die Steuer selbst, nicht dein Einkommen. Den Jahreswert findest du im Einkommensteuerbescheid unter „festgesetzte Einkommensteuer“. Den Monatswert liest du auf der Lohnabrechnung in der Zeile Lohnsteuer ab. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
  3. Bundesland (dein Wohnsitz): Entscheidet über den Satz – 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in allen anderen Ländern – und über deinen Kappungssatz.
  4. Konfession: Nur für die Kappung wichtig. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt für evangelische Mitglieder 3,5 %, für katholische 4,0 %. Überall sonst ist der Kappungssatz für beide Konfessionen gleich.
  5. Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr (optional, für Kappungs-Check): Steht ebenfalls in deinem Bescheid. Nur mit diesem Wert kann der Rechner prüfen, ob die Kappungsgrenze deine Kirchensteuer deckelt. Lässt du 0 stehen, siehst du den ungekappten Betrag.
  6. Zahl der Kinder mit Kinderfreibetrag (optional): Der Rechner zeigt dir daraus die Freibetragssumme von 9.756 Euro pro Kind. Wichtig: Deine eingetragene Einkommensteuer sollte bereits die Steuer nach Abzug der Kinderfreibeträge sein – der Rechner baut bewusst keine eigene Einkommensteuer-Berechnung aus dem Brutto nach, das wäre ein Brutto-Netto-Rechner.

Deine Ergebnisse im Überblick:

  • Deine Steuerbasis pro Jahr: deine Jahressteuer, bei Monatseingabe hochgerechnet
  • Dein Kirchensteuersatz: 8 % oder 9 % je nach Wohnsitz
  • Kirchensteuer pro Jahr (vor Kappung): der reine Zuschlag auf deine Steuer
  • Dein Kappungssatz (Anteil am zu versteuernden Einkommen): zwischen 2,75 % und 4 %, in Bayern 0 %
  • Kappungsgrenze pro Jahr (Höchstbetrag): mehr als dieser Betrag musst du nicht zahlen, wenn du das zu versteuernde Einkommen angegeben hast
  • Kirchensteuer pro Jahr (nach Kappung) und Kirchensteuer pro Monat: dein maßgeblicher Betrag
  • Ersparnis durch die Kappung pro Jahr: was dich die Deckelung konkret spart
  • Ersparnis bei Kirchenaustritt pro Jahr (brutto, vor Steuer-Effekt): der volle Jahresbetrag, der ab dem Folgemonat nach dem Austritt wegfällt
  • Kinderfreibetrag gesamt pro Jahr (9.756 € je Kind): deine Freibetragssumme als Orientierung
  • Effektiver Kirchensteuer-Anteil an deinem zu versteuernden Einkommen und Dein Kappungs-Status: ob bei dir automatisch gekappt wird oder ob du einen Antrag stellen musst

Durchgerechnetes Beispiel

Thomas, 52, leitender Angestellter aus Frankfurt am Main, ist evangelisch und will vor seiner Steuererklärung wissen, ob sich ein Kappungsantrag für ihn lohnt. Sein Bescheid weist eine Einkommensteuer von 62.000 Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 140.000 Euro aus. Kinder trägt er keine ein.

  • Eingaben: Wie gibst du deine Steuer an? = Einkommensteuer pro Jahr (aus dem Steuerbescheid), Einkommensteuer pro Jahr bzw. Lohnsteuer pro Monat = 62.000 €, Bundesland (dein Wohnsitz) = Hessen (9 %), Konfession = Evangelisch, Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr (optional, für Kappungs-Check) = 140.000 €, Zahl der Kinder mit Kinderfreibetrag (optional) = 0
  • Deine Steuerbasis pro Jahr: 62.000,00 €, Dein Kirchensteuersatz: 9 %
  • Kirchensteuer pro Jahr (vor Kappung): 62.000 € mal 9 % = 5.580,00 €
  • Dein Kappungssatz für Hessen evangelisch: 3,5 %, Kappungsgrenze pro Jahr: 140.000 € mal 3,5 % = 4.900,00 €
  • Kirchensteuer pro Jahr (nach Kappung): 4.900,00 €, also 408,33 € im Monat
  • Ersparnis durch die Kappung pro Jahr: 680,00 €. Dein Kappungs-Status sagt: In Hessen musst du diese 680 Euro selbst beantragen, sonst zahlst du die vollen 5.580 Euro.

Der Fall zeigt den häufigsten teuren Fehler: In den Antragsländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland verschenkst du die Kappung, wenn du keinen formlosen Antrag mit Kopie deines Bescheids an deine Landeskirche oder Diözese schickst. In Berlin, Hamburg oder Niedersachsen wäre derselbe Betrag dagegen automatisch berücksichtigt worden. Ob auf deiner Abrechnung zusätzlich noch Solidaritätszuschlag anfällt, prüfst du getrennt mit dem Soli-Rechner – die beiden Zuschläge haben völlig verschiedene Freigrenzen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in deinem Bundesland – 8 % oder 9 %?

Der Satz richtet sich nach deinem Wohnsitz, nicht nach deinem Arbeitgeber und nicht nach deiner Konfession. Nur zwei Länder sind günstiger:

  • 8 % der Einkommensteuer: Baden-Württemberg und Bayern
  • 9 % der Einkommensteuer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Der Unterschied klingt klein, summiert sich aber: Bei 10.000 Euro Einkommensteuer zahlst du in München oder Stuttgart 800 Euro Kirchensteuer im Jahr, in Köln oder Hamburg dagegen 900 Euro – 100 Euro Differenz bei identischer Steuer, nur wegen des Wohnsitzes. Bei 30.000 Euro Einkommensteuer sind es schon 2.400 Euro gegenüber 2.700 Euro. Ein Umzug über eine Landesgrenze ändert deinen Satz ab dem Umzugsmonat, weil dann das neue Wohnsitzfinanzamt zuständig wird.

Drei Missverständnisse räumt der Rechner gleich mit aus: Erstens sind die 8 oder 9 % ein Zuschlag auf die Steuer, nicht auf dein Brutto. Aus 50.000 Euro brutto werden nicht 4.500 Euro Kirchensteuer, sondern nur 9 % der darauf entfallenden Einkommensteuer – je nach Familienstand grob 800 bis 1.100 Euro im Jahr. Zweitens zahlst du ohne Einkommensteuer auch keine Kirchensteuer: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Paare: 24.696 Euro), bleibt die Kirchensteuer bei null, egal ob du Mitglied bist. Drittens läuft die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gesondert: Deine Bank behält auf die Abgeltungsteuer automatisch 8 % oder 9 % Kirchensteuer ein, wenn du keinen Sperrvermerk gesetzt hast, und mindert dafür die Abgeltungsteuer nach der Formel des § 32d EStG. Wer das nicht will, muss den Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern setzen und die Erträge dann selbst erklären.

Wann lohnt sich die Kappung – und musst du sie selbst beantragen?

Die Kappung ist die Obergrenze für Gutverdiener: Deine Kirchensteuer darf einen festen Anteil deines zu versteuernden Einkommens nicht übersteigen, auch wenn 8 % oder 9 % deiner Einkommensteuer rechnerisch mehr ergeben würden. Sie greift typischerweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen im sechsstelligen Bereich, weil der Einkommensteuertarif dort stark steigt, die Kappung aber linear bleibt.

Die Sätze im Überblick, wie sie der Rechner verwendet:

  • 2,75 %: Baden-Württemberg, evangelische Kirche Württemberg (katholische Diözesen und evangelische Kirche Baden dort: 3,5 %)
  • 3,0 %: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
  • 3,5 %: Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie evangelisch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
  • 4,0 %: katholisch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
  • Keine Kappung: Bayern – dort ist nur ein Härtefall-Erlass möglich, etwa bei einmaligen Sondereinkünften wie einer Abfindung

Ob du etwas tun musst, hängt vom Land ab. Automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird die Kappung in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Nur auf Antrag gibt es die Deckelung in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland: formloses Schreiben an die Landeskirche oder Diözese, Kopie des Einkommensteuerbescheids dazu, fertig. Zwei Feinheiten stehen bewusst nur hier im Text und nicht als Scheingenauigkeit im Rechner: In Hamburg gilt für Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirche Hannover 3,5 % statt 3,0 %, in Niedersachsen für die Nordkirche 3,0 % statt 3,5 %. Wenn du zu einer dieser Kirchen gehörst, rechne mit dem jeweils anderen Satz kurz von Hand gegen – die Differenz betrifft nur den Kappungsbetrag, nicht deinen Grundsaz von 9 %. Ein Berliner Beispiel zum Nachrechnen: 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 54.036 Euro Einkommensteuer – vor Kappung 4.863,24 Euro, Kappungsgrenze 3 % gleich 4.500 Euro, Ersparnis 363,24 Euro, und zwar ohne Antrag.

Wie senken Kinderfreibetrag und Sonderausgabenabzug deine Kirchensteuer wirklich?

Kinder wirken bei der Kirchensteuer anders als viele denken – und zwar immer zu deinen Gunsten. Für jedes Kind stehen dir 2026 insgesamt 9.756 Euro Freibetrag zu: 6.828 Euro für das sächliche Existenzminimum plus 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, je Elternteil also 4.878 Euro. Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt per Günstigerprüfung, ob Kindergeld (259 Euro im Monat) oder Freibetrag für dich besser ist. Bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag wird der Freibetrag dagegen nach § 51a EStG immer von der Bemessungsgrundlage abgezogen, auch wenn du am Ende Kindergeld bekommst. Genau deshalb zeigt dir der Rechner die Freibetragssumme an, rechnet sie aber nicht eigenmächtig in eine neue Einkommensteuer um: Trag als Steuerbetrag die bereits geminderte Einkommensteuer aus deinem Bescheid ein, dann stimmt auch deine Kirchensteuer auf den Euro. Familien, die zusätzlich prüfen wollen, ob neben dem Kindergeld noch Spielraum über den Kinderzuschlag-Rechner oder den Wohngeld-Rechner besteht, sollten diese Rechner getrennt mit den Haushaltswerten füttern – Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Wohngeld sind drei verschiedene Systeme.

Der zweite Hebel kommt erst mit der Steuererklärung: Gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Du bekommst also einen Teil über eine niedrigere Einkommensteuer zurück – wie viel, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab, deshalb rechnet dir dieser Rechner hier bewusst keine Netto-Kirchensteuer mit geratenem Satz vor. Die Logik dahinter: Zahlst du 900 Euro Kirchensteuer und liegt dein Grenzsteuersatz bei beispielsweise 30 %, senkt der Abzug deine Einkommensteuer grob um 270 Euro, deine wirtschaftliche Last liegt also eher bei 630 Euro. Beim Austritt dreht sich dieser Effekt um: Du sparst brutto den vollen Jahresbetrag aus dem Rechner, verlierst aber gleichzeitig den Sonderausgabenabzug, sodass die Netto-Ersparnis kleiner ausfällt als der Bruttobetrag. Dazu kommt das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen, wenn nur ein Partner Mitglied ist: Ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von regelmäßig 50.000 Euro kann es zusätzlich anfallen und ist hier bewusst nicht im Rechnerkern enthalten – prüfe in diesem Fall deinen Bescheid auf einen gesonderten Kirchgeld-Betrag.

Formel

Kirchensteuer (vor Kappung) = Einkommensteuer x Satz
  Satz = 8 % in Baden-Wuerttemberg und Bayern, sonst 9 %
  Bei Monatseingabe: Einkommensteuer = Lohnsteuer pro Monat x 12

Kappungsgrenze = zu versteuerndes Einkommen x Kappungssatz
  Kappungssatz = 2,75 % bis 4,0 % je nach Land und Konfession
  Bayern: keine Kappung (Kappungssatz = 0)

Kirchensteuer (nach Kappung) = Minimum(vor Kappung; Kappungsgrenze)
  Ohne Angabe des zu versteuernden Einkommens gilt: nach = vor Kappung

Kirchensteuer pro Monat = Kirchensteuer (nach Kappung) / 12
Kinderfreibetrag gesamt = Zahl der Kinder x 9.756 EUR (Stand 2026)

Variablen: Die Einkommensteuer ist immer die bereits festgesetzte Steuer in Euro, nie dein Einkommen und nie dein Bruttogehalt. Das zu versteuernde Einkommen brauchst du nur für die Kappungsgrenze. Der Kinderfreibetrag verändert in diesem Rechner keinen Steuerbetrag, sondern wird nur als Summe ausgewiesen, weil deine eingetragene Einkommensteuer den Freibetragseffekt bereits enthalten muss.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil fast alle Kirchensteuer-Fragen mit einem falschen Ausgangswert beginnen – dem Bruttogehalt – und kaum ein Werkzeug die Kappung mit ihrem Unterschied zwischen automatischer Berücksichtigung und Antragspflicht sauber abbildet. Er rechnet deshalb bewusst nur den Zuschlag aus deiner echten Einkommensteuer, zeigt dir Kappungsgrenze und Austritts-Ersparnis offen an und ersetzt keine Steuerberatung, weil er besonderes Kirchgeld und die Feinheiten des monatlichen Lohnsteuerabzugs ausklammert.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 10.000 Euro Einkommensteuer in Bayern und in NRW?

In Bayern 800 Euro im Jahr, in Nordrhein-Westfalen 900 Euro im Jahr. Rechnung: Bayern erhebt 8 % der Einkommensteuer, also 10.000 € mal 0,08 = 800 € (66,67 € im Monat). NRW erhebt 9 %, also 10.000 € mal 0,09 = 900 € (75,00 € im Monat). Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Konfession. Eine Kappung spielt in dieser Größenordnung noch keine Rolle, weil 800 bzw. 900 Euro deutlich unter jeder Kappungsgrenze von 2,75 % bis 4 % deines zu versteuernden Einkommens liegen.

Wie berechne ich die Kirchensteuer aus meiner monatlichen Lohnsteuer von 500 Euro in Hessen?

Du landest bei 45 Euro im Monat und 540 Euro im Jahr. So rechnet der Rechner im Monatsmodus: Deine Steuerbasis pro Jahr beträgt 500 € mal 12 = 6.000 €. Hessen erhebt 9 %, also 6.000 € mal 0,09 = 540 € Kirchensteuer vor Kappung. Ohne Angabe eines zu versteuernden Einkommens bleibt es bei diesem Betrag, geteilt durch zwölf sind das 45 € monatlich – genau der Wert, der auch auf deiner Gehaltsabrechnung als Kirchensteuer auftauchen sollte. Abweichungen von wenigen Cent entstehen nur durch Rundung im Lohnprogramm deines Arbeitgebers.

Wie viel spare ich durch die Kappung bei 150.000 Euro Einkommen in Berlin?

363,24 Euro im Jahr. Durchgerechnet mit Bescheidwerten: Bei 54.036 € Einkommensteuer wären vor Kappung 9 % fällig, also 4.863,24 €. Berlin kappt auf 3,0 % des zu versteuernden Einkommens: 150.000 € mal 0,03 = 4.500 € Höchstbetrag. Du zahlst also nur 4.500 € (375 € im Monat) statt 4.863,24 €. In Berlin wird diese Kappung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, du musst nichts beantragen. In Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg müsstest du denselben Effekt dagegen mit einem formlosen Antrag bei deiner Kirche erst einfordern.

Muss ich die Kappung der Kirchensteuer selbst beantragen?

Das hängt von deinem Bundesland ab. Automatisch vom Finanzamt gekappt wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – dort musst du nichts tun. Nur auf Antrag gibt es die Kappung in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland: Schreibe formlos an deine Landeskirche oder Diözese und lege eine Kopie deines Einkommensteuerbescheids bei. In Bayern gibt es gar keine Kappung, dort hilft nur ein Härtefall-Antrag, etwa nach einer hohen Abfindung. Der Rechner zeigt dir deinen Status dazu in der Zeile Dein Kappungs-Status an.

Wie wirken sich Kinder auf meine Kirchensteuer aus?

Pro Kind gibt es 2026 einen Freibetrag von 9.756 Euro (6.828 Euro Existenzminimum plus 2.928 Euro Betreuung und Erziehung, je Elternteil 4.878 Euro). Bei der Kirchensteuer wird dieser Freibetrag nach § 51a EStG immer von der Bemessungsgrundlage abgezogen – auch dann, wenn du bei der Einkommensteuer per Günstigerprüfung das Kindergeld von 259 Euro im Monat behältst. Praktisch heißt das: Deine festgesetzte Einkommensteuer im Bescheid ist bereits die geminderte Steuer, und genau diesen Wert trägst du in den Rechner ein. Hast du zwei Kinder, weist der Rechner 19.512 Euro Kinderfreibetrag gesamt aus. Wie viel Euro Kirchensteuer dir das konkret spart, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab und lässt sich ohne deinen Tarif nicht seriös in eine einzige Zahl pressen.

Kann ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung absetzen?

Ja, vollständig. Gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abziehbar und senkt dein zu versteuerndes Einkommen im Zahlungsjahr. Dadurch bekommst du einen Teil über eine niedrigere Einkommensteuer zurück – wie viel, bestimmt dein persönlicher Grenzsteuersatz zwischen 14 % und 45 %. Beispiel nur zur Einordnung: Bei 900 Euro Kirchensteuer und einem Grenzsteuersatz von 30 % sinkt deine Einkommensteuer grob um 270 Euro, deine wirtschaftliche Last liegt dann bei etwa 630 Euro. Erstattet dir das Finanzamt in einem Jahr Kirchensteuer zurück, mindert diese Erstattung im selben Jahr deinen Sonderausgabenabzug. Trage den gezahlten Betrag in der Anlage Sonderausgaben ein; die Jahressumme steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Wie viel spare ich bei einem Kirchenaustritt und ab wann gilt er?

Brutto sparst du den vollen Betrag aus der Zeile Kirchensteuer pro Jahr (nach Kappung) – im Rechner als Ersparnis bei Kirchenaustritt pro Jahr ausgewiesen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du den Austritt erklärst, du zahlst also ab dem Folgemonat nichts mehr. Die Erklärung gibst du je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht ab, die Gebühr liegt meist zwischen 10 und 60 Euro. Netto bleibt von der Brutto-Ersparnis etwas weniger übrig, weil mit der Kirchensteuer auch ihr Sonderausgabenabzug wegfällt. Bedenke außerdem die Folgen jenseits des Geldes: Kirchliche Trauung, Taufen und kirchliche Bestattung sind danach in der Regel nicht mehr möglich, ein Wiedereintritt erfordert einen neuen Antrag bei der Kirche.

Fällt auf Kapitalerträge und Dividenden auch Kirchensteuer an?

Ja, wenn du Mitglied bist und keinen Sperrvermerk gesetzt hast. Deine Bank behält dann auf die Abgeltungsteuer von 25 % zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) Kirchensteuer ein und berücksichtigt dabei, dass die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer selbst mindert – die Bank rechnet vereinfacht mit der gesetzlichen Formel aus § 32d EStG, sodass deine Gesamtlast auf Kapitalerträge bei knapp 28 % liegt. Der Einbehalt läuft über das Kirchensteuer-Abzugsverfahren (KISTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern. Mit einem Sperrvermerk stoppst du den automatischen Einbehalt, musst die Erträge dann aber selbst in der Steuererklärung angeben. Dieser Rechner bildet den Kapitalfall nur über deine bereits einbehaltene Steuer ab: Trage dazu deine Kapitalertragsteuer als Steuerbetrag ein und wähle dein Bundesland, die Kappung gilt für Kapitalerträge nicht.

Erstellt von

Thomas Bergmann
Thomas Bergmann

Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, RWTH Aachen

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