Zuletzt aktualisiert: 08. Oktober 2026
Kinderzuschlag-Rechner 2026
Kinderzuschlag 2026 schätzen: bis 297 € je Kind – mit Elternbedarf, 45-%-Anrechnung und Anspruchs-Check. Kostenlos.
Mit dem Kinderzuschlag-Rechner 2026 schätzt du in wenigen Minuten, ob deiner Familie bis zu 297 Euro je Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld zustehen. Du trägst Haushalt, Miete und Einkommen ein, und der Rechner zeigt dir den Höchstbetrag, den Elternbedarf, die 45-Prozent-Anrechnung und eine erste Einschätzung zum Anspruch. So siehst du vor dem Antrag bei der Familienkasse, ob sich der Aufwand lohnt. Kostenlos und ohne Anmeldung.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Haushaltstyp, Kinder 0 bis 5 Jahre, Kinder 6 bis 13 Jahre, Kinder 14 bis 17 Jahre, Kinder 18 bis 24 Jahre im Haushalt, Warmmiete (Kaltmiete + Heizkosten), Brutto-Erwerbseinkommen der Eltern pro Monat, Netto-Erwerbseinkommen der Eltern pro Monat, Sonstiges Einkommen der Eltern pro Monat, Einkommen aller Kinder gesamt pro Monat, Wohngeld pro Monat (falls bewilligt, sonst 0) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner 2026
Der Kinderzuschlag (KiZ) hilft Familien, deren Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie. Damit der Rechner das schätzen kann, brauchst du diese Angaben:
- Haushaltstyp: Elternpaar oder alleinerziehend. Davon hängen die Mindestgrenze (900 € oder 600 € brutto), der Eltern-Regelbedarf und der Elternanteil an der Miete ab.
- Kinder 0 bis 5 Jahre, Kinder 6 bis 13 Jahre, Kinder 14 bis 17 Jahre und Kinder 18 bis 24 Jahre im Haushalt: Jedes Kind erhöht den Höchstbetrag um 297 €. Die Altersgruppe steuert den Regelbedarf des Kindes (357 €, 390 €, 471 € oder 451 €).
- Warmmiete (Kaltmiete + Heizkosten): die vollen Wohnkosten der Familie pro Monat.
- Brutto-Erwerbseinkommen der Eltern pro Monat: nur für die Mindestgrenze, nicht für den KiZ-Betrag selbst.
- Netto-Erwerbseinkommen der Eltern pro Monat: dein Auszahlungsbetrag aus Arbeit. Daraus schätzt der Rechner Freibeträge und anrechenbares Einkommen.
- Sonstiges Einkommen der Eltern pro Monat: etwa Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, wird oberhalb des Elternbedarfs voll angerechnet.
- Einkommen aller Kinder gesamt pro Monat: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente, wird zu 45 % angerechnet.
- Wohngeld pro Monat (falls bewilligt, sonst 0): fließt nur in die Deckungsprüfung ein, nicht in den KiZ-Betrag.
Deine Ergebnisse im Überblick: Geschätzter Kinderzuschlag pro Monat und pro Jahr, der Maximale Kinderzuschlag (297 € je Kind), dein Elternbedarf pro Monat, das Anrechenbare Einkommen der Eltern, die beiden Abzüge für Eltern- und Kindeseinkommen, das Kindergeld gesamt (259 € je Kind), der Gesamtbedarf der Familie pro Monat, die Deckungslücke nach KiZ + Wohngeld und die Einschätzung zum Anspruch.
Durchgerechnetes Beispiel
Familie Yilmaz aus Dortmund: zwei Eltern, zwei Kinder mit 8 und 10 Jahren. Die Warmmiete beträgt 950 €. Zusammen verdienen die Eltern 2.600 € brutto und 2.050 € netto im Monat. Die Kinder haben kein eigenes Einkommen, Wohngeld ist noch nicht beantragt.
- Eingaben: Haushaltstyp = Elternpaar, Kinder 6 bis 13 Jahre = 2, Warmmiete = 950 €, Brutto 2.600 €, Netto-Erwerbseinkommen = 2.050 €, sonstiges Elterneinkommen 0 €, Kindeseinkommen 0 €, Wohngeld 0 €
- Maximaler Kinderzuschlag: 2 × 297 € = 594,00 €. Kindergeld gesamt: 2 × 259 € = 518,00 €
- Elternbedarf: 1.012 € Regelbedarf + 71 % von 950 € Miete = 674,50 €, zusammen 1.686,50 €
- Erwerbstätigenfreibetrag: 100 € + 84 € + 144 € + 50 € = 378,00 €. Anrechenbares Einkommen: 2.050 € − 378 € = 1.672,00 €
- Weil 1.672 € unter dem Elternbedarf von 1.686,50 € bleibt, gibt es keinen Eltern-Abzug und kein Kindeseinkommen kürzt: 594,00 € Kinderzuschlag pro Monat, 7.128,00 € im Jahr
- Gesamtbedarf der Familie: 1.012 € + 390 € + 390 € + 950 € = 2.742,00 €. Nach Einkommen, Kindergeld und KiZ bleibt eine Deckungslücke von −420,00 € – der Bedarf ist gedeckt, die Einschätzung steht auf guten Chancen
Der Unterschied von nur 14,50 € zwischen anrechenbarem Einkommen und Elternbedarf entscheidet hier über den vollen Höchstbetrag. Steigt das Nettogehalt um 100 €, rutscht ein Teil in den Überschuss und wird zu 45 % abgezogen – der KiZ sinkt dann langsam statt sprunghaft.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026 – und für wen lohnt er sich?
Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 € je Kind und Monat, darin sind 25 € Sofortzuschlag bereits enthalten. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € kommen bis zu 556 € je Kind zusammen. Bei zwei Kindern wie in unserem Beispiel sind das bis zu 1.112 € Familienleistung im Monat, bei drei Kindern bis zu 1.668 €.
Der KiZ lohnt sich für drei Gruppen besonders:
- Familien knapp über der Bürgergeld-Grenze: Dein Einkommen deckt deinen eigenen Bedarf, aber nicht den der Kinder. Genau dafür ist der KiZ gebaut – mit BuT-Leistungen und möglichen Kita-Befreiungen obendrauf.
- Alleinerziehende mit Unterhaltsvorschuss: Du brauchst nur 600 € Mindestbrutto, und der Vorschuss wird nur zu 45 % angerechnet. Bei 299 € Vorschuss bleiben von 297 € noch 162,45 € KiZ übrig, wie unser zweites Rechenbeispiel in den FAQs zeigt.
- Familien mit hoher Miete und mehreren Kindern: Eine feste Einkommensobergrenze gibt es nicht. Hohe Wohnkosten erhöhen Eltern- und Familienbedarf, deshalb kann auch bei 3.500 € oder 4.000 € brutto noch ein Restanspruch bestehen.
Wichtig: Gezahlt wird für Kinder unter 25 Jahren, die unverheiratet bei dir leben und für die du Kindergeld bekommst. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder beantragt hat, bekommt keinen KiZ – beide Systeme schließen sich aus.
Wie wird dein Einkommen beim Kinderzuschlag angerechnet?
Die Familienkasse rechnet amtlich in zwei Blöcken, und der Rechner bildet beide vereinfacht ab. Erstens das Kindeseinkommen: Alles, was dein Kind selbst bekommt – Unterhalt vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente – mindert nur den KiZ dieses Kindes, und zwar nur zu 45 %. Aus 200 € Unterhalt werden also 90 € Abzug, nicht 200 €. Zweitens das Elterneinkommen: Zuerst wird dein Elternbedarf ermittelt, also euer eigener Regelbedarf plus euer Anteil an der Miete. Der Rechner zieht vorher die Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b SGB II ab (100 € pauschal, dann 20 %, 30 % und 10 % in Stufen bis 1.500 €). Was danach über deinem Elternbedarf liegt, mindert den KiZ als Erwerbseinkommen zu 45 %. Sonstiges Einkommen wie Arbeitslosengeld I wird dagegen zu 100 % angerechnet.
Zwei Grenzen des Rechners solltest du kennen. Amtlich wird jedes Kind einzeln gerechnet; fasst du das Kindeseinkommen wie hier in einer Summe zusammen, kann das Ergebnis bei ungleich verteiltem Unterhalt leicht abweichen. Und die Familienkasse nimmt das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Antrag, nicht einen einzelnen Monat. Schwankt dein Lohn stark, ist die Schätzung deshalb nur ein Anker. Erhebliches Vermögen kann den Anspruch zusätzlich kippen – das prüft der Rechner nicht.
Schaffst du es mit Kinderzuschlag ohne Bürgergeld?
Das ist die eigentliche Eintrittskarte: Mit deinem Einkommen plus KiZ und gegebenenfalls Wohngeld muss der Bedarf der Familie gedeckt sein – sonst bleibt nur der Weg ins Bürgergeld. Der Rechner zeigt dir dafür die Deckungslücke: Familienbedarf minus alles, was reinkommt. Negative Lücke heißt gedeckt. Bleibt eine Lücke von höchstens 100 €, greift der erweiterte Zugang nach § 6a Abs. 1a BKGG: KiZ ist trotzdem möglich, wenn deine Erwerbstätigenfreibeträge mindestens 100 € betragen. Darüber hinaus hilft oft unser Wohngeld-Rechner: KiZ und Wohngeld schließen sich nicht aus, und zusammen schließen sie in vielen Fällen genau die Lücke, die einzeln offen bliebe. Beantragt wird der KiZ bei der Familienkasse, am schnellsten online; vorab gibt der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit eine amtliche Ersteinschätzung. Unser Rechner ersetzt beides nicht, zeigt dir aber vorher, welche Stellschraube – Miete, Stunden, Unterhalt – deinen Betrag bewegt.
Formel
Kinderzahl N = Kinder 0-5 + 6-13 + 14-17 + 18-24
Höchstbetrag = 297 EUR x N Kindergeld = 259 EUR x N
Regelbedarf Eltern:
Paar 1.012 EUR | Alleinerziehend 563 EUR + 36 % Mehrbedarf = 765,68 EUR
Elternanteil Miete: Paar 83/71/62/55/50 %, alleinerziehend 77/63/53/46/40 %
Elternbedarf = Regelbedarf Eltern + Elternanteil x Warmmiete
Freibetrag (Schätzung § 11b) = 100 + 20 % (100-520) + 30 % (520-1.000)
+ 10 % (1.000-1.500), auf Netto-Erwerb angewandt
Anrechenbar Eltern = max(0, Netto-Erwerb - Freibetrag) + sonstiges Einkommen
Überschuss = max(0, Anrechenbar Eltern - Elternbedarf)
Abzug Eltern = 45 % x Erwerbsanteil des Überschusses
+ 100 % x sonstiger Anteil des Überschusses
Abzug Kinder = 45 % x Kindeseinkommen gesamt
Kinderzuschlag/Monat = max(0, Höchstbetrag - Abzug Kinder - Abzug Eltern)
Familienbedarf = Regelbedarf Eltern + Regelbedarfe Kinder + Warmmiete
Deckungslücke = Familienbedarf - (Netto-Erwerb + sonstiges Einkommen
+ Kindeseinkommen + Kindergeld + KiZ + Wohngeld)
Variablen erklärt: Der Elternbedarf ist die Schwelle, bis zu der dein Einkommen unangetastet bleibt. Erst der Überschuss darüber wird angerechnet – und auch dann nur zu 45 %, damit sich Mehrarbeit lohnt. Die Altersstufen der Kinder steuern ihre Regelbedarfe (357 € bis 471 €), der Haushaltstyp den Elternanteil an der Miete: Je mehr Kinder, desto kleiner der Elternanteil, weil ein größerer Teil der Wohnung rechnerisch auf die Kinder entfällt.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil die meisten KiZ-Schätzungen nur eine Endzahl zeigen, aber nicht den Elternbedarf, die Freibeträge und die Deckungslücke, an denen Anträge in der Praxis scheitern. Er bildet die Schritte des § 6a BKGG mit den Werten 2026 vereinfacht und offen nach, damit du vor dem Antrag bei der Familienkasse siehst, wo du stehst – ein Schätzwert, kein Bescheid.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kinderzuschlag bekommt eine Familie mit zwei Kindern und 2.050 Euro netto?
In unserem durchgerechneten Beispiel den vollen Höchstbetrag: 594 Euro im Monat, also 7.128 Euro im Jahr. Die Rechnung: Elternpaar, zwei Kinder mit 8 und 10 Jahren, 950 Euro Warmmiete. Der Elternbedarf liegt bei 1.686,50 Euro (1.012 Euro Regelbedarf plus 71 Prozent der Miete). Nach 378 Euro Erwerbstätigenfreibetrag bleiben 1.672 Euro anrechenbar – unter dem Elternbedarf, also kein Abzug. Dazu kommen 518 Euro Kindergeld, zusammen 1.112 Euro Familienleistung.
Wie viel Kinderzuschlag erhält eine Alleinerziehende mit 299 Euro Unterhaltsvorschuss?
Etwa 162,45 Euro im Monat für ein Kind. Rechnung aus dem Rechner: Eine Alleinerziehende mit einem 8-jährigen Kind, 700 Euro Warmmiete und 1.233 Euro Netto-Erwerbseinkommen hat einen Elternbedarf von 1.304,68 Euro (765,68 Euro inklusive Mehrbedarf plus 77 Prozent der Miete). Ihr anrechenbares Einkommen von 881,70 Euro bleibt darunter. Der Vorschuss mindert nur den Kindesanteil: 297 Euro minus 45 Prozent von 299 Euro (134,55 Euro) ergibt 162,45 Euro.
Was passiert, wenn mein Kind 700 Euro eigenes Einkommen hat?
Bei einem Kind läuft der Kinderzuschlag rechnerisch auf null: 45 Prozent von 700 Euro sind 315 Euro Abzug, mehr als der Höchstbetrag von 297 Euro. Der Rechner zeigt deshalb 0 Euro und keinen Anspruch für dieses Kind. Amtlich rechnet die Familienkasse pro Kind einzeln – hat ein zweites Kind kein eigenes Einkommen, kann für dieses Kind trotzdem der volle Betrag fließen. Genau deshalb lohnt sich der Antrag auch bei hohem Unterhalt für ein einzelnes Kind.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026 maximal?
297 Euro je Kind und Monat, unverändert seit dem 1. Januar 2025. Darin sind 25 Euro Sofortzuschlag enthalten. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro ergibt das bis zu 556 Euro je Kind. Für zwei Kinder sind maximal 594 Euro KiZ plus 518 Euro Kindergeld möglich, für drei Kinder 891 Euro plus 777 Euro. Die Obergrenze skaliert also mit der Kinderzahl, gekürzt wird nur über die Einkommensanrechnung.
Welches Mindesteinkommen brauche ich für den Kinderzuschlag?
900 Euro brutto im Monat als Elternpaar, 600 Euro brutto als alleinerziehende Person. Achtung: Kindergeld, Wohngeld und der Kinderzuschlag selbst zählen für diese Grenze nicht mit – maßgeblich ist dein Erwerbs- und Ersatzeinkommen im Bemessungszeitraum. Unser Rechner prüft die Grenze über dein Brutto-Feld und warnt dich in der Anspruchs-Einschätzung, wenn du darunter liegst. Eine feste Obergrenze gibt es dagegen nicht.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja, die Kombination ist ausdrücklich vorgesehen und oft der Schlüssel, um ohne Bürgergeld auszukommen. Das Wohngeld mindert den KiZ nicht, fließt aber in die Prüfung ein, ob der Familienbedarf gedeckt ist. Beispiel: Bleibt nach unserem Rechner eine Deckungslücke von 80 Euro, kann ein Wohngeld von 150 Euro sie schließen. Berechne deinen Anspruch zuerst mit unserem Wohngeld-Rechner und trage den Betrag dann hier ein.
Was bedeutet der erweiterte Zugang beim Kinderzuschlag?
Seit 2020 darf der Familienbedarf auch mit KiZ und Wohngeld um bis zu 100 Euro ungedeckt bleiben, ohne dass du ins Bürgergeld fällst (§ 6a Abs. 1a BKGG). Voraussetzung: Deine Erwerbstätigenfreibeträge betragen mindestens 100 Euro. Unser Rechner zeigt dir diese Situation als eigenen Status an, sobald deine Deckungslücke zwischen 0 und 100 Euro liegt. Der Antrag bei der Familienkasse lohnt sich in diesem Bereich fast immer.
Ersetzt dieser Rechner den Antrag bei der Familienkasse?
Nein. Er ist eine Schätzung mit den Werten 2026, die Familienkasse rechnet amtlich mit dem Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate, prüft jedes Kind einzeln und berücksichtigt erhebliches Vermögen. Für eine amtliche Ersteinschätzung gibt es den KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit, den Antrag selbst stellst du online bei der Familienkasse. Nutze unseren Rechner, um vorher zu verstehen, welche Angabe deinen Betrag wie stark bewegt.
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