Zuletzt aktualisiert: 07. Oktober 2026
Wohngeld-Rechner 2026
Berechne dein Wohngeld 2026 mit der gesetzlichen Formel: Mietstufe, Höchstbetrag und Einkommen eingeben – kostenlos, mit allen Tabellen.
Basierend auf 5 Quellen
Mit dem Wohngeld-Rechner prüfst du in zwei Minuten, ob dir 2026 ein Mietzuschuss zusteht und wie hoch er ungefähr ausfällt. Du trägst Haushaltsgröße, Mietstufe, Bruttokaltmiete und Einkommen ein – der Rechner setzt daraus die berücksichtigte Miete nach den gesetzlichen Höchstbeträgen zusammen, addiert Heizkosten- und Klimakomponente und wendet die Wohngeldformel aus § 19 WoGG an. Du siehst jeden Zwischenschritt statt nur einer Endzahl. Kostenlos, ohne Anmeldung, als ehrliche Orientierung vor dem Antrag bei deiner Wohngeldstelle.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Anzahl der Haushaltsmitglieder, Mietstufe deines Wohnorts, Bruttokaltmiete pro Monat, Wie möchtest du dein Einkommen angeben?, Wohngeldrechtliches Gesamteinkommen (Y) pro Monat, Haushaltsbrutto pro Monat (alle Mitglieder), Einkommensteuer wird gezahlt (10 % Pauschalabzug), Kranken-/Pflegeversicherung wird gezahlt (10 % Pauschalabzug), Rentenversicherung wird gezahlt (10 % Pauschalabzug), Werbungskosten pro Monat, Weitere Freibeträge pro Monat ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Wohngeld-Rechner
Du brauchst sieben Angaben – die meisten findest du in deinem Mietvertrag und auf deiner letzten Gehalts- oder Rentenabrechnung:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: alle Personen, die in deiner Wohnung zusammen wohnen und wirtschaften. Der Rechner deckt 1 bis 12 Personen ab; für noch größere Haushalte gibt es gesetzlich 65 Euro je weiterer Person obendrauf.
- Mietstufe deines Wohnorts: eine von sieben Stufen (I bis VII), die das Mietniveau deiner Gemeinde abbildet. Sie bestimmt deinen Miethöchstbetrag. Wie du deine Stufe findest, steht in der FAQ unten.
- Bruttokaltmiete pro Monat: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizung, Warmwasser und Strom. Die Heizung steckt schon als Pauschale in der Rechnung; wer sie hier noch einmal einträgt, schönt sein Ergebnis.
- Wie möchtest du dein Einkommen angeben?: Im Schätzmodus gibst du das Haushaltsbrutto ein und der Rechner zieht die gesetzlichen Pauschalen ab. Kennst du dein wohngeldrechtliches Gesamteinkommen Y schon (etwa aus einem früheren Bescheid), kannst du es direkt eintragen.
- Haushaltsbrutto pro Monat (alle Mitglieder) beziehungsweise Wohngeldrechtliches Gesamteinkommen (Y) pro Monat: je nach gewähltem Modus.
- Einkommensteuer / Kranken-/Pflegeversicherung / Rentenversicherung wird gezahlt: drei Schalter für die Pauschalabzüge von je 10 Prozent (maximal 30 Prozent, § 16 WoGG). Arbeitnehmer lassen meist alle drei an, Rentner oft nur die Krankenversicherung.
- Werbungskosten pro Monat (voreingestellt 102,50 Euro, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag) und Weitere Freibeträge pro Monat, etwa 150 Euro bei Schwerbehinderung mit Grad 100 oder der Grundrenten-Freibetrag.
Deine Ergebnisse im Überblick:
- Grundhöchstbetrag deiner Mietstufe, Klimakomponente (erhöht nur die Obergrenze) und Heizkostenbetrag (wird immer addiert): die drei Bausteine, aus denen deine Wohnkosten-Obergrenze entsteht
- Berücksichtigte Miete (M) und Berücksichtigtes Gesamteinkommen (Y): die zwei Größen, die in die gesetzliche Formel eingehen
- Formelwert a, Formelwert b, Formelwert c und Faktor z1 = a + b·M + c·Y: die offenen Rechenschritte – keine Blackbox
- Wohngeld pro Monat: dein Ergebnis, dazu Dein Eigenanteil an der Bruttokaltmiete
Durchgerechnetes Beispiel
Eine 34-jährige Pflegehelferin wohnt allein in Halle (Saale), Mietstufe III. Ihre Bruttokaltmiete beträgt 600 Euro, ihr Haushaltsbrutto 1.500 Euro im Monat. Sie zahlt Einkommensteuer, Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung.
- Eingaben: Anzahl der Haushaltsmitglieder = 1, Mietstufe = III, Bruttokaltmiete = 600 €, Modus = Haushaltsbrutto schätzen, Haushaltsbrutto = 1.500 €, alle drei Pauschal-Schalter an, Werbungskosten = 102,50 €, Weitere Freibeträge = 0 €
- Einkommen: 1.500 € mal 0,7 (drei mal 10 Prozent Pauschalabzug) = 1.050 €, minus 102,50 € Werbungskosten ergibt Y = 947,50 €
- Mietobergrenze: Grundhöchstbetrag 456 € + Klimakomponente 19,20 € = 475,20 €. Ihre 600 € Miete wird auf 475,20 € gekappt, dazu kommt der Heizkostenbetrag 110,40 €: M = 585,60 €
- Formel: z1 = 0,04 + 0,0004797 mal 585,60 + 0,0000408 mal 947,50 = 0,3596. Dann z2 = 0,3596 mal 947,50 = 340,69 €, z3 = 585,60 minus 340,69 = 244,91 €, z4 = 1,15 mal 244,91 = 281,6 €
- Wohngeld: 282 € im Monat, gerundet von 281,6 €. Ihr Eigenanteil an der Miete sinkt auf 318 €. In zwölf Monaten sind das 3.384 € Zuschuss.
Genau diese Voreinstellung lädt der Rechner oben. Dreh an einer einzigen Zahl – etwa dem Brutto – und du siehst, wie das Wohngeld schrittweise sinkt statt abrupt zu enden. Diese weiche Auslaufzone ist der Sinn der Formel.
Wie setzt sich die berücksichtigte Miete (M) zusammen – und warum zählt deine Miete oft nicht voll?
Die häufigste Überraschung beim Wohngeld: Deine echte Miete geht nur bis zu einer Obergrenze in die Rechnung ein. Diese Obergrenze (§ 12 WoGG) hat drei Bausteine, und zwei davon wirken völlig unterschiedlich:
- Der Grundhöchstbetrag hängt von Haushaltsgröße und Mietstufe ab. Er kappt deine Bruttokaltmiete – was darüber liegt, ist dein Privatvergnügen.
- Die Klimakomponente (19,20 bis 39,20 Euro, je weitere Person 4,80 Euro) erhöht nur diese Obergrenze. Wohnst du günstiger als die Kappe, bringt sie dir exakt nichts.
- Der Heizkostenbetrag (110,40 bis 225,40 Euro, je weitere Person 27,60 Euro) wird dagegen immer auf die gekappte Miete addiert – auch dann, wenn deine tatsächlichen Heizkosten niedriger sind. M kann also über deiner Bruttokaltmiete liegen, und das ist vom Gesetz so gewollt.
Die Grundhöchstbeträge im Detail (Euro pro Monat):
| Haushaltsmitglieder | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 361 | 408 | 456 | 511 | 562 | 615 | 677 |
| 2 | 437 | 493 | 551 | 619 | 680 | 745 | 820 |
| 3 | 521 | 587 | 657 | 737 | 809 | 887 | 975 |
| 4 | 608 | 686 | 766 | 858 | 946 | 1.035 | 1.139 |
| 5 | 694 | 782 | 875 | 982 | 1.080 | 1.183 | 1.302 |
| je weitere Person | 82 | 94 | 106 | 119 | 129 | 149 | 163 |
Daraus folgt die maximal berücksichtigte Miete inklusive Klima- und Heizkomponente: Allein in Mietstufe I sind es höchstens 490,60 Euro, in Mietstufe VII höchstens 806,60 Euro. Bei zwei Personen reicht die Spanne von 604,40 bis 987,40 Euro.
Ein Beispiel macht den Klima-Effekt greifbar: Eine alleinlebende Person in Mietstufe I mit 350 Euro Bruttokaltmiete und 1.000 Euro Einkommen bekommt 183 Euro Wohngeld (M = 350 + 110,40 = 460,40 Euro – die Klimakomponente verpufft, weil die Miete unter der Kappe von 380,20 Euro liegt). Zöge sie in eine 600-Euro-Wohnung derselben Stadt, stiege ihr Wohngeld nur auf 201 Euro: M wächst durch die Kappe bloß auf 490,60 Euro. 250 Euro mehr Miete bringen also 18 Euro mehr Zuschuss – der Rest bleibt Eigenanteil. Genau deshalb lohnt es sich, vor einem Umzug die eigene Mietstufe zu prüfen statt die Wunschmiete.
Wie hoch darf dein Einkommen sein, damit noch Wohngeld übrig bleibt?
Die zweite Formelgröße Y ist das monatliche Gesamteinkommen nach Wohngeldrecht (§§ 13 bis 16 WoGG) – nicht dein Kontostand und nicht einfach dein Netto. Ausgangspunkt ist das erwartete Jahresbrutto aller Haushaltsmitglieder geteilt durch zwölf. Davon zieht das Wohngeldrecht ab:
- je 10 Prozent für gezahlte Einkommensteuer, Kranken-/Pflegeversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge – maximal 30 Prozent (§ 16 WoGG). Unser Schätzmodus bildet genau das ab.
- die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr (102,50 Euro im Monat) pro Arbeitnehmer. Rentner haben nur 102 Euro im Jahr.
- Freibeträge nach §§ 17 und 17a WoGG, etwa 1.800 Euro im Jahr bei einem Grad der Behinderung von 100 oder bei Pflegegrad, 110 Euro im Monat für Alleinerziehende mit minderjährigem Kind oder der Grundrenten-Freibetrag nach mindestens 33 Grundrentenjahren (höchstens 281,50 Euro im Monat).
Kindergeld zählt nicht als Einkommen – weder bei dir noch bei deinen Kindern. Auch das wird oft falsch eingetragen und drückt sonst das Ergebnis zu Unrecht.
Eine feste bundesweite Einkommensgrenze gibt es nicht, weil sie von Miete und Haushaltsgröße abhängt. Für eine alleinlebende Person endet der Anspruch 2026 rechnerisch je nach Mietstufe zwischen 1.443 Euro (Stufe I) und 1.619 Euro (Stufe VII) wohngeldrechtlichem Gesamteinkommen; bei vier Personen zwischen 3.324 und 3.666 Euro. Das sind wohlgemerkt Y-Werte nach allen Abzügen – das dahinterstehende Haushaltsbrutto liegt spürbar höher, bei vollen Pauschalabzügen grob ein Drittel darüber.
Zwei Feinheiten der amtlichen Rechnung solltest du kennen. Erstens: Liegen M oder Y unter den Mindestwerten der Anlage 3 zum WoGG (bei einer Person 54 beziehungsweise 396 Euro), setzt das Amt den Tabellenwert ein – der Rechner macht das automatisch, deshalb zeigt er auch bei sehr kleinem Einkommen einen Y-Wert von mindestens 396 Euro an. Zweitens gibt es eine Plausibilitätsprüfung: Decken Einkommen plus Wohngeld nicht einmal rund 80 Prozent deines sozialhilferechtlichen Bedarfs, kann der Antrag trotz positivem Formelwert abgelehnt werden, weil das Amt unterstellt, dass weitere Einnahmen fehlen. Ein Formel-Null-Ergebnis heißt umgekehrt nicht automatisch null Chancen – aber es ist ein ehrlicher erster Hinweis.
Wer bekommt trotz kleinem Einkommen kein Wohngeld?
Wohngeld ist eine nachrangige Leistung. Ausgeschlossen bist du nach § 7 WoGG, wenn du oder ein Haushaltsmitglied bereits eine Leistung beziehst, in der die Wohnkosten schon enthalten sind:
- Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe mit Unterkunftskosten – hier wäre Wohngeld eine Doppelförderung.
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, auch wenn du es nur „dem Grunde nach“ bekommen könntest, also gar nicht beantragt hast. Studierende und Azubis fallen deshalb fast immer heraus – mit Ausnahmen etwa bei elternunabhängigen Konstellationen oder wenn ein Haushaltsmitglied selbst nicht förderfähig ist.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Dazu kommt die Vermögensprüfung. Eine feste gesetzliche Grenze steht nicht im WoGG, aber die Wohngeldstellen arbeiten mit Richtwerten: Erhebliches Vermögen liegt in der Praxis bei etwa 60.000 Euro für die erste Person plus 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt vor. Selbstgenutztes Wohneigentum, ein angemessenes Auto und geschützte Altersvorsorge bleiben dabei regelmäßig außen vor; die Entscheidung trifft die Behörde im Einzelfall. Dieser Rechner rechnet bewusst ohne Vermögen – wenn du in dieser Größenordnung Rücklagen hast, kläre deinen Fall vor dem Antrag direkt mit der Wohngeldstelle.
Und ein Mindestbetrag gilt auch: Liegt das errechnete Wohngeld unter 10 Euro im Monat, wird es in der Regel nicht ausgezahlt. Im Rechner siehst du das an der entsprechenden Einordnung deines Ergebnisses.
Formel
Wohngeld = 1,15 x (M - z1 x Y), gerundet: unter 0,50 ab, ab 0,50 auf volle Euro
z1 = a + b x M + c x Y (z2 = z1 x Y, z3 = M - z2, z4 = 1,15 x z3)
M = min(Bruttokaltmiete; Grundhoechstbetrag + Klimakomponente) + Heizkostenbetrag
Y = Haushaltsbrutto / 12-Monatsbasis
- 10 % je Pauschale (Einkommensteuer, KV/PV, RV; max. 30 %)
- Werbungskosten - weitere Freibetraege
Variablen: M ist die berücksichtigte Miete nach den drei Bausteinen oben, Y das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen. Die Werte a, b und c stehen in der Anlage 2 zum WoGG und hängen nur von der Haushaltsgröße ab:
| Personen | a | b | c |
|---|---|---|---|
| 1 | 0,04 | 0,0004797 | 0,0000408 |
| 2 | 0,03 | 0,0003571 | 0,0000304 |
| 3 | 0,02 | 0,0002917 | 0,0000245 |
| 4 | 0,01 | 0,0002163 | 0,0000176 |
| 5 | 0 | 0,0001907 | 0,0000172 |
| 6 | −0,01 | 0,0001722 | 0,0000166 |
| 7 | −0,02 | 0,0001592 | 0,0000165 |
| 8 | −0,03 | 0,0001583 | 0,0000165 |
| 9 | −0,04 | 0,0001376 | 0,0000166 |
| 10 | −0,06 | 0,0001249 | 0,0000166 |
| 11 | −0,09 | 0,0001141 | 0,0000196 |
| 12 | −0,12 | 0,0001107 | 0,0000221 |
Alle Werte gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025 auch für 2026. Ehrlich bleibt dieser Rechner bei seinen Grenzen: Er bildet den Mietzuschuss für 1 bis 12 Personen ab, vereinfacht die Einkommensermittlung über die Pauschalen und prüft keine Ausschlüsse und kein Vermögen. Für den verbindlichen Wert nutze zusätzlich den amtlichen Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes und stelle deinen Antrag bei deiner Wohngeldstelle – bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, gezahlt im Voraus.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil die amtliche Wohngeldrechnung zwar als Formel im Gesetz steht, die meisten Rechner im Netz aber nur eine Endzahl ausspucken – ohne zu zeigen, wo Miete gekappt und welches Einkommen angesetzt wurde. Er legt deshalb jeden gesetzlichen Rechenschritt mit allen Tabellen offen und sagt ehrlich dazu, wo die Vereinfachung endet und die Wohngeldstelle anfängt.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich mein Wohngeld als Single mit 900 € Einkommen und 600 € Miete in Mietstufe III?
Schritt für Schritt mit der gesetzlichen Formel: Die Mietobergrenze liegt bei 456 € Grundhöchstbetrag plus 19,20 € Klimakomponente = 475,20 €, deine 600 € werden also gekappt. Dazu kommen 110,40 € Heizkostenbetrag, M = 585,60 €. Mit Y = 900 €: z1 = 0,04 + 0,0004797 × 585,60 + 0,0000408 × 900 = 0,3576, z2 = 0,3576 × 900 = 321,87 €, z3 = 585,60 − 321,87 = 263,73 €, z4 = 1,15 × 263,73 = 303,29 €. Ergebnis: 303 € Wohngeld im Monat. Trage oben genau diese Werte ein (Modus: Y direkt eingeben), der Rechner zeigt dir dieselben Zwischenschritte.
Wie viel Wohngeld bekommt eine vierköpfige Familie mit 2.600 € Einkommen und 800 € Miete in Mietstufe II?
Die Mietobergrenze für vier Personen in Stufe II beträgt 686 € plus 34,40 € Klimakomponente = 720,40 €; die 800 € Miete wird darauf gekappt, plus 197,80 € Heizkostenbetrag ergibt M = 918,20 €. Mit Y = 2.600 € und den Koeffizienten für vier Personen (a = 0,01; b = 0,0002163; c = 0,0000176): z1 = 0,2544, z2 = 661,35 €, z3 = 256,85 €, z4 = 295,37 €. Ergebnis: 295 € Wohngeld im Monat, also 3.540 € in einem Bewilligungsjahr von zwölf Monaten. Wichtig: Die 2.600 € sind das wohngeldrechtliche Y nach Abzügen – bei einem Haushaltsbrutto von etwa 3.700 € mit allen Pauschalabzügen landest du ungefähr dort.
Warum bringt eine teurere Wohnung ab einem Punkt kein zusätzliches Wohngeld?
Weil deine Miete an der Obergrenze aus Grundhöchstbetrag plus Klimakomponente gekappt wird. Beispiel eine Person in Mietstufe I: Die Kappe liegt bei 361 + 19,20 = 380,20 €, maximal berücksichtigte Miete inklusive Heizkostenbetrag 490,60 €. Bei 350 € Bruttokaltmiete und 1.000 € Einkommen gibt es 183 € Wohngeld (M = 460,40 €). Bei 600 € Bruttokaltmiete steigt M nur auf 490,60 € und das Wohngeld auf 201 € – 250 € mehr Miete bringen gerade einmal 18 € mehr Zuschuss. Die Klimakomponente hilft dir nur, wenn deine Miete über dem Grundhöchstbetrag liegt; der Heizkostenbetrag wird dagegen immer addiert.
Zählt Kindergeld beim Wohngeld als Einkommen?
Nein. Kindergeld wird weder bei dir noch bei deinen Kindern als Einkommen angerechnet, und auch der Kinderzuschlag bleibt außen vor. Zählen tun dagegen praktisch alle anderen regelmäßigen Einnahmen des Haushalts: Lohn und Gehalt, Renten, Minijob-Einkommen in voller Höhe, Unterhalt und Kapitalerträge oberhalb von 100 € im Jahr. In unserem Schätzmodus trägst du deshalb das Haushaltsbrutto aller Mitglieder zusammen ein – aber eben ohne das Kindergeld.
Wie finde ich die Mietstufe für meinen Wohnort heraus?
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet: Stufe I liegt mehr als 15 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt der Mieten, Stufe III etwa im Schnitt, Stufe VII mindestens 35 Prozent darüber. Gemeinden über 10.000 Einwohner haben eine eigene Stufe, kleinere Orte die ihres Landkreises. Am schnellsten geht es über den Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes, der die Stufe aus deiner Adresse ableitet, oder mit einem Anruf bei deiner Wohngeldstelle. Zwei Anker zum Einordnen: Halle (Saale) liegt in Stufe III, München in Stufe VII. Weil die Stufe deinen Höchstbetrag um bis zu 316 € im Monat verschiebt (allein, Stufe I gegenüber VII), lohnt sich die eine Minute Recherche vor dem Rechnen.
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG erhalte?
In aller Regel nein – das regelt § 7 WoGG. Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe bezieht, hat die Wohnkosten dort schon abgedeckt; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, und zwar schon dann, wenn du diese Leistungen nur dem Grunde nach bekommen könntest, sie aber gar nicht beantragt hast. Es gibt Nischen, etwa wenn nur ein Teil des Haushalts förderfähig ist oder ein Studium ohne BAföG-Anspruch läuft – die prüft nur die Wohngeldstelle verlässlich. Unser Rechner weist dich im Artikel auf die Ausschlüsse hin, statt sie still anzunehmen.
Wie viel Vermögen darf ich haben, um Wohngeld zu bekommen?
Eine feste gesetzliche Vermögensgrenze steht nicht im Wohngeldgesetz – geprüft wird „erhebliches Vermögen“ im Einzelfall. Die Wohngeldstellen orientieren sich in der Praxis an Richtwerten von etwa 60.000 € für die erste Person im Haushalt plus 30.000 € für jede weitere Person. Nicht mitgerechnet werden typischerweise die selbstgenutzte Wohnung oder das selbstgenutzte Haus, ein angemessenes Auto und nachgewiesene Altersvorsorge in geschütztem Rahmen. Dieser Rechner fragt dein Vermögen bewusst nicht ab; liegst du in der genannten Größenordnung, kläre den Einzelfall vor der Antragstellung mit deiner Wohngeldstelle, statt dich auf ein Formelergebnis zu verlassen.
Ändern sich die Wohngeld-Werte 2026 oder 2027?
Für 2026: nein. Die Beträge und Koeffizienten gelten unverändert seit der Fortschreibung zum 1. Januar 2025 – Grundhöchstbeträge, Klima- und Heizkomponenten sowie die Formelwerte a, b und c sind dieselben wie im Vorjahr, und genau damit rechnet dieser Rechner. Für 2027 wird politisch über eine Reform diskutiert, unter anderem über eine halbierte Heizkostenkomponente und eine Aussetzung der turnusmäßigen Fortschreibung. Beschlossen und in Kraft ist davon für deinen aktuellen Bescheid nichts; solange kein geändertes Gesetz gilt, bleiben die Werte von 2025 der Maßstab. Wenn sich das ändert, aktualisieren wir die Tabellen hier und kennzeichnen den Stand im Artikel.
Quellen
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