Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026

Kindergeld-Rechner 2026

Berechne dein Kindergeld pro Monat und Jahr – mit Anspruchsgruppen, Teiljahr und Günstigerprüfungs-Schätzung.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Der Kindergeld-Rechner berechnet kostenlos, wie viel Kindergeld deiner Familie im Jahr 2026 zusteht – pro Monat, für deinen Bezugszeitraum und fürs ganze Jahr. Aktuell sind es 259 Euro pro Kind und Monat. Du gibst einfach an, wie viele deiner Kinder unter 18 sind, in Ausbildung oder Studium sind, arbeitssuchend gemeldet sind oder eine Behinderung haben. Der Rechner summiert die anspruchsberechtigten Kinder, rechnet den Gesamtbetrag aus und schätzt zusätzlich, ob in deinem Fall das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag – den das Finanzamt in der Günstigerprüfung automatisch gegenrechnet – vorn liegt.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Kinder unter 18 Jahren, Kinder 18 bis 25 in Ausbildung / Studium, Kinder 18 bis 21, arbeitssuchend gemeldet, Kinder mit Behinderung (ohne Altersgrenze), Bezugsmonate im Jahr, Kindergeldsatz pro Kind und Monat, Kinderfreibetrag pro Kind (2026), Dein Grenzsteuersatz (Schätzung) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Kindergeld-Rechner

Der Kindergeld-Rechner rechnet aus deinen Eingaben das monatliche Kindergeld, die Summe für deinen Bezugszeitraum und das Volljahr aus – plus eine ehrliche Schätzung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist. Die 2026er-Werte (259 Euro Satz, 9.756 Euro Freibetrag) sind als editierbare Felder hinterlegt, damit du auch zurückliegende Jahre durchrechnen kannst.

  1. Trage im Feld Kinder unter 18 Jahren ein, wie viele deiner Kinder minderjährig sind – für sie gilt der Anspruch ohne weitere Voraussetzungen.
  2. Fülle Kinder 18 bis 25 in Ausbildung / Studium mit volljährigen Kindern in Schule, Berufsausbildung, Studium, anerkanntem Freiwilligendienst oder einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten.
  3. Nutze Kinder 18 bis 21, arbeitssuchend gemeldet für Kinder ohne Arbeitsplatz, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
  4. Setze Kinder mit Behinderung (ohne Altersgrenze) für Kinder, deren Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und die sich nicht selbst unterhalten können.
  5. Stelle Bezugsmonate im Jahr ein, wenn es kein Volljahr ist – etwa im Geburtsjahr oder bei Ausbildungsende.
  6. Lass Kindergeldsatz pro Kind und Monat auf 259 Euro (Stand 2026) oder passe ihn an.
  7. Prüfe Kinderfreibetrag pro Kind (2026) (9.756 Euro) und trage in Dein Grenzsteuersatz (Schätzung) deinen ungefähren Grenzsteuersatz ein.

Durchgerechnetes Beispiel: Familie Brandt aus Leipzig

Tochter (16) und Sohn (19, im ersten Ausbildungsjahr), beide in Deutschland gemeldet. Eingaben: Kinder unter 18 Jahren = 1, Kinder 18 bis 25 in Ausbildung / Studium = 1, Bezugsmonate im Jahr = 12, Kindergeldsatz = 259 Euro, Grenzsteuersatz = 30 Prozent. Der Rechner liefert: Berechtigte Kinder gesamt = 2, Kindergeld pro Monat = 518,00 Euro, Kindergeld im Zeitraum = 6.216,00 Euro, Kindergeld pro Volljahr = 6.216,00 Euro, Kinderfreibetrag gesamt = 19.512,00 Euro, geschätzter Freibetrag-Vorteil pro Jahr = 5.853,60 Euro, Differenz = -362,40 Euro. Anspruchs-Bewertung: Das Kindergeld liegt in dieser Schätzung vorn – das Finanzamt prüft die Günstigerprüfung automatisch nach, beantragen musst du nichts.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026 pro Kind?

2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat, also 3.108 Euro pro Kind und Jahr (§ 66 Abs. 1 EStG, Stand 2026). Die wichtigsten Fakten dazu:

  • Kindergeld-Höhe 2026: 259 Euro pro Kind und Monat – gilt seit dem 1. Januar 2026.
  • Anhebung: +4 Euro gegenüber 255 Euro im Jahr 2025, geregelt im Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl 2024 I Nr. 449).
  • Einheitssatz: Seit 2023 gibt es keine Staffel nach Geburtsreihenfolge mehr – das erste und das vierte Kind bekommen denselben Betrag.
  • Automatische Anpassung: Wer bereits Kindergeld bezieht, bekommt den höheren Betrag von der Familienkasse automatisch ausgezahlt, ohne neuen Antrag.
KinderPro MonatPro Jahr
1259 Euro3.108 Euro
2518 Euro6.216 Euro
3777 Euro9.324 Euro
41.036 Euro12.432 Euro

Ein oft übersehener Unterschied: Der Auszahlungstermin hat nichts mit dem Anspruchsmonat zu tun. Die Endziffer deiner Kindergeldnummer legt nur fest, wann die Familienkasse überweist – Höhe und Anspruch hängen davon nicht ab. Übrigens: Wer vom Geburtsmonat bis zum 18. Geburtstag durchgehend Kindergeld bekommt, summiert über 216 Monate insgesamt 55.944 Euro pro Kind.

Bis zu welchem Alter bekomme ich Kindergeld?

Grundsätzlich gibt es Kindergeld bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen (§§ 62, 63 EStG). Für volljährige Kinder läuft der Anspruch weiter, wenn eine dieser Gruppen aus § 32 Abs. 4 EStG zutrifft:

  • Bis 21: Das Kind hat keinen Arbeitsplatz und ist bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet.
  • Bis 25: Das Kind ist in Schul- oder Berufsausbildung, im Studium, in einem anerkannten Freiwilligendienst, in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten oder weist ernsthafte Ausbildungsplatzsuche nach.
  • Ohne Altersgrenze: Das Kind kann sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten, und die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten.
  • Geburtsmonat-Regel: Bei einer Geburt besteht der Anspruch für den gesamten Geburtsmonat (§ 66 Abs. 2 EStG) – auch wenn das Kind am letzten Kalendertag geboren wird.
  • Wohnsitz: Grundsätzlich braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, der EU oder dem EWR.

Für Kinder über 18 in Studium oder Ausbildung stellen Eltern den Antrag mit Ausbildungsnachweis – passend dazu zeigt unser BAföG-Rechner, welche staatliche Förderung fürs Studium zusätzlich möglich ist.

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?

Wenn dein Grenzsteuersatz über etwa 31,9 Prozent liegt, kann der Kinderfreibetrag in der Günstigerprüfung vorn liegen – darunter bleibt meist das Kindergeld günstiger. Die Mechanik nach § 31 EStG:

  • Kinderfreibetrag 2026: 9.756 Euro je Kind (6.828 Euro Existenzminimum plus 2.928 Euro Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).
  • Automatische Prüfung: Das Finanzamt vergleicht in der Steuererklärung automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld für dich günstiger ist – du musst nichts beantragen.
  • Gegenrechnung: Das erhaltene Kindergeld wird bei Freibetrag-Gewährung gegengerechnet. Du bekommst nie beides voll.
  • Faustformel: Freibetrag-Vorteil ≈ 9.756 Euro × Grenzsteuersatz je Kind.
  • Break-even: 3.108 Euro / 9.756 Euro ≈ 31,9 Prozent Grenzsteuersatz.
  • Richtwert: Typischerweise rechnet sich der Freibetrag erst ab etwa 66.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) bzw. 132.000 Euro (Zusammenveranlagung) – unseren ZvE-Rechner kannst du dafür nutzen.
  • Ehrliche Grenze: Die Schätzung im Rechner berücksichtigt nur die Einkommensteuer, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – sie ist eine Orientierung, kein Steuerbescheid.

Kontrast-Beispiel: hoher Grenzsteuersatz

Drei Kinder unter 18, Bezugsmonate = 12, Grenzsteuersatz = 42 Prozent: Kindergeld pro Jahr = 9.324,00 Euro, Kinderfreibetrag gesamt = 29.268,00 Euro, geschätzter Freibetrag-Vorteil = 12.292,56 Euro, Differenz = +2.968,56 Euro. Anspruchs-Bewertung: Der Kinderfreibetrag könnte in der Günstigerprüfung vorn liegen. Prozentrechnung im Detail zeigt übrigens der Prozentrechner.

Wichtig ist die Abgrenzung: Kindergeld ist nicht der Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag (maximal 297 Euro pro Kind und Monat 2026) kommt nur für Geringverdiener zusätzlich infrage – etwa wenn das Einkommen trotz Kindergeld nicht für die ganze Familie reicht. Wer alle Familienleistungen zusammen denken will, findet im Wohngeld-Rechner und im Elterngeld-Rechner die Leistungen davor und daneben.

Ein praktischer Hinweis zum Antrag: Kindergeld beantragst du schriftlich oder online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – Steuer-IDs von Kind und Antragsteller bereithalten. Wichtig ist die 6-Monats-Regel nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG: Rückwirkend wird nur für die sechs Kalendermonate vor dem Antragsmonat ausgezahlt, bei einem Kind 2026 also höchstens 6 × 259 Euro = 1.554 Euro. Stelle den Antrag deshalb direkt nach der Geburt. Ausblick: Der Bundestag hat 2026 beschlossen, dass Kindergeld künftig ohne Antrag fließt – ab März 2027 stufenweise, zunächst für Neugeborene mit älteren Geschwistern.

Formel

Kindergeld pro Monat  = berechtigte_kinder x kindergeld_satz
Kindergeld im Zeitraum = kindergeld_monat x bezugsmonate
Kindergeld pro Volljahr = kindergeld_monat x 12
Geschätzter Freibetrag-Vorteil = (berechtigte_kinder x 9.756 EUR) x grenzsteuersatz / 100
Differenz = freibetrag_vorteil - kindergeld_jahr
  • berechtigte_kinder = Summe der vier Gruppen (unter 18, 18–25 in Ausbildung/Studium, 18–21 arbeitssuchend, Behinderung)
  • kindergeld_satz = 259 EUR (Stand 2026, § 66 Abs. 1 EStG), editierbar
  • bezugsmonate = 1 bis 12, für Teiljahre wie das Geburtsjahr
  • grenzsteuersatz = dein ungefährer Grenzsteuersatz in Prozent, nur für die Schätzung
  • Anspruchs-Bewertung: keine berechtigten Kinder → Hinweis; Differenz negativ → Kindergeld in der Schätzung vorn; Differenz positiv → Freibetrag könnte in der Günstigerprüfung vorn liegen

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die getesteten Kindergeld-Rechner entweder nur Anzahl mal Satz rechneten oder den Freibetrag-Vergleich noch mit veralteten Werten führten. Die Pipeline hat die Anspruchsgruppen aus §§ 62, 63, 32 EStG, die Teiljahres-Logik, die 6-Monats-Rückwirkung und die Günstigerprüfungs-Schätzung in einen Rechner gepackt – und jede Zahl an zwei unabhängigen Quellen geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kindergeld 2026 beantragen oder kommt es automatisch?

2026 beantragst du Kindergeld schriftlich oder online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – Steuer-IDs von Kind und Antragsteller werden benötigt. Erhöhungen wie die auf 259 Euro 2026 zahlt die Familienkasse automatisch aus, dafür ist kein neuer Antrag nötig. Der Bundestag hat 2026 beschlossen, dass Kindergeld künftig ganz ohne Antrag fließt: Ab März 2027 stufenweise, zunächst für Neugeborene, deren Familie bereits Kindergeld für ältere Geschwister bekommt, ab November 2027 auch fürs erste Kind.

Wie weit kann ich Kindergeld rückwirkend bekommen?

Nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG zahlt die Familienkasse festgesetztes Kindergeld rückwirkend nur für die sechs Kalendermonate vor dem Antragsmonat aus. Beispiel 2026: Antrag im Oktober, ein anspruchsberechtigtes Kind – dann werden höchstens 6 × 259 Euro = 1.554 Euro nachgezahlt. Bei zwei Kindern entsprechend 3.108 Euro. Stelle den Antrag daher direkt nach der Geburt oder dem Beginn der Ausbildung.

Zählt der Geburtsmonat voll, wenn mein Kind am 28. geboren ist?

Ja. Nach § 66 Abs. 2 EStG besteht der Kindergeldanspruch für den gesamten Geburtsmonat – auch wenn das Kind am letzten Kalendertag geboren wird. Im Rechner bedeutet das: Ein Kind, das im Juli geboren wurde, bekommt Bezugsmonate im Jahr = 6, also 6 × 259 Euro = 1.554 Euro fürs Geburtsjahr.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?

Kindergeld (259 Euro pro Kind und Monat 2026) bekommen fast alle Familien mit Kindern, unabhängig vom Einkommen. Der Kinderzuschlag (maximal 297 Euro pro Kind und Monat) ist eine Zusatzleistung nur für Geringverdiener – etwa wenn das Erwerbseinkommen (mindestens 900 Euro brutto bei Paaren, 600 Euro bei Alleinerziehenden) trotz Kindergeld nicht für die ganze Familie reicht. Beides läuft über die Familienkasse.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?

Faustregel: Ab etwa 31,9 Prozent Grenzsteuersatz kann der Kinderfreibetrag in der Günstigerprüfung vorn liegen. Durchgerechnet: 2 Kinder, Grenzsteuersatz 40 Prozent – Kinderfreibetrag gesamt 19.512 Euro, geschätzter Vorteil 19.512 × 0,40 = 7.804,80 Euro, Kindergeld im Volljahr 6.216 Euro, Differenz +1.588,80 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch nach – die Schätzung ist eine Orientierung ohne Soli und Kirchensteuer.

Bekommt mein 19-jähriges Kind in der Ausbildung noch Kindergeld?

Ja, bis zum 25. Geburtstag, solange die Ausbildung, das Studium oder ein anerkannter Freiwilligendienst läuft (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG). Auch eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder eine ernsthafte Ausbildungsplatzsuche zählen. Nach abgeschlossener Erstausbildung in weiterer Ausbildung gilt der Anspruch nur bei Erwerbstätigkeit bis 20 Stunden pro Woche – Minijob und Ausbildungsverhältnis sind Ausnahmen.

Wann zahlt die Familienkasse das Kindergeld aus?

Die Auszahlung erfolgt monatlich, der genaue Termin hängt von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab – die Familienkasse veröffentlicht dafür einen Auszahlungskalender. Wichtig: Die Endziffer beeinflusst nur den Termin, nicht Höhe oder Anspruch.

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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