Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2026

Elterngeld-Rechner 2026

Berechne dein Basiselterngeld und ElterngeldPlus 2026 mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag – kostenlos, ohne Anmeldung.

Erstellt von Thomas Bergmann

Basierend auf 3 Quellen

Mit dem Elterngeld-Rechner berechnest du in wenigen Sekunden, wie viel Basiselterngeld oder ElterngeldPlus dir 2026 pro Monat zusteht. Du trägst dein durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt ein, wählst Geschwisterbonus und Mehrlinge aus – und siehst sofort Ersatzrate, Monatsbetrag und Gesamtsumme für 12 beziehungsweise 24 Monate. Gerechnet wird nach Paragraf 2 und 2a BEEG: 300 bis 1.800 Euro Basiselterngeld, dazu bis zu 300 Euro Mehrlingszuschlag je Kind. Kostenlos und ohne Anmeldung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt, Geschwisterbonus, Kinder bei dieser Geburt ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Elterngeld-Rechner

Der Rechner braucht drei Angaben von dir:

  1. Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt: Trag hier dein durchschnittliches monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein – bei der Mutter aus den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz, beim anderen Elternteil aus den zwölf Monaten vor der Geburt. Gemeint ist das elterngeldrechtliche Netto: dein Monatsnetto nach pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben, ohne Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wenn du nur dein normales Netto von der Gehaltsabrechnung kennst, nimm den Durchschnitt der letzten zwölf Abrechnungen – das kommt dem Wert der Elterngeldstelle schon sehr nah.
  2. Geschwisterbonus: Wähle „Ja“, wenn in deinem Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren – bei einem Kind mit Behinderung gilt die Grenze von vierzehn Jahren. Der Bonus bringt zehn Prozent mehr Elterngeld, mindestens aber 75 Euro im Monat.
  3. Kinder bei dieser Geburt: Einling, Zwillinge, Drillinge oder Vierlinge. Für jedes weitere Mehrlingskind gibt es 300 Euro Mehrlingszuschlag obendrauf, bei ElterngeldPlus 150 Euro.

Sofort siehst du deine Ergebnisse:

  • Ersatzrate: dein Prozentsatz zwischen 65 und 100 Prozent – je kleiner dein früheres Einkommen, desto höher der Satz
  • Basiselterngeld ohne Zuschläge: der reine Lohnersatz, gedeckelt auf 300 bis 1.800 Euro
  • Geschwisterbonus (Basis) und Mehrlingszuschlag (Basis): deine Zuschläge im Monat
  • Basiselterngeld pro Monat: deine Hauptaussage – Basisbetrag plus alle Zuschläge
  • ElterngeldPlus pro Monat: exakt die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange gezahlt
  • Gesamt in 12 Monaten Basiselterngeld und Gesamt in 24 Monaten ElterngeldPlus: unterm Strich dieselbe Summe, nur anders verteilt
  • Monatliche Lücke zum früheren Netto: was dir im Monat fehlt, wenn du komplett pausierst – deine Zahl für die Budgetplanung

Durchgerechnetes Beispiel

Lena, 29, arbeitet als Erzieherin in Leipzig und hatte vor der Geburt durchschnittlich 2.200 Euro Netto im Monat. Es ist ihr erstes Kind, sie plant zwölf Monate zu Hause.

  • Eingaben: Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt = 2.200 €, Geschwisterbonus = Nein, Kinder bei dieser Geburt = Einling
  • Ersatzrate: ab 1.240 € gilt der Regelsatz von 65 %
  • Basiselterngeld ohne Zuschläge: 2.200 × 65 % = 1.430,00 €
  • Zuschläge: keine – also Basiselterngeld pro Monat: 1.430,00 €
  • Gesamt in 12 Monaten: 17.160,00 € – als ElterngeldPlus wären es 715,00 € über 24 Monate, in Summe ebenfalls 17.160,00 €
  • Monatliche Lücke: 2.200 − 1.430 = 770,00 € – dieser Betrag muss aus Rücklagen, Partner-Einkommen oder weniger Ausgaben kommen

Nimmt Lenas Partner die zwei Partnermonate, kämen für die Familie bis zu vierzehn Monate Basiselterngeld zusammen – der Partner rechnet seine Monate aber mit seinem eigenen Einkommen und seiner eigenen Ersatzrate, nicht mit Lenas Satz.

Wie hoch ist das Elterngeld bei meinem Gehalt?

Die Ersatzrate folgt einer festen Staffel aus Paragraf 2 BEEG. Sie steht und fällt mit deinem Netto vor der Geburt:

  • Unter 1.000 €: 67 % plus 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, die du unter 1.000 Euro liegst – bis maximal 100 %. Bei 800 Euro sind das 77 % und damit 616 Euro. Bei 400 Euro schon 97 % und 388 Euro.
  • 1.000 bis 1.200 €: pauschal 67 %. Bei 1.100 Euro also 737 Euro im Monat.
  • 1.200 bis 1.240 €: Gleitbereich von 67 % runter auf 65 %. Bei 1.220 Euro sind es 66 % und 805,20 Euro.
  • Ab 1.240 €: pauschal 65 %. Bei 1.500 Euro also 975 Euro, bei 2.200 Euro 1.430 Euro.

Darüber greift der Höchstbetrag: Mehr als 1.800 Euro Basiselterngeld gibt es nicht. Er ist bei rund 2.770 Euro Netto erreicht – wer 3.500 Euro hatte, bekommt exakt dieselben 1.800 Euro. Nach unten schützt der Mindestbetrag von 300 Euro: Den bekommst du auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen, etwa als Studentin, Hausmann oder in einer Ausbildung ohne Lohn. ElterngeldPlus ist immer die Hälfte des Basisbetrags aus demselben Einkommen – also 150 bis 900 Euro, dafür über die doppelte Zeit.

Wichtig für deine Eingabe: Das elterngeldrechtliche Netto ist nicht Cent-genau dein Konto-Netto. Die Elterngeldstelle zieht vom Brutto eine Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro im Monat ab, rechnet fiktive Steuern nach deiner Steuerklasse und eine Sozialabgabenpauschale von 21 Prozent (zwölf Prozent, wenn du nicht pflichtversichert bist). Dein Abrechnungs-Netto liegt meist etwas daneben – für eine ehrliche Planung reicht es trotzdem. Nur wer an der 1.800-Euro-Decke oder an der Einkommensgrenze kratzt, sollte genauer hinschauen.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus: Was lohnt sich für dich?

Alle drei Varianten bauen auf demselben Monatsbetrag auf – sie verteilen ihn nur anders:

  • Basiselterngeld: voller Monatsbetrag für bis zu zwölf Monate pro Elternteil. Zusammen habt ihr als Paar höchstens vierzehn Monatsbeträge, wenn sich beide beteiligen und jeder mindestens zwei Monate nimmt. Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen alle vierzehn allein bekommen. Für Geburten ab 1. April 2024 gilt: In den ersten zwölf Lebensmonaten dürft ihr nur noch einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
  • ElterngeldPlus: halber Monatsbetrag für die doppelte Dauer – aus zwölf Basis-Monaten werden vierundzwanzig Plus-Monate, maximal gibt es Plus bis zum 32. Lebensmonat. Unterm Strich kommt ohne Zuverdienst dieselbe Summe heraus, wie der Rechner zeigt: bei Lena 715 Euro mal 24 statt 1.430 Euro mal 12. Spannend wird Plus erst mit Teilzeit, weil du Einkommen und Plus kombinieren und den Bezugszeitraum strecken kannst.
  • Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche Plus-Monate für jeden Elternteil, wenn ihr beide gleichzeitig vier Monate lang je 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeitet. Bei 715 Euro Plus sind das bis zu 2.860 Euro extra pro Person – aber nur, wenn der Stundenkorridor in allen vier Monaten eingehalten wird, sonst droht Rückzahlung.

Arbeitest du während des Bezugs in Teilzeit, rechnet die Elterngeldstelle nicht mit deinem vollen früheren Einkommen, sondern nur mit dem Unterschiedsbetrag: Elterngeld gibt es auf das, was wegfällt. Verdienst du vorher 2.200 Euro und in Teilzeit 900 Euro, ersetzt das Elterngeld 65 Prozent der 1.300 Euro Differenz – beim ElterngeldPlus greift zusätzlich eine Deckelung auf die Hälfte des Basisbetrags, der dir ohne Zuverdienst zustünde. Bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt sind im Bezug erlaubt. Unser Rechner oben bildet den Fall ohne Zuverdienst ab – für Teilzeit nimm die Differenz als Eingabe und lies das Plus-Ergebnis als Obergrenze.

Und die harte Grenze: Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch komplett, wenn euer zu versteuerndes Jahreseinkommen über 175.000 Euro liegt – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Ein Paar mit rund 207.000 Euro gemeinsamen Brutto liegt nach typischen Abzügen ungefähr an dieser Linie.

Formel

Ersatzrate:
  Netto < 1.000 EUR:        67 % + (1.000 - Netto) / 2 x 0,1 Punkte, max. 100 %
  1.000-1.200 EUR:          67 %
  1.200-1.240 EUR:          67 % - (Netto - 1.200) / 2 x 0,1 Punkte, min. 65 %
  ab 1.240 EUR:             65 %

Basiselterngeld (ohne Zuschlaege) = Netto x Ersatzrate,
                                    mindestens 300 EUR, hoechstens 1.800 EUR

Geschwisterbonus  = 10 % des Basiselterngelds, mindestens 75 EUR
Mehrlingszuschlag = 300 EUR x (Zahl der Kinder - 1)

Basiselterngeld pro Monat = Basis + Geschwisterbonus + Mehrlingszuschlag
ElterngeldPlus pro Monat  = Basiselterngeld pro Monat / 2

Variablen: Netto = dein durchschnittliches monatliches Einkommen vor der Geburt nach pauschalen Abzügen (Bemessungszeitraum zwölf Monate); die Zuschläge aus Paragraf 2a BEEG kommen auf den gedeckelten Basisbetrag obendrauf und dürfen den Höchstbetrag von 1.800 Euro überschreiten – bei Drillingen mit 1.300 Euro Basis sind so 1.900 Euro im Monat möglich.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil werdende Eltern ihre wichtigste Planungsfrage – „was kommt im Monat aufs Konto, wenn ich zu Hause bleibe?“ – meist nur mit Tabellen beantworten konnten, die an der 1.800-Euro-Decke und an den Zuschlägen vorbeirechnen. Er setzt die amtlichen Regeln 2026 aus Paragraf 2 und 2a BEEG exakt um (Staffel, Mindest- und Höchstbetrag, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag), unterstellt aber einen vollständigen Wegfall deines Einkommens und ersetzt keinen Bescheid deiner Elterngeldstelle.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 1.500 Euro netto?

Bei 1.500 Euro durchschnittlichem Netto vor der Geburt gilt die Ersatzrate von 65 Prozent: 1.500 × 65 % = 975 Euro Basiselterngeld pro Monat, also 11.700 Euro in zwölf Monaten. Als ElterngeldPlus sind es 487,50 Euro über 24 Monate – dieselbe Gesamtsumme. Ohne vorheriges Einkommen läge dein Betrag nicht unter 975 Euro, sondern beim Mindestbetrag von 300 Euro.

Wie berechne ich das Elterngeld für Zwillinge mit Geschwisterbonus?

Schritt für Schritt mit 1.600 Euro Netto: 1) Ersatzrate 65 %, Basis ohne Zuschläge = 1.600 × 65 % = 1.040 Euro. 2) Geschwisterbonus = 10 % davon = 104 Euro (über dem Mindestbonus von 75 Euro). 3) Mehrlingszuschlag für Zwillinge = 300 Euro. Zusammen: 1.040 + 104 + 300 = 1.444 Euro Basiselterngeld pro Monat, als ElterngeldPlus 722 Euro. In zwölf Monaten sind das 17.328 Euro – die Zuschläge dürfen den Höchstbetrag von 1.800 Euro ausdrücklich überschreiten.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?

Ja, den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld pro Monat (150 Euro bei ElterngeldPlus). Er steht auch Studierenden, Hausfrauen und Hausmännern sowie Eltern ohne Erwerbseinkommen zu, wenn die übrigen Voraussetzungen stimmen: du betreust dein Kind selbst, lebst mit ihm in einem Haushalt in Deutschland und arbeitest im Bezug nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. Trag im Rechner einfach 0 Euro ein – er zeigt dir 300 Euro und bei Mehrlingen die Zuschläge obendrauf.

Ab welchem Einkommen gibt es den Höchstbetrag von 1.800 Euro?

Bei rund 2.770 Euro elterngeldrechtlichem Netto: 2.770 × 65 % = 1.800,50 Euro, gedeckelt auf 1.800 Euro. Wer 2.800 oder 3.500 Euro hatte, bekommt denselben Betrag – mehr gibt es nur über die Zuschläge: mit Geschwisterbonus (mindestens 75 Euro) und Mehrlingszuschlag (300 Euro je weiterem Kind) sind über 2.100 Euro Basiselterngeld im Monat möglich, zum Beispiel 1.800 + 180 + 300 = 2.280 Euro bei Zwillingen mit Bonus auf Höchstsatz-Niveau.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Nur die Verteilung, nicht die Gesamtsumme: Basiselterngeld zahlt den vollen Monatsbetrag für höchstens zwölf Monate pro Elternteil (als Paar zusammen bis zu vierzehn Monatsbeträge). ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt dafür die Dauer – aus Lenas 1.430 Euro über zwölf Monate werden 715 Euro über 24 Monate, beides 17.160 Euro. Plus lohnt sich vor allem, wenn du in Teilzeit wieder einsteigst, weil du Einkommen und ElterngeldPlus kombinieren kannst. Vier Extra-Plus-Monate pro Person gibt es als Partnerschaftsbonus, wenn beide Eltern parallel 25 bis 30 Stunden arbeiten.

Bis zu welchem Einkommen habe ich 2026 Anspruch auf Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – für Paare gemeinsam wie für Alleinerziehende. Darüber entfällt der Anspruch komplett, auch auf den Mindestbetrag. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid des maßgeblichen Veranlagungszeitraums, nicht dein Brutto. Das Brutto eines Paares kann grob bei 205.000 bis 210.000 Euro liegen, bis die Grenze reißt – im Zweifel entscheidet der Bescheid, nicht der Rechner.

Wird mein Elterngeld versteuert und auf andere Leistungen angerechnet?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte, etwa das Gehalt deines Partners im selben Jahr. Auf Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird Elterngeld grundsätzlich als Einkommen angerechnet – mit einem Elterngeldfreibetrag bis 300 Euro, wenn du vor der Geburt erwerbstätig warst. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden dagegen voll auf die ersten Lebensmonate angerechnet, sodass dort oft kein Elterngeld ausgezahlt wird, die Monate aber als verbraucht gelten.

Wie lange vorher muss ich den Antrag stellen?

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt – wer zu spät kommt, verschenkt Monate. Stelle den Antrag bei deiner Elterngeldstelle also am besten direkt nach der Geburt, sobald Geburtsurkunde und Bescheinigungen vorliegen. Du brauchst unter anderem die Geburtsurkunde mit Verwendungszweck Elterngeld, deine letzten zwölf Gehaltsnachweise beziehungsweise den Steuerbescheid bei Selbstständigkeit und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.

Quellen

Erstellt von

Thomas Bergmann
Thomas Bergmann

Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, RWTH Aachen

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