Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2026

Midijob-Rechner 2026

Berechne deine SV-Beiträge und dein Netto im Übergangsbereich 603,01–2.000 € – kostenlos, ohne Anmeldung.

Erstellt von Julia Steinmann

Der Midijob-Rechner 2026 zeigt dir, was von deinem Bruttolohn im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro wirklich übrig bleibt. In der Gleitzone zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während dein Arbeitgeber seinen vollen Anteil leistet – das rechnet kaum ein Lohnzettel transparent vor. Gib dein Monatsbrutto ein, wähle deinen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, und der Rechner ermittelt Beitragsbemessungsgrundlage, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile, Lohnsteuer und dein Netto – alles mit den offiziellen Werten für 2026 (Faktor F = 0,6619).

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Monatsbrutto, KV-Zusatzbeitrag, Kinder, Kirchensteuer ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Midijob-Rechner

Der Rechner nutzt die Gleitzonenformel aus § 20 SGB IV mit dem offiziellen Faktor F für 2026. Vier Eingaben genügen:

  1. Monatsbrutto – dein regelmäßiges Bruttoentgelt im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €).
  2. KV-Zusatzbeitrag – der individuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse in Prozent (2026 liegt der Durchschnitt bei 2,9 %).
  3. Kinder – kinderlose Beschäftigte über 23 zahlen 0,6 % Pflegeversicherungs-Zuschlag allein.
  4. Kirchensteuer – optional 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 %.

Daraus berechnet der Rechner das beitragspflichtige Entgelt (gesamt), das beitragspflichtige Entgelt (dein Anteil), den SV-Beitrag Arbeitgeber, den SV-Beitrag Arbeitnehmer, die Sozialabgaben gesamt, eine grobe Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026, die Kirchensteuer, dein Netto / Monat, die Auszahlungsquote und die Ersparnis durch die Gleitzone gegenüber einem regulären Job.

Durchgerechnetes Beispiel: Lena, 29, arbeitet 25 Stunden pro Woche im Einzelhandel und verdient 1.200 € brutto im Monat. Ihr KV-Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 %, sie hat ein Kind und zahlt keine Kirchensteuer. Der Rechner liefert: beitragspflichtiges Entgelt (gesamt) 1.083,25 €, dein Anteil 854,69 €, SV-Beitrag Arbeitgeber 253,80 €, SV-Beitrag Arbeitnehmer 180,77 €, Lohnsteuer 0 € – und damit ein Netto von 1.019,23 €. Die Auszahlungsquote liegt bei 84,94 %, und die Gleitzone spart ihr 73,03 € im Monat gegenüber dem vollen Arbeitnehmerbeitrag.

Wie viel bleibt bei einem Midijob 2026 netto übrig?

Das hängt stark vom Brutto ab, weil die Entlastung in der Gleitzone nach unten hin am größten ist. Drei Anhaltspunkte mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag (2,9 %):

  • 603,01 € brutto: Der Arbeitnehmeranteil liegt praktisch bei null (rund 0,00 € SV), dein Netto entspricht fast dem vollen Brutto – 603,01 €.
  • 1.200 € brutto: etwa 180,77 € Arbeitnehmer-SV, rund 1.019,23 € netto, Lohnsteuer fällt hier in Steuerklasse I in der Regel noch nicht an.
  • 2.000 € brutto: Obergrenze der Gleitzone. Hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge wieder ungefähr hälftig: rund 435,00 € Arbeitnehmer-SV (kinderlos), dazu ca. 80,58 € Lohnsteuer im Monat – netto bleiben etwa 1.477,16 €.

Wer Kirchensteuer zahlt oder einen höheren Zusatzbeitrag hat, liegt entsprechend darunter.

Ab wann lohnt sich ein Midijob statt eines Minijobs?

Der Unterschied beginnt bei der Grenze von 603 €. Bis 603 € giltst du als Minijobber: keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung ist optional, dafür aber auch kaum Leistungsansprüche – kein Arbeitslosengeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über die übliche Minijob-Regelung hinaus.

Ab 603,01 € bist du im Übergangsbereich und damit voll sozialversicherungspflichtig:

  • Volle Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – inklusive Anspruch auf Arbeitslosengeld und Krankengeld.
  • Volle Rentenansprüche: Deine Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus dem reduzierten. Die Differenz füllt der Arbeitgeberanteil aus.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Urlaubsanspruch wie bei jedem sozialversicherungspflichtigen Job.

Gerade beim Übergang vom Minijob in mehr Stunden lohnt sich das Nachrechnen: Schon knapp über 603 € zahlst du kaum Arbeitnehmerbeiträge, bist aber komplett abgesichert. Die Beitragsbelastung steigt dann stufenlos bis 2.000 € an.

Was passiert, wenn mein Gehalt die 2.000-€-Grenze überschreitet?

Dann endet der Übergangsbereich ganz automatisch – ohne dass du etwas beantragen musst. Ab 2.000,01 € zahlst du die vollen Arbeitnehmerbeiträge auf dein gesamtes Brutto, genau wie in jedem regulären Job. Die Gleitzonenformel fällt weg, das beitragspflichtige Entgelt entspricht wieder deinem tatsächlichen Entgelt.

Wichtig: Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Einzelne Schwankungen – etwa durch Überstunden in einem Monat – werfen dich nicht sofort aus der Gleitzone, solange dein voraussichtliches Jahresentgelt im Schnitt im Übergangsbereich liegt. Überschreitest du die Grenze dauerhaft, meldet dein Arbeitgeber dich schlicht als normal sozialversicherungspflichtig an; an deiner Steuerklasse oder deinen Leistungsansprüchen ändert sich nichts.

Umgekehrt gilt: Sinkt dein regelmäßiges Entgelt unter 603,01 €, landest du im Minijob – mit allen Folgen für Versicherungsschutz und Leistungsansprüche. Wer knapp an einer der beiden Grenzen arbeitet, sollte die Stundenplanung im Auge behalten.

Formel

Beitragspflichtiges Entgelt (gesamt) = 0,6619 × 603 + (2.000/1.397 − 603/1.397 × 0,6619) × (Brutto − 603)
Beitragspflichtiges Entgelt (AN)     = (2.000/1.397) × (Brutto − 603)
SV-Beitrag Arbeitnehmer              = Entgelt(AN) × (9,3 % RV + 1,3 % AV + 7,3 % KV + Zusatzbeitrag/2 + 1,8 % PV + ggf. 0,6 % PV-Zuschlag)
SV-Beitrag Arbeitgeber               = Brutto × (9,3 % RV + 1,3 % AV + 7,3 % KV + Zusatzbeitrag/2 + 1,8 % PV)
Netto                                = Brutto − SV(AN) − Lohnsteuer − Kirchensteuer

Variablen: Brutto = monatliches Arbeitsentgelt in Euro (603,01–2.000); 0,6619 = Faktor F 2026 (BMAS); Zusatzbeitrag = kassenindividueller KV-Zusatzbeitrag in Prozent, je zur Hälfte getragen; PV-Zuschlag 0,6 % gilt nur für kinderlose Beschäftigte über 23 und wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Die Lohnsteuer ist eine grobe Schätzung nach dem Grundtarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Werbungskostenpauschale 1.230 €) und ersetzt keine Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil der Midijob auf Lohnzetteln meist undurchsichtig bleibt: Die Gleitzonenformel steht nirgends erklärt, und niemand sieht auf einen Blick, wie viel der Arbeitgeber wirklich dazulegt. Wir haben die Formel aus § 20 SGB IV mit dem offiziellen Faktor F für 2026 direkt übernommen, damit du Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil getrennt nachrechnen kannst.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Midijob und welche Grenzen gelten 2026?

Ein Midijob (offiziell: Übergangsbereich) ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem regelmäßigen Monatsbrutto zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Du bist in allen vier Versicherungszweigen versichert, zahlst aber als Arbeitnehmer reduzierte Beiträge, die mit steigendem Einkommen stufenlos bis zum vollen Satz anwachsen. Der Versicherungsschutz bleibt voll erhalten.

Wie berechnet sich mein SV-Beitrag im Midijob? Ein Beispiel.

Die Beiträge werden nicht auf dein volles Brutto, sondern auf ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt berechnet. Beispiel: Bei 1.200 € brutto (KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Kind) liegt dein beitragspflichtiges Entgelt bei 854,69 €. Darauf zahlst du 180,77 € Arbeitnehmer-SV statt 253,80 € bei einem regulären Job – eine Ersparnis von 73,03 € im Monat.

Zahlt mein Arbeitgeber im Midijob mehr als ich?

Ja, in der Regel deutlich. Der Arbeitgeber zahlt seinen vollen Beitragsanteil immer auf das tatsächliche Arbeitsentgelt. Bei 1.200 € brutto sind das 253,80 € Arbeitgeberanteil gegenüber 180,77 € Arbeitnehmeranteil. Je niedriger dein Brutto in der Gleitzone, desto größer der Unterschied – erst bei 2.000 € teilen sich beide Seiten die Beiträge wieder ungefähr hälftig.

Verliere ich im Midijob Rentenansprüche durch die reduzierten Beiträge?

Nein. Deine Entgeltpunkte werden aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus dem reduzierten beitragspflichtigen Entgelt. Der Arbeitgeberanteil, der auf das tatsächliche Brutto gezahlt wird, gleicht die Differenz aus. Deine spätere Rente ist also genauso hoch wie bei einem regulären Job mit gleichem Brutto.

Muss ich als Midijobber Lohnsteuer zahlen?

Ja, anders als im Minijob fällt im Übergangsbereich normale Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse an. Bei niedrigen Einkommen ist sie oft null: Bei 1.200 € brutto (Steuerklasse I) liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, also 0 € Lohnsteuer. Bei 2.000 € brutto (kinderlos) sind es grob 80,58 € Lohnsteuer im Monat plus ggf. Kirchensteuer.

Gilt die Gleitzone auch für einen Zweitjob?

Nein. Die vergünstigte Berechnung gilt nur für das erste Beschäftigungsverhältnis. Wer neben einem voll sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Midijob als Zweitjob ausübt, zahlt auf den Zweitjob volle Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem läuft der Zweitjob automatisch in Steuerklasse 6, was zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen führt.

Was passiert, wenn ich genau 603 € verdiene?

Bei 603 € oder weniger giltst du als Minijobber – mit Minijob-Regeln (pauschale Abgaben über den Arbeitgeber, keine eigenen KV/AV/PV-Beiträge). Der Midijob beginnt erst bei 603,01 €. Direkt an der Untergrenze ist die Entlastung am größten: Bei 603,01 € brutto liegt dein Arbeitnehmer-SV bei rund 0,00 €, dein Netto entspricht fast dem vollen Brutto (603,01 €), während der Arbeitgeber 127,54 € SV zahlt.

Erstellt von

Julia Steinmann
Julia Steinmann

M.Sc. Wirtschaftswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt · Certified Financial Planner (CFP)

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