Zuletzt aktualisiert: 07. Oktober 2026
Rentensteuer-Rechner 2026
Berechne deine Rentensteuer 2026: Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und Netto-Rente nach der Tabelle – kostenlos, ohne Anmeldung.
Mit dem Rentensteuer-Rechner rechnest du aus, wie viel Einkommensteuer 2026 auf deine gesetzliche Rente anfällt – oder ob du komplett darunter bleibst. Du trägst Monatsrente, Startjahr und deine Beitragslast ein, der Rechner zieht Rentenfreibetrag, Pauschbeträge und Kranken- und Pflegeversicherung ab und wendet den Tarif 2026 mit Grundfreibetrag von 12.348 Euro an. Am Ende stehen deine Steuer pro Monat und deine Netto-Rente. Kostenlos und ohne Anmeldung.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Monatliche Bruttorente aktuell, Erste volle Jahresbruttorente, Jahr des Rentenbeginns, Weitere steuerpflichtige Einkünfte pro Jahr, Veranlagung, Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Rentensteuer-Rechner
Du brauchst sieben Angaben – die meisten stehen auf deinem Rentenbescheid oder deiner letzten Mitteilung der Rentenversicherung:
- Monatliche Bruttorente aktuell: deine gesetzliche Rente vor dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht der Überweisungsbetrag, sondern der Bruttowert aus dem Bescheid.
- Erste volle Jahresbruttorente: die Jahresrente deines ersten vollen Rentenjahres. Aus ihr wird dein Rentenfreibetrag berechnet, und der bleibt dein Leben lang als fester Euro-Betrag stehen. Gehst du gerade erst in Rente, trage einfach deine aktuelle Jahresrente ein (Monatsrente mal zwölf).
- Jahr des Rentenbeginns: legt deinen Besteuerungsanteil fest. 2005 waren 50 Prozent steuerpflichtig, 2020 schon 80 Prozent, 2026 sind es 84 Prozent.
- Weitere steuerpflichtige Einkünfte pro Jahr: alles, was zusätzlich in dein zu versteuerndes Einkommen fließt – Mieteinnahmen nach Kosten, Betriebsrente, Nebenjob. Bleibt sonst alles bei der gesetzlichen Rente, trägst du null ein.
- Veranlagung: Einzel oder gemeinsam mit Ehepartner. Bei Zusammenveranlagung halbiert der Rechner das Einkommen für den Tarif und verdoppelt die Steuer wieder (Splitting) – der Grundfreibetrag wirkt so doppelt.
- Kranken- und Pflegeversicherung: dein eigener Beitragsanteil in Prozent der Bruttorente. Als Richtwert passen zehn bis zwölf Prozent; die Beiträge senken als Sonderausgaben deine Steuer.
- Kirchensteuer: nein, acht Prozent (Bayern und Baden-Württemberg) oder neun Prozent im Rest des Landes.
Deine Ergebnisse im Überblick:
- Jahresbruttorente aktuell und Besteuerungsanteil deiner Kohorte
- Rentenfreibetrag (lebenslang fest): der Euro-Betrag, der dir für immer steuerfrei bleibt
- Steuerpflichtiger Rentenanteil und Kranken- und Pflegeversicherung pro Jahr
- Zu versteuerndes Einkommen, Einkommensteuer pro Jahr plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Steuern pro Monat, Netto-Rente pro Monat nach Beiträgen und Steuern und die Steuerbelastung der Bruttorente in Prozent
Durchgerechnetes Beispiel
Markus, 67, geht 2026 in Rente und bezieht 1.800 Euro Monatsrente. Er ist alleinstehend, nicht in der Kirche, seine Kranken- und Pflegeversicherung frisst 10,9 Prozent der Rente. Weitere Einkünfte hat er keine.
- Eingaben: Monatliche Bruttorente aktuell = 1.800 €, Erste volle Jahresbruttorente = 21.600 €, Jahr des Rentenbeginns = 2026, Weitere Einkünfte = 0 €, Einzelveranlagung, KV/PV = 10,9 %, keine Kirchensteuer
- Jahresbruttorente: 1.800 × 12 = 21.600,00 €
- Besteuerungsanteil 2026: 84 % – sein Rentenfreibetrag: 16 % von 21.600 = 3.456,00 €
- Steuerpflichtiger Anteil: 21.600 − 3.456 = 18.144,00 €
- Abzüge: Beiträge 2.354,40 € + 102 € + 36 € ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 15.651,60 €
- Einkommensteuer nach dem Tarif 2026: 562,00 € im Jahr, also 46,83 € im Monat
- Netto-Rente: 1.556,97 € im Monat – seine Steuerbelastung auf die Bruttorente beträgt gerade 2,60 %
Zum Vergleich die offizielle Messlatte des Finanzministeriums: Wer 2026 mit 17.084 Euro Jahresrente startet (rund 1.423 Euro im Monat), bleibt nach Freibetrag und Beiträgen exakt auf Höhe des Grundfreibetrags und zahlt gar keine Einkommensteuer. Unser Rechner bildet genau diesen Fall ab – probiere es mit 1.423,67 Euro Monatsrente aus.
Ab welcher Rente zahlst du 2026 überhaupt Steuern?
Die ehrliche Antwort: seltener, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Entscheidend ist nie deine Bruttorente, sondern das, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Drei Schwellen arbeiten für dich:
- dein Rentenfreibetrag: Bei Start 2026 bleiben 16 Prozent deiner ersten vollen Jahresrente lebenslang steuerfrei. Bei Start 2010 waren es noch 40 Prozent.
- deine Beiträge: Kranken- und Pflegeversicherung ziehen schnell 2.000 Euro und mehr vom steuerpflichtigen Anteil ab, weil sie als Sonderausgaben zählen.
- der Grundfreibetrag: Erst oberhalb von 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen (zusammen veranlagt 24.696 Euro) setzt der Tarif überhaupt ein.
Praktisch heißt das: Eine alleinstehende Person mit Rentenstart 2026 und 1.500 Euro Monatsrente liegt mit ihrem zu versteuernden Einkommen meist noch unter dem Grundfreibetrag und zahlt null Euro Einkommensteuer. Trotzdem kann eine Steuererklärung fällig werden – Abgabepflicht und Zahlpflicht sind zwei Paar Schuhe. Das Finanzamt schaut auf den steuerpflichtigen Rentenanteil vor den Pauschbeträgen; überschreitet er den Grundfreibetrag, will es in der Regel eine Erklärung sehen, auch wenn am Ende null herauskommt. Und Vorsicht auf Dauer: Dein Rentenfreibetrag bleibt als Euro-Betrag eingefroren, deine Rente steigt aber mit jeder Anpassung. Jede Erhöhung ist voll steuerpflichtig – so rutschen viele Bestandsrentner mit den Jahren langsam in eine kleine Steuer hinein, ohne dass sich an ihrem Startjahr irgendetwas ändert.
Verheiratete haben einen doppelten Puffer. Weil beim Splitting das gemeinsame Einkommen halbiert wird, bleibt selbst eine Rente von 2.500 Euro im Monat bei Rentenstart 2026 in unserem Rechner steuerfrei – der gemeinsame Grundfreibetrag schluckt den steuerpflichtigen Anteil komplett. Erst weitere Einkünfte, etwa eine zweite Rente des Partners oder Mieteinnahmen, kippen das Bild.
Warum dein Startjahr wichtiger ist als deine Rentenhöhe
Die nachgelagerte Besteuerung stellt das System seit 2005 schrittweise um: Beiträge in der Erwerbsphase werden immer stärker freigestellt, dafür wandert die Steuer in die Auszahlphase. Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil – bis 2020 um zwei Prozentpunkte pro Jahr, 2021 und 2022 um einen, seit 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt. So ergibt sich die Staffel: 2005 gleich 50 Prozent, 2015 gleich 70 Prozent, 2020 gleich 80 Prozent, 2026 gleich 84 Prozent und erst 2058 die vollen 100 Prozent.
Für dich zählt davon genau eine Zahl, und sie wird im zweiten Rentenjahr in einen festen Euro-Betrag umgerechnet. Bezieht jemand seit 2010 Rente, sind 60 Prozent steuerpflichtig und 40 Prozent der damaligen Jahresrente bleiben als Freibetrag bestehen – für immer. Steigt die Rente von anfangs 18.000 auf heute 21.600 Euro, wächst der Freibetrag nicht mit: Er bleibt bei 7.200 Euro, und von der heutigen Rente sind effektiv schon über zwei Drittel steuerpflichtig statt der ursprünglichen 60 Prozent. Genau dieser Mechanismus erklärt, warum zwei Nachbarn mit gleicher Rente völlig unterschiedliche Steuerbescheide bekommen – der eine ist 2010 gestartet, der andere 2024.
Zwei Grenzen solltest du außerdem kennen. Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Rentner gar nicht an: Er wird erst oberhalb einer Einkommensteuer von rund 18.130 Euro (zusammen veranlagt 36.260 Euro) erhoben, was mit Renten allein kaum jemand erreicht. Und wer neben der Rente arbeitet oder vermietet, addiert diese Einkünfte oben drauf – unser Feld für weitere Einkünfte bildet genau das ab. Betriebsrenten und private Rentenversicherungen laufen dagegen über den Ertragsanteil und gehören nicht in diesen Rechner.
Formel
Besteuerungsanteil (nach Startjahr):
bis 2005: 50 %
2006-2020: 50 % + (Startjahr - 2005) x 2 Punkte
2021-2022: 80 % + (Startjahr - 2020) x 1 Punkt
ab 2023: 82 % + (Startjahr - 2022) x 0,5 Punkte, max. 100 % (ab 2058)
Rentenfreibetrag = (100 % - Besteuerungsanteil) x erste volle Jahresrente
Steuerpflichtig = aktuelle Jahresbruttorente - Rentenfreibetrag
Zu verst. Einkommen = Steuerpflichtig - 102 EUR - 36/72 EUR
- Kranken-/Pflegebeitraege + weitere Einkuenfte
Einkommensteuer 2026 auf das zu versteuernde Einkommen x:
x bis 12.348 EUR: 0
bis 17.799 EUR: (914,51 x y + 1.400) x y mit y = (x - 12.348) / 10.000
bis 69.878 EUR: (173,10 x z + 2.397) x z + 1.034,87
mit z = (x - 17.799) / 10.000
bis 277.825 EUR: 0,42 x x - 11.136,11
darueber: 0,45 x x - 19.470,89
Bei Zusammenveranlagung: Tarif auf x/2, Ergebnis verdoppeln.
Dazu 5,5 % Soli (erst oberhalb der Freigrenze) und ggf. 8/9 % Kirchensteuer.
Variablen: Die erste volle Jahresrente ist die Jahresrente deines ersten kompletten Rentenjahres – nur aus ihr entsteht der feste Freibetrag. Die Prozentsätze für Kranken- und Pflegeversicherung trägst du selbst ein, weil Zusatzbeitrag und Kinderstatus den Wert zwischen etwa zehn und dreizehn Prozent bewegen.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil fast jede Rentensteuer-Frage mit „Muss ich überhaupt etwas zahlen?“ beginnt und die meisten Antworten am festgefrorenen Rentenfreibetrag und an der Startjahr-Staffel vorbeigehen. Er rechnet mit der amtlichen Staffel bis 2058, dem Tarif 2026 und der offiziellen Null-Steuer-Messlatte des Finanzministeriums – ersetzt aber keine Steuerberatung, weil Ertragsanteile, Pensionen und Sonderfälle eine eigene Logik haben.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Steuer zahle ich bei 1.500 Euro Rente und Rentenbeginn 2020?
Gar keine – rechne mit: Jahresrente 18.000 Euro, Besteuerungsanteil 2020 = 80 Prozent, Rentenfreibetrag 3.600 Euro, steuerpflichtig 14.400 Euro. Davon ab: 1.962 Euro Kranken- und Pflegeversicherung (10,9 Prozent) plus 102 und 36 Euro Pauschbeträge ergibt 12.300 Euro zu versteuerndes Einkommen. Das liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, also null Euro Einkommensteuer. Nach Beiträgen bleiben dir 1.336,50 Euro im Monat. Eine Steuererklärung kann trotzdem Pflicht sein, weil der steuerpflichtige Anteil vor den Pauschbeträgen über dem Grundfreibetrag liegt.
Wie berechne ich die Steuer bei 3.000 Euro Rente, Start 2010 und 6.000 Euro Nebeneinkünften?
Schritt für Schritt mit unserem Beispiel (alleinstehend, 11,5 Prozent Beiträge, 8 Prozent Kirchensteuer, erste volle Jahresrente wie die heutige angesetzt): Jahresrente 36.000 Euro, Anteil 2010 = 60 Prozent, Freibetrag 14.400 Euro, steuerpflichtig 21.600 Euro. Minus 4.140 Euro Beiträge und 138 Euro Pauschbeträge plus 6.000 Euro Nebeneinkünfte ergibt 23.322 Euro zu versteuerndes Einkommen. Darauf entfallen 2.411 Euro Einkommensteuer plus 192,88 Euro Kirchensteuer, zusammen 2.603,88 Euro im Jahr oder 216,99 Euro im Monat. Netto bleiben 2.438,01 Euro monatlich. Ohne die Nebeneinkünfte wären es nur rund 40 Euro Steuer im Monat.
Warum steigt meine Steuer, obwohl mein Besteuerungsanteil fest ist?
Weil nur der Prozentsatz fest ist, nicht der Freibetrag in Euro. Er wird einmal aus deiner ersten vollen Jahresrente berechnet und dann eingefroren. Jede Rentenerhöhung danach ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Startest du mit 18.000 Euro Jahresrente und 40 Prozent Freibetrag (7.200 Euro) und deine Rente wächst über die Jahre auf 21.600 Euro, bleibt der Freibetrag bei 7.200 Euro – steuerpflichtig sind dann 14.400 statt der anfänglichen 10.800 Euro. So entsteht Steuerpflicht oft erst Jahre nach Rentenbeginn.
Ab welchem Jahr muss die Rente voll versteuert werden?
Ab dem Rentenjahrgang 2058: Dann beträgt der Besteuerungsanteil 100 Prozent und es gibt keinen Rentenfreibetrag mehr. Die Staffel steigt seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr – 2026 sind es 84 Prozent, 2030 dann 86 Prozent, 2040 schon 91 Prozent. Zum Vergleich: Wer 2005 oder früher startete, versteuert nur die Hälfte seiner ersten vollen Jahresrente als festen Anteil. In unserem Rechner siehst du das direkt: Bei 2.000 Euro Monatsrente und Start 2058 fallen 1.881 Euro Einkommensteuer im Jahr an (156,75 Euro im Monat) – bei Start 2005 oft noch null.
Zahle ich als Rentner noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?
Kirchensteuer ja, wenn du in der Kirche bist: acht Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, neun Prozent anderswo. Der Solidaritätszuschlag fällt dagegen bei fast allen Rentnern weg, weil er erst oberhalb von etwa 18.130 Euro Einkommensteuer im Jahr (zusammen veranlagt 36.260 Euro) erhoben wird – mit einer Rente allein erreichst du diese Schwelle praktisch nie. Unser Rechner bildet das ab: Im Beispiel mit 1.800 Euro Rente und 562 Euro Einkommensteuer steht beim Soli null Euro, mit Kirchensteuer in einem Neun-Prozent-Land kämen 50,58 Euro im Jahr dazu.
Bleibt eine Rente von 1.423 Euro im Monat 2026 wirklich steuerfrei?
Ja, im Standardfall des Finanzministeriums: 1.423 Euro mal zwölf sind 17.084 Euro Jahresrente. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, der Freibetrag beträgt 2.734 Euro, es bleiben 14.350 Euro. Nach rund 1.864 Euro Kranken- und Pflegebeiträgen sowie 138 Euro Pauschbeträgen landest du bei 12.348 Euro – exakt dem Grundfreibetrag, also null Euro Steuer. Das gilt ohne weitere Einkünfte und bei alleiniger gesetzlicher Rente; Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder eine zweite Rente im Haushalt verschieben die Rechnung nach oben.
Lohnt sich die Zusammenveranlagung für Rentner-Ehepaare?
Fast immer, solange ein Partner deutlich mehr Rente bekommt als der andere. Beim Splitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt – der Grundfreibetrag wirkt so mit 24.696 Euro doppelt. Beispiel aus dem Rechner: Eine Rente von 2.500 Euro im Monat bei Start 2026 bleibt als Paar komplett steuerfrei (zu versteuerndes Einkommen 21.756 Euro, halbiert 10.878 Euro unter dem Grundfreibetrag), während dieselbe Rente alleinstehend bereits Einkommensteuer auslösen würde. Richtig teuer wird es für Paare erst mit zwei vollen Renten plus Nebeneinkünften.
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