Zuletzt aktualisiert: 07. Oktober 2026
Stundenlohn-Rechner 2026
Rechne dein Monatsgehalt in einen Stundenlohn um – oder umgekehrt. Mit Mindestlohn-Check 13,90 € und Minijob-Limit 603 €, kostenlos.
Basierend auf 4 Quellen
Mit dem Stundenlohn-Rechner rechnest du dein Monatsgehalt in wenigen Sekunden in einen Bruttostundenlohn um – oder umgekehrt aus einem angebotenen Stundenlohn das Monats- und Jahresgehalt. Du gibst Gehalt, Wochenstunden und Arbeitstage ein, der Rechner zeigt dir Monatsstunden, Stundenlohn, Tageslohn und Jahresgehalt. Dazu prüft er, ob du über dem Mindestlohn von 13,90 Euro liegst, und wie viele Stunden bei der Minijob-Grenze von 603 Euro überhaupt möglich wären. Kostenlos, ohne Anmeldung und mit offener Formel.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Rechenrichtung, Monatsgehalt (brutto), Stundenlohn (brutto), Wochenstunden, Arbeitstage pro Woche ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Stundenlohn-Rechner
Fünf Angaben genügen. Stelle zuerst die Richtung ein, der Rest folgt deiner Arbeitszeit:
- Rechenrichtung: Monatsgehalt zu Stundenlohn, wenn in deinem Vertrag ein festes Monatsgehalt steht. Stundenlohn zu Monatsgehalt, wenn dir ein Stundenlohn angeboten wurde und du wissen willst, was am Monatsende dabei herauskommt.
- Monatsgehalt (brutto): dein Bruttogehalt pro Monat ohne Sonderzahlungen. Dieses Feld zählt nur in der ersten Richtung.
- Stundenlohn (brutto): ein angebotener oder vereinbarter Stundenlohn in Euro. Dieses Feld zählt nur in der zweiten Richtung.
- Wochenstunden: deine vertragliche Arbeitszeit pro Woche, etwa 40 Stunden in Vollzeit oder 20 bis 30 Stunden in Teilzeit.
- Arbeitstage pro Woche: an wie vielen Tagen du normalerweise arbeitest, meist fünf. Daraus entsteht dein Tageslohn.
Deine Ergebnisse im Überblick:
- Monatsstunden (Durchschnitt): wie viele Stunden ein durchschnittlicher Monat bei deiner Wochenarbeitszeit hat
- Stundenlohn (brutto): dein zentraler Vergleichswert pro Stunde
- Monatsgehalt (brutto) und Jahresgehalt (brutto): dieselbe Arbeit, auf Monat und Jahr hochgerechnet
- Tageslohn (brutto): was ein einzelner Arbeitstag rechnerisch bringt
- Abstand zum Mindestlohn 2026 und Mindestlohn-Check: ob dein Stundenlohn die gesetzlichen 13,90 Euro erreicht
- Maximale Minijob-Stunden bei 603 €: wie viele Stunden du zu diesem Stundenlohn arbeiten dürftest, ohne die Minijob-Grenze zu reißen
Durchgerechnetes Beispiel
Jonas, 29, arbeitet als Lagerlogistiker mit einem festen Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto bei 40 Wochenstunden an fünf Tagen.
- Eingaben: Rechenrichtung = Monatsgehalt zu Stundenlohn, Monatsgehalt (brutto) = 3.000 €, Wochenstunden = 40, Arbeitstage pro Woche = 5
- Monatsstunden: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden
- Stundenlohn (brutto): 3.000 ÷ 173,33 = 17,31 €
- Jahresgehalt (brutto): 3.000 × 12 = 36.000,00 €, Tageslohn (brutto): 17,31 × 8 Stunden = 138,46 €
- Abstand zum Mindestlohn: 17,31 − 13,90 = 3,41 €, der Mindestlohn-Check steht damit auf eingehalten
- Maximale Minijob-Stunden bei 603 €: 603 ÷ 17,31 = 34,84 Stunden – mehr dürfte Jonas in einem Minijob zu diesem Satz nicht arbeiten
Genau diese Voreinstellung lädt der Rechner oben. Drehe nur an der Wochenarbeitszeit und du siehst sofort den Teilzeit-Effekt: Dasselbe Gehalt auf weniger Stunden verteilt ergibt einen höheren Stundenlohn.
Warum rechnest du mit 4,33 Wochen pro Monat – und nicht einfach mit 4?
Weil ein Monat keine vier Wochen hat. Ein Jahr bringt 52 Wochen und zwölf Monate, also 52 geteilt durch 12, das sind 4,333 Wochen je Monat. Als Bruch geschrieben ist das 13 geteilt durch 3: Drei Monatsgehälter verteilen sich auf ein Quartal mit 13 Wochen. Deshalb lautet die Monatsstunden-Formel Wochenstunden mal 13 durch 3.
Wer stattdessen mit vier Wochen rechnet, erfasst nur 48 Wochen im Jahr und bläht seinen Stundenlohn künstlich auf. Bei Jonas wären das 3.000 geteilt durch 160 Stunden, also 18,75 Euro statt der korrekten 17,31 Euro – ein Fehler von gut acht Prozent. In einer Gehaltsverhandlung ist das der Unterschied zwischen einem ehrlichen Vergleich und einer Zahl, die bei der ersten Gegenrechnung zerfällt.
- Dauerhaft konsistent: Ob du über den Monatsweg (Gehalt durch Monatsstunden) oder den Jahresweg (Jahresgehalt durch Wochenstunden mal 52) rechnest, es kommt derselbe Stundenlohn heraus. 42.000 Euro Jahresgehalt bei 40 Stunden ergeben 20,19 Euro – auf beiden Wegen.
- Einzelmonate schwanken, der Durchschnitt nicht: Ein Februar mit 20 Arbeitstagen und ein Monat mit 23 Arbeitstagen haben real verschieden viele Stunden. Bezahlt wirst du trotzdem gleich. Genau diese Schwankung glättet der Faktor 13 durch 3.
- Tarif-Ausnahme ehrlich benannt: Im öffentlichen Dienst teilen TVöD und TV-L durch das 4,348-Fache der Wochenarbeitszeit. Dieser Divisor bildet das etwas längere Kalenderjahr mit Schaltjahren ab und liefert minimal niedrigere Stundenwerte. Für tarifgebundene Tabellenentgelte gilt diese Sonderregel, für alle anderen Vergleiche der Standard 4,33.
Liegt dein Stundenlohn über dem Mindestlohn – und was bedeutet das im Minijob?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, für 2027 sind 14,60 Euro bereits beschlossen. Der Rechner stellt deinen Wert direkt daneben: Der Abstand zeigt dir in Euro, wie weit du darüber oder darunter liegst, der Mindestlohn-Check fasst es als erfüllt oder unterschritten zusammen.
Ein Rechenbeispiel für die rote Zone: 2.300 Euro Monatsgehalt bei 40 Wochenstunden ergeben 13,27 Euro pro Stunde. Das sind 0,63 Euro unter dem Mindestlohn – für die meisten Arbeitnehmer so nicht zulässig. In so einem Fall lohnt ein genauer Blick in den Vertrag: Stimmen die eingetragenen Wochenstunden überhaupt mit deiner echten Arbeitszeit überein? Oft ist nicht das Gehalt zu niedrig angesetzt, sondern die Stundenzahl zu optimistisch.
Bei Vollzeit zum Mindestlohn ergibt sich die Gegenprobe: 13,90 Euro mal 173,33 Monatsstunden sind 2.409,33 Euro brutto im Monat. Liegt dein Vollzeitgehalt spürbar darunter, ist entweder Teilzeit vereinbart oder etwas stimmt nicht.
Für Minijobs kommt eine zweite Grenze dazu. Die monatliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro und hängt dynamisch am Mindestlohn. Deine maximalen Stunden rechnest du als 603 geteilt durch deinen Stundenlohn:
- Bei 13,90 Euro (Mindestlohn) sind es 43,38 Stunden im Monat, also gut zehn Stunden pro Woche
- Bei 15 Euro wie in unserem zweiten Rechenbeispiel bleiben 40,20 Stunden
- Bei 20 Euro nur noch 30,15 Stunden – höherer Satz, weniger erlaubte Stunden
Wer regelmäßig über die 603 Euro rutscht, verlässt den Minijob und wird sozialversicherungspflichtig. Plane deine Schichten deshalb rückwärts von der Stundengrenze, nicht vorwärts vom Wunschverdienst.
Was dieser Rechner bewusst nicht rechnet: dein Netto
Dieser Rechner bleibt ehrlich brutto. Er zieht keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer und keine Sozialversicherung ab – und das ist Absicht. Eine seriöse Nettozahl braucht deine Steuerklasse, Kinderfreibeträge, den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und weitere Angaben aus deinen Entgeltunterlagen. Wer dir aus einem Stundenlohn ohne diese Daten ein exaktes Netto verspricht, rät.
Nutze den Stundenlohn deshalb für das, wofür er taugt: Angebote vergleichen, Teilzeit gegen Vollzeit abwägen, den Wert einer Gehaltserhöhung pro Stunde sichtbar machen und Mindestlohn wie Minijob-Grenze prüfen. Für die Frage, was nach allen Abzügen auf dem Konto landet, ist ein vollständiger Brutto-Netto-Rechner der richtige nächste Schritt. Beide Blicke ergänzen sich – zuerst der ehrliche Stundensatz, dann die Abzüge.
Ein zweiter blinder Fleck sind Sonderzahlungen. Ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhöhen deinen effektiven Stundenlohn, tauchen aber in keinem einzelnen Monat auf. Willst du sie einpreisen, addiere alle Sonderzahlungen zum Jahresbrutto und teile durch deine Jahresstunden. In der Formel unten steht, wie du das von Hand nachrechnest.
Formel
Monatsstunden = Wochenstunden x 13 / 3
Stundenlohn = Monatsbrutto / Monatsstunden
Monatsbrutto = Stundenlohn x Wochenstunden x 13 / 3
Jahresbrutto = Monatsbrutto x 12
Tageslohn = Stundenlohn x (Wochenstunden / Arbeitstage pro Woche)
Abstand Mindestlohn = Stundenlohn - 13,90 EUR (Stand 2026)
Minijob-Maximum = 603 EUR / Stundenlohn (Stunden pro Monat)
Mit Sonderzahlungen (von Hand):
Effektiver Stundenlohn = (Jahresbrutto inkl. aller Sonderzahlungen)
/ (Wochenstunden x 52)
Variablen: Wochenstunden und Arbeitstage pro Woche sind deine vertraglichen Werte, nicht die tatsächlich geleisteten Stunden inklusive Überstunden. Der Faktor 13 durch 3 entspricht 4,333 Wochen je Monat aus 52 Wochen und zwölf Monaten. Mindestlohn 13,90 Euro und Minijob-Grenze 603 Euro sind die gesetzlichen Werte für 2026.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil in den meisten Arbeitsverträgen ein Monatsgehalt steht, aber fast jede echte Entscheidung – Jobangebot, Teilzeitwunsch, Minijob-Planung – in Stunden gedacht wird. Er rechnet deshalb in beide Richtungen, legt Mindestlohn und Minijob-Grenze offen daneben und verzichtet bewusst auf eine geratene Nettozahl.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus 3.000 € Monatsgehalt bei 40 Stunden?
Zuerst die Monatsstunden: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden. Dann das Gehalt dadurch teilen: 3.000 ÷ 173,33 = 17,31 € brutto pro Stunde. Dein Jahresgehalt bleibt 36.000 €, dein Tageslohn bei fünf Arbeitstagen liegt bei 17,31 × 8 = 138,46 €. Zum Mindestlohn 2026 von 13,90 € hast du 3,41 € Abstand. Trage oben genau diese Werte ein und der Rechner zeigt dir jeden Zwischenschritt.
Wie berechne ich das Monatsgehalt, wenn mir 15 € Stundenlohn bei 40 Stunden angeboten werden?
Monatsstunden wie immer: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33. Monatsbrutto: 15 × 173,33 = 2.600,00 €, im Jahr 31.200 €. Dein Tageslohn bei fünf Tagen beträgt 15 × 8 = 120 €. Für einen Minijob wäre bei diesem Satz nach 603 ÷ 15 = 40,20 Stunden im Monat Schluss. Stelle oben die Rechenrichtung auf Stundenlohn zu Monatsgehalt um und tippe 15 € ein.
Wie berechne ich meinen Stundenlohn in Teilzeit mit 2.500 € bei 30 Stunden?
Monatsstunden: 30 × 13 ÷ 3 = 130,00 Stunden. Stundenlohn: 2.500 ÷ 130 = 19,23 € brutto. Obwohl das Monatsgehalt unter dem Vollzeit-Beispiel mit 3.000 € liegt, ist der Stundensatz höher, weil sich das Gehalt auf weniger Stunden verteilt. Arbeitest du an drei Tagen pro Woche, sind das zehn Stunden je Tag und ein Tageslohn von 192,31 €. Genau für solche Vollzeit-Teilzeit-Vergleiche ist der Rechner gebaut.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bedeutet er in Vollzeit?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde, 2027 steigt er auf bereits beschlossene 14,60 €. In Vollzeit mit 40 Stunden ergibt das 13,90 × 173,33 = 2.409,33 € brutto im Monat. Verdienst du bei 40 vereinbarten Stunden spürbar weniger, prüfe zuerst, ob deine echte Arbeitszeit höher liegt als die vertragliche. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten nur für wenige Gruppen, etwa bestimmte Praktika und Auszubildende.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Das hängt von deinem Stundenlohn ab, denn die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Die Formel lautet 603 ÷ Stundenlohn: Beim Mindestlohn von 13,90 € sind es 43,38 Stunden im Monat, bei 15 € noch 40,20 Stunden und bei 20 € nur 30,15 Stunden. Entscheidend ist der Durchschnitt über das Jahr. Wer regelmäßig über 603 € kommt, wird sozialversicherungspflichtig – dann ist ein Midijob oft die bessere Form.
Warum rechnen manche mit 4,348 statt mit 4,33?
Der Faktor 4,33 entsteht aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Der Divisor 4,348 berücksichtigt zusätzlich, dass ein Kalenderjahr im Schnitt 365,25 Tage hat, also auch die Schalttage. Tarifverträge wie TVöD und TV-L schreiben für ihr Stundenentgelt genau diesen Wert vor. Der Unterschied ist klein: Bei 3.000 € und 40 Stunden stehen 17,31 € (Faktor 4,33) neben etwa 17,24 € (Divisor 4,348). Außerhalb des öffentlichen Dienstes ist 4,33 der übliche Vergleichsmaßstab, mit dem auch dieser Rechner arbeitet.
Zählen Weihnachtsgeld und 13. Gehalt zu meinem Stundenlohn?
Im Monatsblick nicht, im Jahresblick schon. Diese Sonderzahlungen fließen nicht in das einzelne Monatsgehalt ein, erhöhen aber dein Jahresbrutto. Rechne sie deshalb so ein: Jahresbrutto inklusive aller Sonderzahlungen geteilt durch deine Jahresstunden (Wochenstunden × 52). Beispiel: 36.000 € plus 3.000 € Weihnachtsgeld bei 40 Stunden ergeben 39.000 ÷ 2.080 = 18,75 € effektiver Stundenlohn statt 17,31 €. Für Gehaltsvergleiche zwischen Arbeitgebern mit und ohne Sonderzahlungen ist dieser Jahresblick der ehrlichere.
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