Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2026

Elternunterhalt Rechner

Prüfe die 100.000-€-Grenze, deinen Selbstbehalt und einen möglichen monatlichen Unterhaltsbeitrag.

Erstellt von Julia SteinmannGeprüft von Dr. rer. nat. Lena Vogel

Basierend auf 3 Quellen

Elternunterhalt betrifft dich nur, wenn dein Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt — so will es das Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020. Dieser Rechner prüft zuerst genau diese Grenze und schätzt danach deinen möglichen monatlichen Beitrag: Aus deinem Nettoeinkommen zieht er Wohnkosten, Schulden, Altersvorsorge und einen Kinderabzug ab, vergleicht das Ergebnis mit dem Selbstbehalt und deckelt den Beitrag auf 40 Prozent des verfügbaren Einkommens. Das Ergebnis ist eine ehrliche Orientierung, kein Bescheid vom Sozialamt.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Jahresbruttoeinkommen, Nettoeinkommen pro Monat, Familienstatus, Anzahl unterhaltsrelevanter Kinder, Wohnkosten pro Monat, Schuldenrate pro Monat, Private Altersvorsorge pro Monat, Ungedeckte Pflegekostenlücke Eltern ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Elternunterhalt-Rechner

  1. Jahresbruttoeinkommen eintragen — dein gesamtes Brutto pro Jahr. Dazu zählen Gehalt, Boni, Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Liegt der Wert unter 100.000 €, zeigt der Rechner 0 €: Dann bist du raus, das Sozialamt darf nicht einmal Auskunft von dir verlangen.
  2. Nettoeinkommen pro Monat eintragen — was tatsächlich monatlich auf deinem Konto landet.
  3. Familienstatus wählen — ledig oder verheiratet. Davon hängt der Selbstbehalt-Orientierungswert ab (2.650 € bzw. 4.000 €).
  4. Anzahl unterhaltsrelevanter Kinder, Wohnkosten pro Monat, Schuldenrate pro Monat und Private Altersvorsorge pro Monat eintragen — diese Posten mindern dein bereinigtes Einkommen.
  5. Ungedeckte Pflegekostenlücke Eltern eintragen — der Betrag, der nach Rente und Pflegeversicherung deiner Eltern noch offen ist. Dein Beitrag kann nie höher ausfallen als diese Lücke.

Durchgerechnetes Beispiel: Eine 42-jährige Projektleiterin aus München verdient 120.000 € brutto im Jahr (netto 5.650 € monatlich), ist ledig, hat keine Kinder, zahlt 1.100 € Miete und 200 € in die private Altersvorsorge. Die Pflegelücke ihrer Mutter beträgt 1.500 €.

  • Zahlungspflicht: 120.000 € ≥ 100.000 € → grundsätzlich ja
  • Bereinigtes Einkommen: 5.650 − 1.100 − 200 = 4.350 €
  • Selbstbehalt (ledig): 2.650 €
  • Verfügbares Einkommen: 4.350 − 2.650 = 1.700 €
  • Unterhalt: 40 % von 1.700 € = 680 € (kleiner als die 1.500-€-Lücke)
  • Verbleibendes Netto: 5.650 − 680 = 4.970 €

Muss ich wirklich zahlen, wenn ich über 100.000 € verdiene?

Grundsätzlich ja — aber mit drei wichtigen Einschränkungen. Erstens zählt nur dein eigenes Einkommen: Verdient dein Ehepartner ebenfalls gut, ändert das an deiner Grenze nichts. Zweitens spielt dein Vermögen für die Grenze keine Rolle — es geht nur ums Einkommen. Drittens bleibt dir der Selbstbehalt: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 beziffert ihn gegenüber Eltern auf mindestens 2.650 € (inklusive 1.000 € Warmmiete); vom darüberliegenden Einkommen bleiben dir etwa 70 Prozent anrechnungsfrei. Für den mit dir zusammenlebenden Ehegatten gelten mindestens 2.120 €. Unterm Strich fällt der tatsächliche Beitrag deshalb oft deutlich kleiner aus, als die Pflegelücke vermuten lässt.

Was zählt alles zum Jahresbruttoeinkommen?

Mehr, als viele denken:

  • Bruttogehalt inklusive Überstundenvergütung
  • Boni, Tantiemen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)

Entscheidend: Es zählt immer nur dein persönliches Gesamteinkommen. Ein Beispiel: 95.000 € Gehalt plus 8.000 € Bonus sind 103.000 € — die Grenze ist überschritten, auch wenn dein Partner gar nichts verdient. Umgekehrt schützt dich die Grenze auch dann, wenn dein Haushaltseinkommen insgesamt hoch ist, dein eigenes aber darunterbleibt.

Wann muss ich trotz allem nichts zahlen?

In diesen Fällen bleibst du verschont:

  • Unter 100.000 € Jahresbrutto: keine Zahlungspflicht, keine Auskunftspflicht gegenüber dem Sozialamt — unabhängig von deinem Vermögen.
  • Nichts verfügbar: Liegt dein bereinigtes Einkommen unter dem Selbstbehalt, beträgt der Unterhalt 0 €.
  • Pflegelücke anderweitig gedeckt: Zahlt z. B. eine private Pflegezusatzversicherung, sinkt die Lücke — und damit dein möglicher Beitrag.

Ein Sonderfall sind Schenkungen: Haben deine Eltern dir in den letzten zehn Jahren größere Beträge geschenkt, kann das Sozialamt nach §§ 528, 529 BGB darauf zugreifen — auch unterhalb der Einkommensgrenze. Das prüft dieser Rechner nicht; dafür brauchst du rechtlichen Rat.

Formel

Zahlungspflicht  =  Jahresbrutto ≥ 100.000 € ? ja : nein
Bereinigtes Einkommen = Netto/Monat − Wohnkosten − Schulden
                        − Altersvorsorge − (Kinder × 550 €)
Verfügbares Einkommen  = max(0, Bereinigtes Einkommen − Selbstbehalt)
Elternunterhalt  =  min(Pflegekostenlücke, Verfügbares Einkommen × 0,4)
  • Selbstbehalt (Orientierungswert): 2.650 € bei ledig, 4.000 € bei verheiratet — angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle 2026.
  • Faktor 0,4: Der Rechner geht davon aus, dass höchstens 40 Prozent des verfügbaren Einkommens in den Unterhalt fließen — eine vorsichtige Schätzung, kein Gesetzeswert.
  • Deckelung: Der Beitrag übersteigt nie die ungedeckte Pflegelücke deiner Eltern.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die 100.000-€-Grenze die meisten Familien erst einmal aufatmen lässt — und die wenigen, die darüber liegen, dann vor einer undurchsichtigen Berechnung stehen. Wir wollten diese Berechnung in fünf Minuten nachvollziehbar machen, inklusive der ehrlichen Einschränkung, dass am Ende immer der Einzelfall zählt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die 100.000-€-Grenze auch für das Einkommen meines Ehepartners?

Nein. Entscheidend ist ausschließlich dein eigenes Jahresbruttoeinkommen. Selbst wenn dein Haushalt gemeinsam deutlich über 100.000 € liegt, bist du nicht unterhaltspflichtig, solange dein persönliches Einkommen darunterbleibt. Das Einkommen des Ehepartners spielt erst bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit eine Rolle, wenn die Grenze bei dir überschritten ist.

Wie berechne ich, ob ich über der 100.000-€-Grenze liege?

Addiere alle Bruttoeinkünfte eines Jahres: Gehalt, Boni, Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Beispiel: 95.000 € Gehalt + 8.000 € Bonus + 2.000 € Mieteinnahmen = 105.000 € — die Grenze ist überschritten. Ohne die Mieteinnahmen wären es 103.000 € — ebenfalls darüber. Erst unter 100.000 € bist du sicher raus.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt 2026?

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt gegenüber Eltern mindestens 2.650 € monatlich (inklusive 1.000 € Warmmiete). Vom darüberliegenden Einkommen bleiben dir etwa 70 Prozent anrechnungsfrei. Für den mit dir zusammenlebenden Ehegatten gelten mindestens 2.120 € (inklusive 800 € Warmmiete). Der Rechner arbeitet mit 2.650 € (ledig) bzw. 4.000 € (verheiratet) als Orientierungswerten.

Zählt mein Vermögen für die 100.000-€-Grenze?

Nein. Für die Grenze zählt nur dein Einkommen — Vermögen wie Sparguthaben, Aktien oder Immobilien bleiben außen vor. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale: Wird die Einkommensgrenze nicht erreicht, besteht keine Unterhaltspflicht, unabhängig vom vorhandenen Vermögen.

Wie berechne ich mein verfügbares Einkommen? (Beispiel)

Nimm dein Nettomonatseinkommen und ziehe Wohnkosten, Schuldenraten, private Altersvorsorge und 550 € pro unterhaltsrelevantem Kind ab — das ist das bereinigte Einkommen. Davon ziehst du den Selbstbehalt ab. Beispiel: 5.650 € − 1.100 € Miete − 200 € Altersvorsorge = 4.350 € bereinigt; 4.350 € − 2.650 € Selbstbehalt = 1.700 € verfügbar.

Wie hoch fällt mein Unterhalt bei 1.500 € Pflegelücke aus? (Beispiel)

Der Beitrag ist das Minimum aus Pflegelücke und 40 Prozent deines verfügbaren Einkommens. Beispiel: Bei 1.700 € verfügbarem Einkommen sind 40 Prozent = 680 €. Da 680 € kleiner ist als die 1.500-€-Lücke, beträgt der geschätzte Unterhalt 680 € monatlich.

Kann das Sozialamt Schenkungen meiner Eltern zurückfordern?

Ja, das ist der wichtigste Sonderfall: Nach §§ 528, 529 BGB kann das Sozialamt Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern, wenn die Eltern bedürftig werden — auch dann, wenn dein Einkommen unter 100.000 € liegt. Hast du also größere Beträge geschenkt bekommen, lass dich rechtlich beraten; dieser Rechner bildet den Fall nicht ab.

Quellen

  • Angehörigen-Entlastungsgesetz: 100.000-€-Grenze beim Elternunterhalt
  • Unterhaltsrechtliche Leitlinien zu Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit
  • Praxisorientierte Berechnungslogik für sozialrechtliche Vorprüfung

Erstellt von

Julia Steinmann
Julia Steinmann

M.Sc. Wirtschaftswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt · Certified Financial Planner (CFP)

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