Trennungsunterhalt Rechner
Trennungsunterhalt nach bereinigtem Einkommen, Bonus und Selbstbehalt berechnen
Der Trennungsunterhalt Rechner zeigt auf Basis bereinigter Einkommen, Erwerbstätigenbonus und Selbstbehalt eine transparente Orientierung zur möglichen monatlichen Unterhaltshöhe nach der Trennung.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Nettoeinkommen Zahler, Nettoeinkommen Berechtigter, Einkommensart Zahler, Einkommensart Berechtigter, Abzüge Zahler (Summe), Abzüge Berechtigter (Summe), Vorab gezahlter Kindesunterhalt, Zahl der Kinder, Wohn-/Haushaltsersparnis Zahler, Wohn-/Haushaltsersparnis Berechtigter, Dauer seit der Trennung, Erstes Trennungsjahr (Erwerbsobliegenheit ausblenden), Fiktives Einkommen Berechtigter, Ehegattenselbstbehalt ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
Hintergrund & Berechnung
Inhaltsüberblick
Was ist Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt zwischen Ehegatten in der Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Ziel ist es, den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten in die Lage zu versetzen, den bisherigen Lebensstandard während der Trennungsphase möglichst aufrechtzuerhalten. Anders als beim nachehelichen Unterhalt gilt während der Trennung grundsätzlich die Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung. Gleichzeitig spielen die eigenen Einkünfte, die Erwerbstätigkeit und der Selbstbehalt eine zentrale Rolle.
Der Trennungsunterhalt Rechner dient dazu, die monatliche Größenordnung des möglichen Anspruchs zu schätzen. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung, bietet aber eine klare Orientierung: Wie hoch ist das bereinigte Einkommen beider Ehegatten? Wie wirkt sich der Erwerbstätigenbonus aus? Wie hoch ist der verfügbare Betrag nach dem Selbstbehalt des zahlenden Ehegatten? Genau diese Fragen lassen sich mit dem Rechner transparent durchspielen.
Wichtig ist: Trennungsunterhalt ist keine starre Einheitsformel. Einkommen kann schwanken, bestimmte Abzüge sind nur teilweise anerkennungsfähig und der Kindesunterhalt ist vorrangig. Der Rechner bildet daher eine nachvollziehbare Standardlogik ab, die sich an Leitlinien der Oberlandesgerichte orientiert und in der Praxis häufig genutzt wird.
Formel und Berechnungslogik im Trennungsunterhalt Rechner
Der Trennungsunterhalt Rechner folgt einer klaren Rechenstruktur mit mehreren Schritten. Die zentrale Formel ist der Halbteilungsgrundsatz unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus und des Selbstbehalts.
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Bereinigtes Einkommen je Ehegatte: Bereinigtes Einkommen = Netto − abzugsfähige Positionen − vorrangiger Kindesunterhalt + Wohn-/Haushaltsersparnis
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Erwerbstätigenbonus anwenden (nur bei Erwerbseinkommen): Einkommen_nach_Bonus = Bereinigtes Einkommen × 0,9
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Unterhaltsbedarf nach Halbteilung: Bedarf = max(0, (Einkommen_nach_Bonus_Zahler − Einkommen_nach_Bonus_Berechtigter) / 2)
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Trennungsunterhalt unter Selbstbehalt: Trennungsunterhalt = max(0, min(Bedarf, Einkommen_nach_Bonus_Zahler − Selbstbehalt))
Im Rechner ist der Ehegattenselbstbehalt mit 1.600 € (Leitlinienstand 2026) vorbelegt, kann aber angepasst werden. Außerdem kannst du im ersten Trennungsjahr die Erwerbsobliegenheit des Berechtigten optional ausblenden. Nach Ablauf des ersten Jahres kann eine fiktive Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden, wenn eine realistische Arbeitsaufnahme zumutbar ist.
Schritt-für-Schritt-Beispiel mit Zahlen
Angenommen, folgende Werte werden eingegeben:
- Netto Zahler: 3.400 €
- Netto Berechtigter: 1.600 €
- Einkommensart Zahler: Arbeit
- Einkommensart Berechtigter: Arbeit
- Abzüge Zahler: 200 € (z. B. Vorsorge und berufsbedingte Aufwendungen)
- Abzüge Berechtigter: 100 €
- Vorrangiger Kindesunterhalt: 450 €
- Wohn-/Haushaltsersparnis Zahler: 0 €
- Wohn-/Haushaltsersparnis Berechtigter: 100 €
- Selbstbehalt: 1.600 €
- Trennung seit 14 Monaten, Erwerbsobliegenheit wird geprüft
- Fiktives Einkommen Berechtigter: 200 €
Schritt 1: Bereinigtes Einkommen Zahler: 3.400 € − 200 € − 450 € + 0 € = 2.750 € Berechtigter: 1.600 € − 100 € + 100 € + 200 € = 1.800 €
Schritt 2: Erwerbstätigenbonus (9/10) Zahler: 2.750 € × 0,9 = 2.475 € Berechtigter: 1.800 € × 0,9 = 1.620 €
Schritt 3: Halbteilungsgrundsatz Differenz: 2.475 € − 1.620 € = 855 € Bedarf: 855 € / 2 = 427,50 €
Schritt 4: Selbstbehalt prüfen Zahler nach Unterhalt: 2.475 € − 427,50 € = 2.047,50 € Der Selbstbehalt von 1.600 € bleibt gewahrt. Ergebnis: Trennungsunterhalt = 427,50 € pro Monat.
Dieser Schritt-für-Schritt-Ablauf zeigt, wie der Trennungsunterhalt Rechner die Zahlen transparent herleitet. Du siehst sofort, welcher Hebel die Höhe verändert: Abzüge, Kindesunterhalt, Bonus oder Selbstbehalt.
Für wen ist der Trennungsunterhalt Rechner geeignet?
Der Rechner ist besonders hilfreich für Ehegatten, die eine erste, realistische Schätzung der Unterhaltshöhe benötigen – zum Beispiel zur Budgetplanung oder als Vorbereitung für ein Beratungsgespräch. Er eignet sich unter anderem für:
- Personen, die wissen möchten, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht.
- Zahlende Ehegatten, die prüfen möchten, ob ihr Selbstbehalt gewahrt bleibt.
- Berechtigte Ehegatten, die die Wirkung von Erwerbstätigkeit oder fiktiven Einkommen einschätzen wollen.
- Familien mit Kindern, in denen der vorrangige Kindesunterhalt die Unterhaltsfähigkeit beeinflusst.
- Nutzer, die die Auswirkungen von Abzügen (Vorsorge, Kranken- und Pflegekosten, berufsbedingte Aufwendungen) nachvollziehen möchten.
Der Trennungsunterhalt Rechner unterstützt die typische Suchintention: schnell abschätzen, ob und in welcher Höhe nach der Trennung Unterhalt zu zahlen ist – und ob die Zahlung unter Berücksichtigung des Selbstbehalts überhaupt möglich ist.
Praktische Tipps für die Eingaben
Für eine saubere Berechnung solltest du die Eingaben möglichst realistisch und konsistent halten. Diese Hinweise helfen dabei:
- Nettoeinkommen realistisch ansetzen: Nutze den Durchschnitt der letzten Monate, wenn das Einkommen schwankt.
- Abzüge nur mit Bezug: Nur tatsächliche berufsbedingte Aufwendungen, Vorsorge sowie Kranken- und Pflegekosten sind im Regelfall relevant.
- Kindesunterhalt korrekt priorisieren: Vorrangig gezahlter Kindesunterhalt mindert das Einkommen des Zahlenden vor der Halbteilung.
- Wohnvorteile nicht vergessen: Wer mietfrei wohnt oder Haushaltsersparnisse hat, hat ein höheres unterhaltsrelevantes Einkommen.
- Erwerbsobliegenheit passend einstellen: Im ersten Trennungsjahr ist oft keine volle Erwerbsobliegenheit anzusetzen. Danach kann eine fiktive Tätigkeit geprüft werden – trage das realistisch ein.
- Selbstbehalt prüfen: Liegt der Zahlbetrag über dem verfügbaren Einkommen oberhalb des Selbstbehalts, wird das Ergebnis entsprechend begrenzt.
Diese Punkte sorgen dafür, dass der Trennungsunterhalt Rechner seine Stärken ausspielen kann: schnelle Orientierung, transparente Logik und eine nachvollziehbare Darstellung der Einflussfaktoren.
Fazit
Der Trennungsunterhalt Rechner 2026 liefert eine praxisnahe Schätzung der monatlichen Unterhaltshöhe nach der Trennung. Er berücksichtigt bereinigte Einkommen, den Erwerbstätigenbonus, den Halbteilungsgrundsatz sowie den Ehegattenselbstbehalt. Damit beantwortet er die zentrale Frage vieler Betroffener: Welche Unterhaltshöhe ist realistisch und bleibt beim Zahlenden der Selbstbehalt gewahrt?
Nutze den Rechner als Orientierung und für eine strukturierte Vorbereitung auf Beratung oder Verhandlungen. Für verbindliche Einzelfallentscheidungen sind individuelle Umstände, gerichtliche Leitlinien und gegebenenfalls anwaltliche Einschätzungen weiterhin maßgeblich.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Erwerbstätigenbonus im Rechner berücksichtigt?
Bei Einkommen aus Arbeit oder Selbstständigkeit werden 9/10 angesetzt. Das bedeutet: Vom bereinigten Einkommen werden 10 % als Erwerbstätigenbonus abgezogen, damit sich Erwerbstätigkeit weiterhin lohnt.
Warum wird der Kindesunterhalt zuerst abgezogen?
Kindesunterhalt ist vorrangig. Er mindert das unterhaltsrelevante Einkommen des zahlenden Ehegatten, bevor der Trennungsunterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz ermittelt wird.
Was passiert, wenn der Selbstbehalt unterschritten würde?
Dann begrenzt der Rechner den Zahlbetrag auf das Einkommen oberhalb des Ehegattenselbstbehalts. Reicht dieses Einkommen nicht aus, kann der Trennungsunterhalt auf 0 € fallen.
Wann sollte ein fiktives Einkommen angesetzt werden?
Nach dem ersten Trennungsjahr kann eine zumutbare Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden. Wenn der Berechtigte nicht arbeitet, kann ein realistisches fiktives Einkommen eingetragen werden, das die Berechnung beeinflusst.
Zählt Wohnvorteil oder Haushaltsersparnis wirklich zum Einkommen?
Ja. Wer mietfrei wohnt oder deutliche Haushaltsersparnisse hat, profitiert wirtschaftlich. Diese Vorteile werden als Einkommen angerechnet, weil sie die Leistungsfähigkeit erhöhen.
Wie genau ist der Rechner im Vergleich zur anwaltlichen Berechnung?
Der Rechner liefert eine strukturierte Orientierung auf Basis gängiger Leitlinien. Individuelle Besonderheiten, regionale Leitlinien oder Streitpunkte kann er nicht vollständig abbilden, daher ersetzt er keine Beratung.
Quellen
- OLG-Leitlinien 2026: Ehegattenselbstbehalt und Erwerbstätigenbonus
- Familienrechtliche Praxis: Trennungsunterhalt und Halbteilungsgrundsatz
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