Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026

Beamten-Gehaltsrechner 2026

Grundgehalt A 6 bis A 13 plus Familienzuschlag für Bund, BW, Bayern, NRW und Niedersachsen – mit den amtlichen Tabellen 2026.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 4 Quellen

Der Beamten-Gehaltsrechner berechnet kostenlos, was Beamte 2026 in Deutschland verdienen – vom Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 6 bis A 13 über die Erfahrungsstufe bis zum Familienzuschlag. Du wählst Bund oder Bundesland (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen), deine Besoldungsgruppe und Stufe sowie deinen Familienstand und erhältst sofort das Monatsbrutto und das Jahresbrutto. Alle Werte stammen aus den amtlichen Besoldungstabellen 2026, die für diesen Rechner an jeweils zwei unabhängigen Quellen geprüft wurden.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Bundesland / Bund, Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand, Ortsklasse (nur Bayern) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Beamten-Gehaltsrechner

Der Beamten-Gehaltsrechner ermittelt aus deinen fünf Eingaben das Bruttogehalt nach den amtlichen Besoldungstabellen 2026: Grundgehalt plus Familienzuschlag, als Monats- und als Jahresbrutto. Antwort vorweg: Ein verheirateter Regierungssekretär (A 9) in Nordrhein-Westfalen kommt 2026 auf 3.611,72 Euro Monatsbrutto – also 43.340,64 Euro im Jahr.

  1. Wähle unter Bundesland / Bund dein Dienstherren-Land: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen oder Bund. Die Besoldung ist Ländersache – jedes Land hat eigene Tabellen und Erhöhungstermine.
  2. Stelle unter Besoldungsgruppe deine Gruppe von A 6 bis A 13 ein (steht in deiner Ernennungsurkunde). Hinweis: A 6 gibt es in Baden-Württemberg nicht – dort beginnt die Tabelle bei A 7.
  3. Wähle die Erfahrungsstufe: „1 (Eingangsstufe)" bis „8 (Endstufe)". Je Land beginnt die Nummerierung anders – der Rechner nimmt jeweils die 1. bis 8. Stufe deiner Landestabelle (Details siehe Formel-Sektion).
  4. Gib deinen Familienstand an: Der Familienzuschlag erhöht das Gehalt je nach Stufe – verheiratet, 1 Kind, 2 Kinder oder 3 und mehr Kinder.
  5. Für Bayern: Wähle die Ortsklasse (nur Bayern) deines Dienstorts (Standard: V). In allen anderen Ländern wird diese Auswahl ignoriert.

Durchgerechnetes Beispiel: Regierungssekretär aus Düsseldorf

Ein 32-jähriger Regierungssekretär, Besoldungsgruppe A 9, Erfahrungsstufe 1 (in NRW die reale Stufe 3), verheiratet, keine Kinder. Der Rechner liefert: Grundgehalt (monatlich, Vollzeit) 3.438,22 Euro, Familienzuschlag (monatlich) 173,50 Euro – Monatsbrutto gesamt 3.611,72 Euro, Jahresbrutto 43.340,64 Euro. Alle vier Zahlen stammen direkt aus den getesteten Rechner-Formeln.

Wie hoch ist das Grundgehalt eines Beamten 2026?

Das Grundgehalt hängt von drei Faktoren ab: Bundesland, Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. 2026 gab es in allen hier abgedeckten Ländern deutliche Erhöhungen:

  • Nordrhein-Westfalen: +3,36 % auf das Grundgehalt, gültig ab 01.04.2026 (LBesG NRW, GVBl 2026 S. 474). Beispiel: A 9 Eingangsstufe (Stufe 3) = 3.438,22 Euro/Monat, A 13 Endstufe (Stufe 12) = 6.381,49 Euro/Monat.
  • Baden-Württemberg: +2,82 %, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (BVAnpGBW). Beispiel: A 9 Stufe 1 = 3.480,07 Euro/Monat, A 13 Stufe 10 = 6.534,50 Euro/Monat.
  • Bayern: +2,82 %, gültig ab 01.10.2026 (BayBesG). Beispiel: A 9 Stufe 2 = 3.294,99 Euro/Monat, A 12 Stufe 11 = 5.571,28 Euro/Monat.
  • Niedersachsen: +2,8 % (mindestens 100 Euro), gültig ab 01.04.2026 (NBesG, NLBV). Beispiel: A 10 Stufe 4 = 3.906,32 Euro/Monat, A 13 Stufe 8 = 6.177,28 Euro/Monat.
  • Bund: Die neue Tabelle aus dem Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (Stand 14.04.2026) gilt voraussichtlich ab 01.05.2026 – sie ist noch nicht verkündet, die Auszahlung erfolgt derzeit als Abschlag unter Vorbehalt. Beispiel: A 9 Stufe 2 = 4.132,76 Euro/Monat, A 12 Stufe 5 = 5.958,40 Euro/Monat.

Die Erfahrungsstufen steigen mit der beamtenrechtlichen Erfahrungszeit: in den Stufen 1 bis 6 alle 3 Jahre, ab Stufe 7 alle 4 Jahre bis zum Endgrundgehalt. Wichtig für den Vergleich: Die Länder nummerieren unterschiedlich. NRW startet A 6 bis A 11 bei Stufe 3 (A 12 ab Stufe 4, A 13 ab Stufe 5), Bayern A 6 bis A 10 bei Stufe 2 (A 13 erst bei Stufe 5), Baden-Württemberg A 13 bei Stufe 3 – und beim Bund entfällt Stufe 1 seit der Reform 2026 ganz, Neueinsteiger beginnen auf Stufe 2. Der Rechner bildet das exakt ab: Deine Auswahl „1 (Eingangsstufe)" ist immer die erste Stufe deiner Landestabelle.

Was ist der Familienzuschlag und wer bekommt ihn?

Der Familienzuschlag ist der zweite Gehaltsbestandteil neben dem Grundgehalt. Er wird in Stufen gezahlt: Stufe 1 für Verheiratete (auch eingetragene Lebenspartnerschaften, Verwitwete), Stufe 2 für das erste Kind, Stufe 3 für das zweite Kind – ab dem dritten Kind gibt es einen zusätzlichen Mehrbetrag pro Kind. 2026 gelten zum Beispiel diese Monatswerte:

  • Bund: 1. Kind 265,00 Euro, 2. Kind 530,00 Euro insgesamt, 3. Kind +708,00 Euro. Die Stufe 1 (verheiratet ohne Kind) ist seit 2026 entfallen – sie wurde ins Grundgehalt integriert.
  • Nordrhein-Westfalen (Mietenstufe I): verheiratet 173,50 Euro, 1 Kind 324,52 Euro, 2 Kinder 734,08 Euro, 3 Kinder 1.436,24 Euro (Anlage 13 LBesG NRW).
  • Baden-Württemberg: verheiratet 180,46 Euro; pro Kind kommen 157,78 Euro Basisbetrag hinzu, ab dem 3. Kind 989,17 Euro. Hinweis: BW zahlt für Kinder je nach Besoldungsgruppe und Stufe erhöhte (alimentative) Beträge – der Rechner nutzt die Basissätze, die Details stehen im Besoldungsbescheid.
  • Bayern: ortsklassenabhängig (Orts- und Familienzuschlag nach Art. 35–37 BayBesG). Bei Ortsklasse V: verheiratet 112,50 Euro, 1 Kind 394,46 Euro, 2 Kinder 613,90 Euro, 3 Kinder 1.155,51 Euro. In München (Ortsklasse VII) sind es 170,26 / 546,06 / 784,86 / 1.359,45 Euro.
  • Niedersachsen (§ 35 NBesG): verheiratet 170,36 Euro, 1 Kind 315,97 Euro, 2 Kinder 461,58 Euro, 3 Kinder 973,95 Euro.

Durchgerechnet: Eine bayerische Studienrätin (A 13, Erfahrungsstufe 7 = reale Stufe 11), verheiratet, 1 Kind, Ortsklasse V: Grundgehalt 6.168,25 Euro + Familienzuschlag 394,46 Euro = 6.562,71 Euro Monatsbrutto, also 78.752,52 Euro Jahresbrutto.

Warum ist die Beamtenbesoldung in jedem Bundesland anders?

Weil Besoldung seit der Föderalismusreform Ländersache ist. Jedes Land (und der Bund) erlässt eigene Besoldungsgesetze und überträgt Tarifergebnisse (TV-L) in eigenem Tempo und eigener Höhe auf seine Beamten – das nennt sich Übertragung. Dahinter steht das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz: Der Dienstherr schuldet eine amtsangemessene Alimentation, also ein Gehalt, das dem Amt angemessen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass die Besoldung nicht zu weit hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückbleiben darf – genau deshalb baut der Bund seine Tabelle 2026 mit dem Bundesalimentationsgesetz gerade komplett um (Stufe 1 entfällt, Berufsanfänger starten deutlich höher).

Für dich heißt das: Ein A-12-Vergleich zwischen NRW (Endstufe 5.636,43 Euro) und Niedersachsen (5.573,12 Euro) hinkt immer – Stichtag, Stufenzuschnitt und Familienzuschlag unterscheiden sich. Nutze den Rechner für deinen konkreten Fall. Und wenn du wissen willst, was vom Brutto übrig bleibt: Der Steuerklassen-Rechner zeigt die Lohnsteuer-Wirkung deiner Steuerklasse, für Nebeneinkünfte hilft der Minijob-Rechner. Familien mit Kindern prüfen zusätzlich den Anspruch mit dem Kindergeld-Rechner oder dem Elterngeld-Rechner; wer über die Altersversorgung nachdenkt, findet im Rentenbeginn-Rechner seine Regelaltersgrenze.

Formel

grundgehalt       = Tabellenwert(Bundesland, Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe)
familienzuschlag  = Monatstotal(Bundesland, Familienstand[, Ortsklasse])
monatsbrutto      = grundgehalt + familienzuschlag
jahresbrutto      = monatsbrutto × 12
  • Tabellenwert = Monatswert der amtlichen Besoldungstabelle 2026 (Vollzeit, brutto). Stufen-Mapping: Bund Stufen 2–8 (Auswahl 7/8 = Endstufe), Baden-Württemberg A 7–A 11 Stufen 1–8 / A 12 Stufen 2–9 / A 13 Stufen 3–10, Bayern A 6–A 10 Stufen 2–9 / A 11 Stufen 3–10 / A 12 Stufen 4–11 / A 13 Stufen 5–11, NRW A 6–A 11 Stufen 3–10 / A 12 Stufen 4–11 / A 13 Stufen 5–12, Niedersachsen Stufen 1–8.
  • familienzuschlag = 0 bei „ledig"; beim Bund ist Stufe 1 (verheiratet ohne Kind) seit 2026 entfallen.
  • Nicht enthalten: Anwärterbezüge, Stellenzulagen, Amtszulagen, Teilzeit-Faktoren sowie die Besoldungsordnungen B, R, W und C.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die frei verfügbaren Beamten-Gehaltsrechner im Netz oft mit veralteten oder ungeprüften Tabellen arbeiten – bei der Recherche für diesen Rechner fiel zum Beispiel auf, dass ein großes Portal die NRW-Tabelle 2026 systematisch 20 Prozent zu hoch anzeigt. Die Pipeline hat deshalb alle fünf Tabellen (Bund, BW, Bayern, NRW, Niedersachsen) an jeweils zwei unabhängigen Quellen verifiziert – vom Landtags-Gesetzentwurf über das Landesbesoldungsamt bis zum dbb – und jede Formel gegen den echten Rechner-Evaluator getestet.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient ein Bundesbeamter A 12 in der Eingangsstufe 2026?

Durchgerechnet mit der Bundes-Tabelle 2026 (Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz, voraussichtlich ab 01.05.2026): A 12, Erfahrungsstufe 1 – das ist beim Bund die reale Stufe 2 – ledig: Grundgehalt 5.500,70 Euro, Familienzuschlag 0 Euro. Monatsbrutto: 5.500,70 Euro, Jahresbrutto: 66.008,40 Euro. Hinweis: Die Bundestabelle ist noch nicht verkündet; die Auszahlung erfolgt derzeit als Abschlag unter Vorbehalt.

Was verdient eine Beamtin in Bayern, A 13, mit einem Kind?

Durchgerechnet: Bayern, A 13, Erfahrungsstufe 7 (reale Stufe 11), verheiratet mit 1 Kind, Ortsklasse V: Grundgehalt 6.168,25 Euro + Familienzuschlag 394,46 Euro = 6.562,71 Euro Monatsbrutto, also 78.752,52 Euro Jahresbrutto. In München (Ortsklasse VII) läge der Familienzuschlag bei 546,06 Euro – Monatsbrutto 6.714,31 Euro.

Wie viel bringt der Familienzuschlag in NRW bei zwei Kindern?

Durchgerechnet: NRW, A 9, Erfahrungsstufe 1 (reale Stufe 3), verheiratet, 2 Kinder: Grundgehalt 3.438,22 Euro + Familienzuschlag Stufe 3 (734,08 Euro) = 4.172,30 Euro Monatsbrutto, 50.067,60 Euro Jahresbrutto. Gegenüber verheiratet ohne Kind (3.611,72 Euro) sind das 560,58 Euro mehr im Monat – 6.727 Euro im Jahr.

Warum beginnt die Tabelle in NRW erst bei Stufe 3?

Seit der Überleitung zum 01.01.2022 sind in NRW die Stufen 1 und 2 entfallen – die Eingangsstufe ist Stufe 3 (bei A 12 Stufe 4, bei A 13 Stufe 5). Auch andere Länder kürzen unten: Bayern startet A 6 bis A 10 bei Stufe 2, Baden-Württemberg A 13 bei Stufe 3, und beim Bund entfällt Stufe 1 seit der Reform 2026 ganz. Der Rechner bildet das ab: Auswahl „1 (Eingangsstufe)' ist immer die erste Stufe deiner Landestabelle.

Gibt es die Besoldungsgruppe A 6 in Baden-Württemberg?

Nein. Baden-Württemberg hat den einfachen Dienst abgeschafft, die amtliche Tabelle beginnt bei A 7. Der Rechner zeigt für die Kombination BW + A 6 einen Hinweis statt eines Ergebnisses – wähle A 7 oder höher. In NRW, Bayern, Niedersachsen und beim Bund existiert A 6 dagegen (z. B. NRW A 6 Stufe 3: 3.128,27 Euro).

Ist das Ergebnis mein Nettogehalt?

Nein – der Rechner ermittelt das Bruttogehalt (Grundgehalt + Familienzuschlag). Davon gehen noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag ggf. Kirchensteuer sowie deine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab (Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig). Für die Steuerwirkung deiner Steuerklasse nutze den Steuerklassen-Rechner.

Warum sind die Bundeswerte als Entwurf gekennzeichnet?

Weil das Bundesalimentationsgesetz, das die Bundestabelle 2026 neu aufstellt (Stufe 1 entfällt, Familienzuschlag Stufe 1 wird ins Grundgehalt integriert), bei Redaktionsschluss noch nicht verkündet war (Stand: Referentenentwurf des BMI vom 14.04.2026, Inkrafttreten voraussichtlich 01.05.2026). Die Werte sind an zwei Quellen geprüft, die Auszahlung läuft derzeit als Abschlag unter Vorbehalt – der Rechner wird nach Verkündung aktualisiert.

Berücksichtigt der Rechner Teilzeit oder Zulagen?

Nein. Der Rechner rechnet mit Vollzeit-Grundgehalt plus Familienzuschlag – ohne Teilzeit-Faktor, ohne Stellenzulagen, Amtszulagen oder Anwärterbezüge und ohne die Besoldungsordnungen B, R, W und C. Bei Teilzeit multipliziere das Ergebnis mit deinem Beschäftigungsumfang (z. B. × 0,5 bei halber Stelle).

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

Profil ansehen

Ähnliche Rechner aus derselben Kategorie

Priorisiert nach ähnlichen Begriffen im Titel, sonst nach Relevanz innerhalb der Kategorie.