Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026

Minijob-Rechner 2026 — Netto, Arbeitgeberkosten und 603-€-Grenze

Minijob-Netto mit oder ohne Rentenversicherung plus Arbeitgeberkosten – mit 603-€-Grenze 2026, kostenlos.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 6 Quellen

Der Minijob-Rechner zeigt dir in Sekunden, was von deinem Minijob übrig bleibt – und was er deinen Arbeitgeber kostet. Du gibst dein Monatsbrutto bis 603 Euro ein, wählst zwischen gewerblichem Job und Privathaushalt und entscheidest, ob du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Der Rechner zeigt deine Auszahlung, den RV-Eigenanteil, alle Arbeitgeber-pauschalen, deine maximalen Stunden beim Stundenlohn und warnt, wenn zwei Jobs oder Einmalzahlungen die Grenze reißen. Kostenlos, mit offener Formel, Stand 2026.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Monatsbrutto, Wo arbeitest du?, Von der Rentenversicherungspflicht befreit, Zweiter Minijob (€/Monat, 0 = keiner), Einmalzahlungen pro Jahr (€, z. B. Weihnachtsgeld), Stundenlohn (€, 0 = keine Stundenberechnung) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Minijob-Rechner

Der Minijob-Rechner kennt die drei Stellen, an denen Minijobber Geld verlieren können: den eigenen Rentenbeitrag, die Arbeitgeberabgaben und die 603-Euro-Grenze. Sechs Eingaben genügen, danach liegt jede Zahl offen auf dem Tisch:

  1. Monatsbrutto: dein Bruttolohn im Monat. Bis 603 Euro bist du im Minijob, ab 603,01 Euro beginnt die Midijob-Gleitzone.
  2. Wo arbeitest du?: „Gewerblicher Minijob“ für den klassischen Job in Einzelhandel, Gastronomie oder Büro, „Privathaushalt“ für Putzhilfe, Garten oder Betreuung. Im Haushalt gelten die niedrigeren Sätze 5 % KV und 5 % RV – dafür liegt dein RV-Eigenanteil bei 13,6 % statt 3,6 %.
  3. Von der Rentenversicherungspflicht befreit: Diesen Schalter legst du nur um, wenn du den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber gestellt hast. Ohne Befreiung zieht der Rechner deinen Eigenanteil automatisch vom Brutto ab.
  4. Zweiter Minijob (€/Monat, 0 = keiner): Hast du einen zweiten Minijob, trage dessen Monatsbrutto ein. Die Grenze von 603 Euro gilt für die Summe aller Minijobs zusammen – nicht pro Job.
  5. Einmalzahlungen pro Jahr (€, z. B. Weihnachtsgeld): Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni zählen für die Grenze mit. Entscheidend ist der Jahresdurchschnitt: 12 × Monatsbrutto plus Einmalzahlungen müssen unter 7.236 Euro bleiben.
  6. Stundenlohn (€, 0 = keine Stundenberechnung): Optional, für deine Stundenplanung. Aus 603 Euro geteilt durch deinen Stundenlohn ergeben sich deine maximalen Stunden pro Monat und Woche.

Deine Ergebnisse im Überblick:

  • Auszahlung (Netto): Was nach Abzug deines RV-Eigenanteils übrig bleibt – die Zahl, die zählt.
  • Dein RV-Eigenanteil und RV-Bemessungsgrundlage: dein Rentenbeitrag in Euro und die Grundlage, aus der er berechnet wurde. Unter 175 Euro Verdienst greift die Mindestbemessung.
  • Arbeitgeber-KV, Arbeitgeber-RV, Pauschsteuer, U1, U2, Insolvenzgeldumlage, Unfallversicherung: jede Position einzeln in Euro, damit du siehst, wo das Geld hingeht.
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: Brutto plus alle Abgaben – im Gewerbe 31,17 % obendrauf.
  • Max. Stunden pro Monat / Woche: deine Zeitplanung ohne Rechenfehler.
  • Summe beider Minijobs + Zwei-Jobs-Check, Jahresverdienst (Prognose) + Jahresprognose-Check und Grenzwert-Check: die drei Warnungen, die dich vor dem Verlust des Minijob-Status schützen.

Ein Beispiel zum Anfassen: Anna, 23, Studentin aus Leipzig, arbeitet zwölf Stunden pro Woche im Einzelhandel für 603 Euro brutto. Sie ist nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit, hat keinen zweiten Job und bekommt kein Weihnachtsgeld. Der Rechner zeigt: Ihr RV-Eigenanteil liegt bei 3,6 % von 603 Euro, also 21,71 Euro. Die Auszahlung beträgt 581,29 Euro. Ihr Arbeitgeber zahlt obendrauf 78,39 Euro KV, 90,45 Euro RV, 12,06 Euro Pauschsteuer, 4,82 Euro U1, 1,33 Euro U2 und 0,90 Euro Insolvenzgeldumlage – zusammen 187,96 Euro Abgaben, also Gesamtkosten von 790,96 Euro. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro darf Anna 603 ÷ 13,90 = 43,38 Stunden im Monat arbeiten, das sind etwa 10,01 Stunden pro Woche.

Den gleichen 603-Euro-Job als Haushaltshilfe rechnet der Rechner anders: Annas Eigenanteil liegt bei 13,6 % von 603 Euro, also 82,01 Euro – die Auszahlung beträgt 520,99 Euro. Ihr Arbeitgeber zahlt 88,16 Euro Abgaben (14,62 %), die Gesamtkosten liegen bei 691,16 Euro. Darin steckt die 1,6-prozentige Unfallversicherung, die im Privathaushalt pauschal anfällt.

Zwei Sonderfälle noch: Minijob-Einkommen wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet – der Wohngeld-Rechner zeigt dir, was unter dem Strich bleibt. Und ein Minijob im Bemessungszeitraum vor der Geburt beeinflusst dein Elterngeld, dort gelten eigene Brutto-Netto-Regeln (Elterngeld-Rechner). Der Minijob selbst bleibt für dich steuerfrei: Der Arbeitgeber führt die 2-%-Pauschsteuer ab, die Lohn- und Kirchensteuer abdeckt. Wie sich das in dein zu versteuerndes Einkommen einordnet, zeigt der passende Rechner.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr – das sind die beiden Zahlen, die 2026 zählen. Die Grenze hängt dynamisch am Mindestlohn: Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro seit dem 1. Januar 2026 ergibt das 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro (Minijob-Zentrale, Stand 2026).

Der entscheidende Punkt: Nicht jeder einzelne Monat entscheidet, sondern der Jahresdurchschnitt. Schwankende Verdienste sind erlaubt – solange zwölf Monatsverdienste plus Einmalzahlungen unter 7.236 Euro bleiben. Genau hier liegt die Weihnachtsgeld-Falle der Minijob-Zentrale: 525 Euro im Monat plus 1.200 Euro Weihnachtsgeld ergeben 7.500 Euro im Jahr und sprengen die Grenze. Mit 900 Euro Weihnachtsgeld landen die gleichen 525 Euro bei 7.200 Euro – Minijob gerettet (Minijob-Zentrale-Magazin, 16.02.2026).

Verdienst du mehr als 603 Euro, beginnt ab 603,01 Euro die Midijob-Gleitzone bis 2.000 Euro brutto – mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen, aber reduzierten Arbeitnehmeranteilen. Für genau diese Übergangszone gibt es unseren Midijob-Rechner.

Für 2027 ist bereits beschlossen: Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Grenze wächst automatisch auf 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr mit.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

So viele, wie 603 Euro bei deinem Stundenlohn hergeben: 603 geteilt durch Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das 43,38 Stunden im Monat – die bekannte 10-Stunden-Faustformel der Minijob-Zentrale. Geteilt durch 4,3333 (52 Wochen durch 12 Monate, die gesetzlich anerkannte Umrechnung) sind das 10,01 Stunden pro Woche.

Eine gesetzliche Stundenobergrenze gibt es nicht. Nur zwei Zahlen begrenzen dich: die 603-Euro-Grenze und der Mindestlohn. Verdienst du mehr als den Mindestlohn, sinkt deine Maximalzeit entsprechend: Bei 20 Euro Stundenlohn sind es 603 ÷ 20 = 30,15 Stunden im Monat, also 6,96 Stunden pro Woche.

Studenten aufgepasst: Neben der Minijob-Grenze gilt im Semester die 20-Stunden-Regel der Werkstudentenversicherung – mehr dazu in unserem Werkstudenten-Rechner.

Lohnt sich die Rentenversicherungspflicht im Minijob?

Fast immer ja. Die 3,6 % sind der billigste Rentenbeitrag, den es in Deutschland gibt: Bei 603 Euro brutto fließen 21,71 Euro von dir und 90,45 Euro vom Arbeitgeber in die Rentenkasse – zusammen 112,16 Euro für 21,71 Euro eigene Kosten. Dafür sammelst du volle Wartezeitmonate und sicherst deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Was die 3,6 % konkret in Rentenpunkten bedeuten, zeigt dir der Rentenpunkte-Rechner.

Die Befreiung geht nur mit schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber. Dann bleibt das Brutto voll erhalten – du verzichtest aber auf die vollen Rentenansprüche: Ein befreites Minijob-Jahr bringt nur etwa vier statt zwölf Wartezeitmonate und rund 4,60 Euro Rentensteigerung (Alte-Leipziger-Infoblatt, 02/2026).

Und dann gibt es noch den Stolperstein, den viele Standard-Rechner falsch rechnen: die 175-Euro-Mindestbemessung. Verdienst du weniger als 175 Euro, wird dein Rentenbeitrag trotzdem aus 175 Euro bemessen. Bei 100 Euro brutto zahlt der Arbeitgeber 15,00 Euro (15 % vom echten Verdienst), du zahlst 17,55 Euro (32,55 Euro minus 15,00 Euro) – die Auszahlung beträgt nur 82,45 Euro. Unser Rechner bildet das exakt ab.

Seit dem 1. Juli 2026 kannst du eine früher gewählte Befreiung übrigens einmalig revidieren – eine erneute Befreiung danach ist ausgeschlossen (Stand Oktober 2026).

Formel

AN-Netto        = Monatsbrutto − RV-Eigenanteil
RV-Eigenanteil  = 0,036 × Monatsbrutto        (Haushalt: 0,136 × Monatsbrutto)
Befreiung       = 0                           (schriftlicher Antrag beim AG)
Verdienst<175 € = 0,186 × 175 − 0,15 × Monatsbrutto   (Haushalt: − 0,05 × Monatsbrutto)

AG-Gesamt = Monatsbrutto + KV + RV + Pauschsteuer + U1 + U2 + Inso (+ UV im Haushalt)
Gewerbe 2026:   13 % + 15 % + 2 % + 0,8 % + 0,22 % + 0,15 % = 31,17 %
Haushalt 2026:  5 % + 5 % + 2 % + 0,8 % + 0,22 % + 1,6 %      = 14,62 %

Max-Stunden/Monat = 603 € ÷ Stundenlohn
Max-Stunden/Woche = Max-Stunden/Monat ÷ 4,3333
Minijob liegt vor, wenn Monatsbrutto ≤ 603 € und Jahresverdienst ≤ 7.236 €

Die Prozentsätze sind die 2026er-Sätze der Minijob-Zentrale: KV-Pauschale 13 % (Haushalt 5 %), RV-Pauschale 15 % (Haushalt 5 %), Pauschsteuer 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 % (nur gewerblich), Unfallversicherung 1,6 % (nur Haushalt). Achtung bei alten PDF-Tabellen: Die U1 stand im Entwurf kurz bei 1,1 % – nach der Freigabe durch die Aufsichtsbehörde BAS gelten seit dem 1. Januar 2026 die 0,8 % (Minijob-Zentrale, Stand 2026).

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil viele Minijob-Rechner den Privathaushalt komplett weglassen, die 175-Euro-Mindestbemessung falsch rechnen und die Zwei-Jobs-Summenregel nur als Fußnote verstecken. Also haben wir Gewerbe, Haushalt und Mehrfachbeschäftigung in einen Rechner gepackt und jede Zahl gegen die offiziellen 2026er-Sätze der Minijob-Zentrale geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich mein Minijob-Netto 2026?

Ziehe deinen Rentenversicherungs-Eigenanteil vom Brutto ab. Bei 603 Euro im gewerblichen Minijob sind das 3,6 %, also 21,71 Euro – die Auszahlung beträgt 581,29 Euro. Bist du von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber), bleibt das Brutto voll erhalten: 603 Euro. Im Privathaushalt liegt der Eigenanteil bei 13,6 %, also 82,01 Euro – Auszahlung 520,99 Euro. Gib oben genau deine Werte ein und der Rechner zeigt dir den exakten Betrag.

Was kostet ein 603-Euro-Minijob den Arbeitgeber 2026?

790,96 Euro im gewerblichen Bereich: 603 Euro Brutto plus 78,39 Euro KV, 90,45 Euro RV, 12,06 Euro Pauschsteuer, 4,82 Euro U1, 1,33 Euro U2 und 0,90 Euro Insolvenzgeldumlage – zusammen 187,96 Euro Abgaben (31,17 %). Hinzu kommt die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft, die nicht pauschal abgerechnet wird. Im Privathaushalt kostet der gleiche Job 691,16 Euro (14,62 % Abgaben inklusive 1,6 % Unfallversicherung).

Wie viele Stunden darf ich bei 13,90 Euro im Minijob arbeiten?

43,38 Stunden im Monat, das sind etwa 10,01 Stunden pro Woche: 603 ÷ 13,90 = 43,38; Wochenstunden = 43,38 ÷ 4,3333. Eine gesetzliche Stundenobergrenze gibt es nicht – nur die 603-Euro-Grenze und der Mindestlohn begrenzen dich. Bei 20 Euro Stundenlohn sind es 30,15 Stunden im Monat (6,96 pro Woche).

Zählen zwei Minijobs zusammen?

Ja. Die 603-Euro-Grenze gilt für die Summe aller Minijobs, nicht pro Job. Beispiel: 400 Euro plus 250 Euro sind 650 Euro in Summe – damit ist es kein Minijob mehr, der besser bezahlte Job wird sozialversicherungspflichtig. Der Rechner prüft das automatisch, sobald du den zweiten Job einträgst.

Muss ich die Befreiung von der Rentenversicherung schriftlich beantragen?

Ja, die Befreiung gilt nur mit schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber – mündlich reicht nicht. Ohne Antrag bist du automatisch rentenversicherungspflichtig und der Eigenanteil wird abgezogen. Bedenke: Mit Befreiung sammelst du nur etwa vier statt zwölf Wartezeitmonate pro Jahr. Seit dem 1. Juli 2026 kannst du eine früher gewählte Befreiung einmalig revidieren.

Zählt Weihnachtsgeld zur 603-Euro-Grenze?

Ja, alle Einmalzahlungen zählen mit. Entscheidend ist der Jahresdurchschnitt: 525 Euro im Monat plus 1.200 Euro Weihnachtsgeld ergeben 7.500 Euro im Jahr – die Grenze von 7.236 Euro ist gerissen, der Minijob-Status weg. Mit 900 Euro Weihnachtsgeld sind es 7.200 Euro und der Minijob bleibt bestehen. Trage solche Sonderzahlungen oben ein und der Jahresprognose-Check warnt dich rechtzeitig.

Was ändert sich beim Minijob 2027?

Stand Oktober 2026: Die KV-Pauschale für gewerbliche Minijobs steigt voraussichtlich von 13 auf 17,5 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29.07.2026), die Pauschsteuer von 2 auf 5 % (Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vom 02.09.2026). Ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % ist geplant, aber noch nicht verabschiedet. Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Verdienstgrenze wächst automatisch auf 633 Euro im Monat (7.596 Euro im Jahr). Über den Minijob-Sonderstatus selbst soll im Herbst 2026 entschieden werden. Dieser Rechner rechnet mit den geltenden 2026er-Sätzen.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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