Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026
Homeoffice-Pauschale-Rechner
Wie viel Steuern dir deine Homeoffice-Tage 2026 wirklich bringen – mit Hybrid-Vergleich für Bürotage.
Basierend auf 4 Quellen
Der Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026 zeigt dir, wie viel Steuern du mit der Tagespauschale von 6 Euro wirklich sparst. Gib deine Homeoffice-Tage und Bürotage ein: Der Rechner kombiniert die Tagespauschale (maximal 210 Tage, also 1.260 Euro) mit der Entfernungspauschale 2026 von 0,38 Euro pro Kilometer und zieht ehrlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab. So siehst du sofort, ob sich deine Tage am Küchentisch steuerlich überhaupt bemerkbar machen – und ab welcher Strecke ein Bürotag mehr wert ist als ein Homeoffice-Tag.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Homeoffice-Tage pro Jahr, Bürotage pro Jahr, Einfache Strecke Wohnung zu Arbeit (km), Verkehrsmittel fuer den Arbeitsweg, Kein anderer Arbeitsplatz vorhanden, Gewerkschaftsbeitrag pro Jahr (Euro), Dein Grenzsteuersatz (%) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Homeoffice-Pauschale-Rechner
Der Rechner bildet exakt die Steuerregeln für das Jahr 2026 ab – Tagespauschale und Pendlerpauschale kombiniert, was sonst kein Rechner tut. Du gibst sieben Werte ein:
- Homeoffice-Tage pro Jahr: An wie vielen Tagen du 2026 überwiegend – also mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit – von zu Hause gearbeitet hast. Angerechnet werden höchstens 210 Tage.
- Bürotage pro Jahr: Tage, an denen du zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Pro Tag zählt entweder die Tagespauschale oder die Entfernungspauschale, nicht beides.
- Einfache Strecke Wohnung zu Arbeit (km): Die einfache Entfernung. Seit 2026 gelten einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
- Verkehrsmittel fuer den Arbeitsweg: Mit Pkw oder Firmenwagen gibt es keinen Deckel; mit ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß ist die Entfernungspauschale auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt.
- Kein anderer Arbeitsplatz vorhanden: Nur ankreuzen, wenn dir dein Arbeitgeber dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz stellt – dann greift die Same-Day-Ausnahme.
- Gewerkschaftsbeitrag pro Jahr (Euro): Seit 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt und wirken daher immer.
- Dein Grenzsteuersatz (%): Der Steuersatz deines letzten verdienten Euros. Welcher Satz auf dein Gehalt zutrifft, zeigt dir der Brutto-Netto-Rechner.
Durchgerechnetes Beispiel: Mareike, 38, Projektmanagerin aus München, arbeitet hybrid: 80 Homeoffice-Tage, 150 Bürotage, einfache Strecke 25 Kilometer, Pkw, kein Gewerkschaftsbeitrag, Grenzsteuersatz 35 Prozent. Der Rechner ermittelt: Tagespauschale 80 × 6 Euro = 480 Euro. Entfernungspauschale 150 × 25 × 0,38 Euro = 1.425 Euro. Werbungskosten gesamt: 1.905 Euro. Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro bleiben 675 Euro wirksam übrig. Steuerersparnis: 675 × 35 Prozent = 236,25 Euro pro Jahr. Ein einzelner Bürotag ist bei ihr 9,50 Euro wert – der Tagesvergleich meldet „Bürotag gewinnt", weil 25 Kilometer über dem Kipppunkt von 15,79 Kilometern liegen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Sechs Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr – also höchstens 1.260 Euro. Das gilt dauerhaft seit dem Veranlagungszeitraum 2023 und hat sich 2026 nicht geändert. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (für Arbeitnehmer über § 9 Abs. 5 EStG).
Die wichtigste Nachricht zuerst: Du brauchst kein separates Arbeitszimmer. Der Platz am Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt – anders als beim klassischen häuslichen Arbeitszimmer, das einen abgeschlossenen, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum verlangt. Einzige Bedingung: An dem Tag musst du überwiegend, also mehr als 50 Prozent deiner Arbeitszeit, in der häuslichen Wohnung gearbeitet haben.
Wer sein Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit nutzt, hat eine Alternative: die Jahrespauschale von 1.260 Euro nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG – wahlweise statt der tatsächlichen Kosten. Für alle anderen ist die Tagespauschale der einfachere Weg. Übrigens: Strom, Heizung und anteilige Miete sind durch die Pauschale abgegolten – Arbeitsmittel wie Laptop oder Bürostuhl kannst du zusätzlich absetzen.
Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale überhaupt?
Hier wird es ehrlich – und genau deshalb rechnet dieser Rechner anders als viele Ratgeber. Die Tagespauschale zählt zu den Werbungskosten. Und Werbungskosten wirken erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro (§ 9a EStG, Stand 2026). Werbungskosten senken dein zu versteuerndes Einkommen – aber nur der Teil, der die 1.230 Euro übersteigt.
Ein Beispiel: 100 Homeoffice-Tage bringen 600 Euro Tagespauschale. Liegen deine übrigen Werbungskosten bei null, passiert steuerlich gar nichts – die 600 Euro verschwinden im Pauschbetrag. Erst wer insgesamt über 1.230 Euro kommt, spart wirklich Steuern. Selbst das Maximum von 1.260 Euro (210 Tage) bringt allein nur 30 Euro über die Hürde – bei 35 Prozent Grenzsteuersatz sind das 10,50 Euro Ersparnis im Jahr.
Die gute Nachricht aus 2026: Gewerkschaftsbeiträge wirken jetzt immer. Seit dem Steueränderungsgesetz 2025 werden Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG). Beispiel: 420 Euro Jahresbeitrag bei 30 Prozent Grenzsteuersatz bringen 126 Euro Ersparnis – auch wenn deine übrigen Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen. Wie bei der Besteuerung einer Abfindung entscheidet auch hier dein Grenzsteuersatz darüber, wie viel von jedem Euro übrig bleibt. Hinweis mit Datum: Ab 2027 steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro – der Rechner rechnet bewusst mit dem 2026er-Wert von 1.230 Euro.
Homeoffice-Tag oder Bürotag: Was ist steuerlich mehr wert?
Die überraschendste Rechnung zuerst: Ein Homeoffice-Tag bringt fix 6,00 Euro. Ein Bürotag bringt Strecke × 0,38 Euro. Der Kipppunkt liegt bei 15,79 Kilometern einfacher Strecke (6 ÷ 0,38). Wohnst du 10 Kilometer vom Büro entfernt, ist der Homeoffice-Tag mit 6,00 Euro mehr wert als die Fahrt mit 3,80 Euro. Ab etwa 16 Kilometern dreht sich das Verhältnis: Bei 25 Kilometern bringt der Bürotag 9,50 Euro.
Zwei 2026er-Neuerungen stecken in dieser Rechnung. Erstens: Die Entfernungspauschale beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026). Die alte Staffel – 0,30 Euro bis 20 Kilometer, 0,38 Euro erst danach – ist Geschichte; viele Ratgeber haben das noch nicht aktualisiert. Zweitens der Deckel: Für ÖPNV, Fahrrad und Fußweg ist die Pauschale auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt, mit dem Pkw gibt es keine Obergrenze.
Und die Same-Day-Regel: Grundsätzlich gilt pro Tag entweder Tagespauschale oder Entfernungspauschale – beides zusammen geht nicht. Die einzige Ausnahme (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 EStG): Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und du arbeitest am selben Tag sowohl zu Hause als auch an der Tätigkeitsstätte, darfst du ausnahmsweise beide Pauschalen ansetzen. Arbeitest du nach der Regelaltersgrenze weiter, gelten für deine Homeoffice-Tage dieselben 6 Euro – die zusätzliche Steuerersparnis der Aktivrente zeigt der Aktivrenten-Rechner. Fährst du beruflich zu Kunden oder Messen statt ins Büro, gelten andere Kilometersätze – dafür gibt es den Reisekosten-Rechner. Und falls ein berufsbedingter Umzug deinen Arbeitsweg verkürzt: Die Umzugskosten selbst prüfst du mit dem Umzugskosten-Rechner.
Formel
Homeoffice-Pauschale = min(Homeoffice-Tage; 210) × 6 €
Entfernungspauschale = Bürotage × Strecke_km × 0,38 €
(ÖPNV/Rad/Fußweg: maximal 4.500 €; Pkw: ohne Deckel)
Werbungskosten = Homeoffice-Pauschale + Entfernungspauschale
Wirksamer Betrag = max(Werbungskosten − 1.230 €; 0)
Steuerersparnis = Wirksamer Betrag × Grenzsteuersatz
+ Gewerkschaftsbeitrag × Grenzsteuersatz
Kipppunkt = 6 € ÷ 0,38 €/km ≈ 15,79 km
Variablen: Homeoffice-Tage und Bürotage pro Jahr, Strecke_km als einfache Entfernung, Grenzsteuersatz als Dezimal-Prozentsatz deines höchsten Steuersatzes. Die Konstanten 6 Euro, 210 Tage, 0,38 Euro, 4.500 Euro und 1.230 Euro sind die 2026er-Werte aus § 4 Abs. 5 EStG und § 9a EStG.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil viele Homeoffice-Artikel die 6-Euro-Tage feiern, aber verschweigen, dass unter 1.230 Euro Werbungskosten steuerlich gar nichts passiert. Die zweite Lücke: Kein Rechner kombinierte bisher Homeoffice-Tage und Bürotage mit der neuen 0,38-Euro-Pendlerpauschale 2026 – inklusive Kipppunkt-Analyse und der 2026er-Neuerung bei Gewerkschaftsbeiträgen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Homeoffice-Tage kann ich 2026 steuerlich geltend machen?
Maximal 210 Tage zu je 6 Euro – also höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, dauerhaft seit 2023). Bedingung: Du musst an diesen Tagen überwiegend, also mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit, in der häuslichen Wohnung gearbeitet haben. Arbeitest du zum Beispiel 250 Tage von zu Hause, werden nur 210 Tage angerechnet: 210 × 6 Euro = 1.260 Euro.
Wird die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet?
Ja. Die Tagespauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro (§ 9a EStG, Stand 2026). Durchgerechnet: 100 Homeoffice-Tage × 6 Euro = 600 Euro. Ohne weitere Werbungskosten liegst du unter 1.230 Euro – deine Steuerersparnis beträgt 0 Euro. Erst die Summe aller Werbungskosten über 1.230 Euro mindert dein zu versteuerndes Einkommen.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
Nein – grundsätzlich gilt pro Tag entweder die Tagespauschale oder die Entfernungspauschale, nicht beides. Die einzige Ausnahme (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 EStG): Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und du arbeitest am selben Tag sowohl zu Hause als auch an deiner Tätigkeitsstätte, darfst du ausnahmsweise beide Pauschalen ansetzen.
Wie berechne ich meine Steuerersparnis aus dem Homeoffice konkret?
Schritt für Schritt: 1) Tagespauschale = Homeoffice-Tage × 6 Euro (max. 210 Tage). 2) Entfernungspauschale = Bürotage × Kilometer × 0,38 Euro. 3) Summe minus 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag – nur der positive Rest zählt. 4) Rest × Grenzsteuersatz = Ersparnis. Beispiel: 80 × 6 = 480 Euro plus 150 × 25 × 0,38 = 1.425 Euro ergibt 1.905 Euro; minus 1.230 = 675 Euro; bei 35 Prozent Grenzsteuersatz sind das 236,25 Euro Ersparnis pro Jahr.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Für die Tagespauschale genügt ein Platz am Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer – kein abgeschlossener Raum nötig. Das unterscheidet sie vom klassischen häuslichen Arbeitszimmer, das einen fast ausschließlich beruflich genutzten Raum verlangt. Nur wer sein Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit nutzt, kann alternativ die Jahrespauschale von 1.260 Euro nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG wählen.
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?
In der Anlage N bei den Werbungskosten – dort gibst du in Zeile 45 die Anzahl deiner Homeoffice-Tage an. Dokumentiere am besten laufend, an welchen Tagen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast (Kalender oder App genügt), denn das Finanzamt kann nachfragen. Arbeitsmittel wie Laptop oder Bürostuhl trägst du zusätzlich als Werbungskosten ein – sie sind nicht durch die Pauschale abgegolten.
Was ändert sich 2026 bei Homeoffice und Arbeitsweg?
Drei Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2025: 1) Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer – die alte 0,30/0,38-Staffel ist Geschichte. 2) Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG) und wirken daher immer. 3) Der Kipppunkt: Ab 15,79 Kilometern einfacher Strecke (6 ÷ 0,38) ist ein Bürotag steuerlich mehr wert als ein Homeoffice-Tag – bei 15 km gewinnt das Homeoffice (5,70 vs. 6,00 Euro), bei 16 km das Büro (6,08 vs. 6,00 Euro).
Quellen
- https://www.finanzamt.brandenburg.de/fa/de/steuern/aktuelle-steuerinformation/homeoffice-und-haeusliches-arbeitszimmer/
- https://www.quicksteuer.de/wissen/homeoffice-und-steuern-diese-kosten-kannst-du-absetzen
- https://www.monsterdealz.de/magazin/arbeitnehmer-pauschbetrag
- https://stb-niederrhein.de/steueraenderungsgesetz-2025-aenderungen-bei-der-einkommensteuer/
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