Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026

Aktivrenten-Rechner

So viel Einkommensteuer sparst du, wenn du nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitest – bis zu 2.000 € Lohn monatlich steuerfrei.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 5 Quellen

Die Aktivrente stellt bis zu 2.000 € deines Monatslohns steuerfrei, wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitest. Doch was bringt dir das in Euro? Dieser Rechner prüft in vier Eingaben, ob du die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 21 EStG erfüllst, und berechnet deine monatliche sowie jährliche Steuerersparnis aus Bruttolohn und Grenzsteuersatz. Das Aktivrentengesetz gilt seit dem 1.1.2026 (Bundestag 5.12.2025, Bundesrat 19.12.2025). Hinweis: Der Rechner schätzt die Ersparnis über deinen Grenzsteuersatz und ersetzt keine Steuerberatung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Monatlicher Bruttolohn (Arbeit), Beschäftigungsart, Regelaltersgrenze bereits erreicht?, Dein Grenzsteuersatz (%) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Aktivrenten-Rechner

Der Rechner braucht vier Angaben von dir:

  1. Monatlicher Bruttolohn (Arbeit): Dein Bruttolohn aus der weitergeführten Beschäftigung – zum Beispiel 2.500 €.
  2. Beschäftigungsart: Wähle, in welcher Form du arbeitest. Nur „Sozialversicherungspflichtig angestellt" erfüllt die Voraussetzungen; Minijob, Selbstständigkeit, Beamte im aktiven Dienst und Gewerbe schließen die Aktivrente aus.
  3. Regelaltersgrenze bereits erreicht?: Schalte den Regler nur ein, wenn du die Regelaltersgrenze bereits erreicht hast – die Aktivrente greift erst ab dem Monat danach.
  4. Dein Grenzsteuersatz (%): Der Steuersatz, der auf den zuletzt verdienten Euro anfällt – nicht dein Durchschnittssteuersatz. Bei weiterarbeitenden Rentnern liegt er typischerweise zwischen 14 % und 42 %.

Danach zeigt der Rechner sofort fünf Werte: ob du Anspruch auf die Aktivrente hast, den steuerfreien Betrag pro Monat (maximal 2.000 €), deine Steuerersparnis pro Monat und pro Jahr sowie den steuerpflichtigen Restlohn pro Monat.

Durchgerechnetes Beispiel: Peter, 67, aus München, arbeitet nach seiner Regelaltersgrenze weiter als sozialversicherungspflichtig Angestellter. Er trägt bei Monatlicher Bruttolohn (Arbeit) 2.500 € ein, wählt bei Beschäftigungsart „Sozialversicherungspflichtig angestellt", aktiviert Regelaltersgrenze bereits erreicht? und stellt Dein Grenzsteuersatz (%) auf 30 %. Der Rechner zeigt: Anspruch auf die Aktivrente: Ja, steuerfreier Betrag 2.000 € pro Monat, Steuerersparnis 600 € pro Monat bzw. 7.200 € pro Jahr, steuerpflichtiger Restlohn 500 € pro Monat. Rechnung: min(2.500 €, 2.000 €) = 2.000 €; 2.000 € × 30 % = 600 €; 600 € × 12 = 7.200 €; 2.500 € − 2.000 € = 500 €.

Wer kann die Aktivrente nutzen – und wer geht leer aus?

Nur wer die Regelaltersgrenze erreicht hat UND sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Die Steuerfreiheit knüpft an zwei Bedingungen: Du hast die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten, und dein Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge für dein Arbeitsverhältnis. Sie beginnt erst im Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze – wer im April seinen 67. Geburtstag feiert, profitiert ab Mai (Bundesfinanzministerium, FAQ zur Aktivrente, Stand 2026).

Die Regelaltersgrenze staffelt sich nach Geburtsjahr: 1958 → 66 Jahre, 1959 → 66 Jahre und 2 Monate, 1960 → 66 Jahre und 4 Monate, 1961 → 66 Jahre und 6 Monate, 1962 → 66 Jahre und 8 Monate, 1963 → 66 Jahre und 10 Monate, ab 1964 → 67 Jahre (Quelle: buhl.de-Steuerratgeber, 2026).

Ausgeschlossen sind – auch wenn sie weiterarbeiten:

  • Minijobber (bis 603 €): Der Minijob ist ohnehin pauschal versteuert; die Aktivrente greift hier nicht. Was ein Minijob netto bringt, zeigt der Minijob-Rechner.
  • Selbstständige und Freiberufler sowie Gewerbetreibende und Landwirte: Es zählt nur Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Beamte, die über die Altersgrenze hinaus im aktiven Dienst bleiben. Pensionäre, die danach sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können dagegen profitieren.
  • Frührentner – etwa mit der abschlagsfreien „Rente mit 63" nach 45 Beitragsjahren: Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, bekommt die Steuerfreiheit nicht (IHK Dresden, 2026). Ob sich das Warten lohnt, klärt der Frührenten-Vergleich.

Unsicher, wann deine persönliche Grenze liegt? Der Rentenbeginn-Rechner ermittelt deine Regelaltersgrenze auf den Monat genau.

Wie viel bleibt vom steuerfreien Lohn wirklich übrig?

Die Einkommensteuer auf bis zu 2.000 € entfällt – Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du trotzdem weiter. Die Aktivrente ist ein reiner Steuerfreibetrag, keine Sozialversicherungsbefreiung. Konkret gilt nach Erreichen der Regelaltersgrenze (IHK Dresden; buhl.de, 2026):

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge fallen auch auf den steuerfreien Lohn an – sie werden wie gewohnt vom Bruttogehalt berechnet. Beispiel aus der Praxis: Bei 1.500 € Monatslohn bleiben nach KV und PV rund 1.250 bis 1.300 € übrig, je nach Krankenkasse.
  • Rentenversicherung: Für die Arbeitnehmerseite besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit – du kannst die Beiträge aber freiwillig fortsetzen und so deine Rente erhöhen.
  • Arbeitslosenversicherung: Beiträge entfallen für Altersrentner in der Regel.

Und die Steuer? Der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er treibt also nicht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen hoch (IHK Dresden, 2026). Entscheidend für deine Ersparnis ist dein persönlicher Grenzsteuersatz: Der Brutto-Netto-Rechner hilft dir, ihn aus deinem Bruttoeinkommen abzuschätzen. Was dein Arbeitgeber auf deinen Lohn weiter abführt, siehst du im Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner.

Die größte Falle: das strenge Monatsprinzip

Die 2.000 € gelten pro Kalendermonat – ungenutzte Beträge verfallen und lassen sich nicht mit anderen Monaten verrechnen. Das gilt im Lohnsteuerabzug ebenso wie in der Einkommensteuerveranlagung (IHK Dresden, 2026). Das Monatsprinzip trifft besonders Sonderzahlungen: Erhältst du 1.500 € Monatslohn und im Dezember zusätzlich 800 € Weihnachtsgeld, sind im Dezember nur noch 500 € des Weihnachtsgeldes innerhalb der 2.000-€-Grenze steuerfrei – die restlichen 300 € bleiben steuerpflichtig (Beispiel nach buerger-geld.org, 2026). Beginnt oder endet deine Tätigkeit unterjährig, gibt es den Freibetrag nur für die tatsächlichen Beschäftigungsmonate; maximal sind 24.000 € im Jahr möglich (12 × 2.000 €).

Praktisch umgesetzt wird die Aktivrente automatisch: Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt im Lohnsteuerabzug und meldet ihn in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung – einen Antrag musst du nicht stellen (Bundesfinanzministerium, 2026). Willst du den Freibetrag in einem Zweitjob mit Steuerklasse VI nutzen, musst du dem Arbeitgeber bestätigen, dass er ihn nicht bereits im ersten Job berücksichtigt. Wie sich Sonderzahlungen lohnsteuerlich auswirken, rechnet der Weihnachtsgeld-Rechner vor. Und wie deine gesetzliche Rente selbst besteuert wird, erklärt der Rentensteuer-Rechner.

Formel

anspruch              = regelaltersgrenze_erreicht UND beschaeftigungsart = „sozialversicherungspflichtig angestellt" ? „Ja" : „Nein"
steuerfreier_betrag   = min(monatlicher_bruttolohn, 2000)
steuerersparnis_monat = steuerfreier_betrag × grenzsteuersatz / 100
steuerersparnis_jahr  = steuerersparnis_monat × 12
steuerpflichtiger_rest = max(monatlicher_bruttolohn − 2000, 0)

Dabei ist monatlicher_bruttolohn dein Bruttolohn aus der weitergeführten Beschäftigung in Euro, grenzsteuersatz dein persönlicher Grenzsteuersatz in Prozent, regelaltersgrenze_erreicht ein Ja/Nein-Schalter und beschaeftigungsart die gewählte Beschäftigungsform. Lautet der Anspruch „Nein", sind alle Euro-Beträge 0 bzw. der volle Lohn steuerpflichtig – die Formeln geben dann den Lohn komplett als steuerpflichtigen Rest aus. Der Rechner arbeitet mit dem Monatsprinzip: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld musst du im Auszahlungsmonat zum Lohn addieren.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil das Aktivrentengesetz seit dem 1.1.2026 gilt und viele Weiterarbeitende wissen wollen, was ihnen die 2.000-€-Regel konkret in Euro bringt. Wir haben die Voraussetzungen aus dem FAQ des Bundesfinanzministeriums und der IHK Dresden auf vier Eingaben verdichtet und alle Beispielwerte gegen den Formel-Evaluator geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann ich mit der Aktivrente monatlich steuerfrei verdienen?

Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat bleiben seit dem 1.1.2026 steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG) – vorausgesetzt, du hast die Regelaltersgrenze erreicht und bist sozialversicherungspflichtig angestellt. Maximal sind 24.000 € im Jahr möglich. Der Freibetrag gilt strikt pro Monat: Unausgeschöpfte Beträge kannst du nicht in einen anderen Monat mitnehmen.

Wie berechne ich meine Steuerersparnis bei 3.000 € Bruttolohn?

Schritt 1: Steuerfreier Betrag = min(3.000 €, 2.000 €) = 2.000 €. Schritt 2: Steuerpflichtiger Rest = 3.000 € − 2.000 € = 1.000 €. Schritt 3: Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparst du 2.000 € × 35 % = 700 € pro Monat, also 8.400 € pro Jahr. Voraussetzung: Regelaltersgrenze erreicht und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige?

Nein. Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen, nichtselbstständigen Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft sind ausgeschlossen.

Ich bin 63 und in Frührente – bekomme ich die Aktivrente?

Nein. Die Aktivrente greift erst ab dem Monat NACH Erreichen deiner Regelaltersgrenze – auch dann, wenn du bereits eine vorgezogene Altersrente beziehst. Wer zum Beispiel im April die Regelaltersgrenze erreicht, kann die 2.000 € ab Mai steuerfrei nutzen.

Zählt das Weihnachtsgeld zur 2.000-€-Grenze?

Ja – das Monatsprinzip ist strikt. Beispiel: 1.500 € Monatslohn plus 800 € Weihnachtsgeld im Dezember = 2.300 €. Steuerfrei sind nur 2.000 €, die übrigen 300 € bleiben steuerpflichtig. Bei unregelmäßigen Zahlungen lohnt sich daher ein Blick auf den Auszahlungsmonat.

Muss ich die Aktivrente beantragen?

Nein. Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch im laufenden Lohnsteuerabzug und meldet den steuerfreien Betrag in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Einen gesonderten Antrag gibt es nicht.

Fallen auf den steuerfreien Lohn noch Sozialabgaben an?

Ja. Die Aktivrente befreit nur von der Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin vom Bruttolohn berechnet. In Renten- und Arbeitslosenversicherung bist du nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich versicherungsfrei (Arbeitnehmerseite); der Arbeitgeber zahlt seine Anteile weiter.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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