Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Weihnachtsgeld-Rechner
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und 13. Gehalt netto berechnen – mit Differenzverfahren und SV-Grenzen.
Basierend auf 3 Quellen
Der Weihnachtsgeld-Rechner zeigt dir, was von deiner Einmalzahlung 2026 wirklich übrig bleibt: Er versteuert Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder das 13. Gehalt als sonstigen Bezug nach dem Jahreslohnsteuer-Differenzverfahren (§ 39b Abs. 3 EStG) und zieht die vollen Sozialabgaben mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 ab. Dazu siehst du die Nettoquote, den effektiven Steuersatz und was die Zahlung deinen Arbeitgeber kostet – kostenlos und ohne Anmeldung.
So verwendest du diesen Rechner
Gib zunächst deine Werte in die Felder Laufendes Monatsbrutto, Einmalzahlung (brutto), Art der Einmalzahlung, Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kinderlos über 23, Wohnsitz/Beschäftigung in Sachsen ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.
So funktioniert der Weihnachtsgeld-Rechner
Der Rechner ermittelt, was von einer Einmalzahlung wirklich übrig bleibt – nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Er rechnet wie das Finanzamt nach dem Jahreslohnsteuer-Differenzverfahren (§ 39b Abs. 3 EStG): Die Lohnsteuer wird einmal für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit und einmal ohne die Einmalzahlung berechnet, die Differenz ist die Steuer auf das Weihnachtsgeld. So gehst du vor:
- Laufendes Monatsbrutto (
monatsbrutto): Dein normales monatliches Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen. Daraus rechnet der Rechner den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn hoch. - Einmalzahlung (brutto) (
einmahlzahlung): Die Sonderzahlung als sonstiger Bezug – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder 13. Gehalt. - Art der Einmalzahlung (
art): Nur eine Beschriftung – steuerlich sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und 13. Gehalt identisch, nämlich sonstige Bezüge. - Steuerklasse (
steuerklasse): Die Klassen I bis VI; Klasse III wird wie beim Lohnsteuerabzug mit Splitting (doppeltem Grundtarif) gerechnet. - Kirchensteuer (
kirche): Keine, 8 Prozent (Baden-Württemberg, Bayern) oder 9 Prozent (übrige Bundesländer). - Krankenkassen-Zusatzbeitrag (
zusatzbeitrag_kv): Der individuelle Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Schnitt 2,9 Prozent (Stand 2026), je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. - Kinderlos über 23 (
kinderlos) und Wohnsitz/Beschäftigung in Sachsen (sachsen): Die beiden Sonderfälle der Pflegeversicherung – 0,6 Prozent Zuschlag bei Kinderlosigkeit über 23, in Sachsen 0,5 Prozentpunkte mehr Arbeitnehmeranteil.
Durchgerechnetes Beispiel
Jonas ist 38, Mechatroniker in Leipzig, 4.000 Euro Monatsbrutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer. Im November bekommt er 2.000 Euro Weihnachtsgeld.
Der Rechner liefert: 485,00 Euro Lohnsteuer auf die Einmalzahlung (Differenz zwischen 6.643 Euro und 6.158 Euro Jahreslohnsteuer) und 423,00 Euro Sozialabgaben. Netto bleiben 1.092,00 Euro – eine Nettoquote von 54,6 Prozent. Zum Vergleich: Wäre Jonas in Steuerklasse III verheiratet, läge die Lohnsteuer auf dieselben 2.000 Euro nur bei 382,00 Euro und das Netto bei 1.195,00 Euro. Den gleichen Effekt siehst du, wenn du dein laufendes Gehalt im Brutto-Netto-Rechner gegencheckst: Die Einmalzahlung trifft immer deinen persönlichen Grenzsteuersatz, also den höchsten Steuersatz deines Einkommens.
Warum bleibt vom Weihnachtsgeld weniger netto übrig als vom normalen Gehalt?
Weil es als sonstiger Bezug versteuert wird. Dein laufendes Monatsgehalt wird mit der Monatslohntabelle abgerechnet – das Weihnachtsgeld kommt einmalig obendrauf und wird deshalb mit deinem Grenzsteuersatz belastet. Das ist kein Fehler auf der Gehaltsabrechnung, sondern das Jahreslohnsteuer-Differenzverfahren nach § 39b Abs. 3 EStG: Der Arbeitgeber rechnet den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal mit und einmal ohne die Einmalzahlung aus der Jahreslohnsteuertabelle aus, die Differenz behält er als Lohnsteuer ein.
Zwei Dinge mildern den Schock: Erstens gleichen sich die Zahlen in der Steuererklärung aus – die Jahressteuer kennt keinen Unterschied zwischen „Gehalt" und „Weihnachtsgeld". Zweitens fallen auf die Einmalzahlung zwar die vollen Sozialversicherungsbeiträge an (2026: Krankenversicherung 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent), aber nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen – 69.750 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung, 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026, BMAS). Wer mit seinem laufenden Gehalt schon an oder über einer Grenze liegt, zahlt auf das Weihnachtsgeld anteilig weniger oder keine Sozialabgaben mehr. Der Rechner bildet das automatisch ab.
Gilt für Weihnachtsgeld die Fünftelregelung?
Nein – und das ist eine der häufigsten Verwechslungen. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) gilt für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, nicht für Weihnachtsgeld. Wer wissen will, wie die Fünftelregelung bei einer Abfindung wirkt, findet sie im Abfindungs-Steuer-Rechner. Das Weihnachtsgeld dagegen folgt immer dem Differenzverfahren: Jahreslohnsteuer mit und ohne Einmalzahlung, die Differenz ist die Steuer. Deshalb lohnt es sich auch nicht, das Weihnachtsgeld „geschickt" auf Monate zu verteilen – die Jahressteuer bleibt dieselbe.
Was kostet das Weihnachtsgeld den Arbeitgeber?
Mehr, als auf deinem Konto ankommt. Auf die Einmalzahlung fallen auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 Prozent (in Sachsen 1,3 Prozent), Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, dazu Insolvenzgeldumlage 0,15 Prozent sowie die Umlagen U1 (2,2 Prozent) und U2 (0,3 Prozent). Bei 2.000 Euro Weihnachtsgeld und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent kostet dich der Chef 2.476,00 Euro – also 476 Euro mehr als das Brutto. Wie sich die Arbeitgeberkosten bei einem normalen Gehalt zusammensetzen, zeigt der Arbeitgeber-Lohnkosten-Rechner im Detail.
Formel
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn = Monatsbrutto × 12
Maßgebender Jahresarbeitslohn = Monatsbrutto × 12 + Einmalzahlung
Sozialabgaben = 9,3 % × min(Jahresbrutto; 101.400 €) [Rentenversicherung]
+ 1,3 % × min(Jahresbrutto; 101.400 €) [Arbeitslosenversicherung]
+ (7,3 % + Zusatzbeitrag/2) × min(Jahresbrutto; 69.750 €) [Krankenversicherung]
+ (1,8 % + 0,6 % bei Kinderlosigkeit + 0,5 % in Sachsen) × min(Jahresbrutto; 69.750 €) [Pflegeversicherung]
Zu versteuerndes Einkommen = Jahresbrutto − Sozialabgaben − 1.230 € (nicht Klasse VI) − 4.260 € (Klasse II)
Lohnsteuer = Einkommensteuertarif § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) auf das zu versteuernde Einkommen
Lohnsteuer auf die Einmalzahlung = Jahreslohnsteuer(mit Einmalzahlung) − Jahreslohnsteuer(ohne Einmalzahlung)
Solidaritätszuschlag = 5,5 % der Lohnsteuer oberhalb der Freigrenze 20.350 € (40.700 € bei Klasse III), mit Milderung 11,9 %
Kirchensteuer = Lohnsteuer auf die Einmalzahlung × 8 % bzw. 9 %
Netto = Einmalzahlung − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Sozialabgaben
Arbeitgeberkosten = Einmalzahlung × (1 + AG-Sozialabgaben inkl. U1/U2 und Insolvenzgeldumlage)
Die Sozialabgaben auf die Einmalzahlung ergeben sich ebenfalls als Jahresdifferenz: Beiträge auf (Jahresbrutto + Einmalzahlung) minus Beiträge auf das Jahresbrutto. Ist eine Beitragsbemessungsgrenze mit dem laufenden Gehalt bereits erreicht, sinkt der Beitragsanteil auf die Einmalzahlung automatisch. Modellrechnung ohne individuelle Freibeträge und Vorsorgepauschale – die tatsächliche Jahressteuer in deiner Steuererklärung kann geringfügig abweichen. Übrigens: Auch eine ausgezahlte Überstunden-Auszahlung ist ein sonstiger Bezug und wird exakt nach diesem Verfahren versteuert.
So ist dieser Rechner entstanden
Dieser Rechner ist entstanden, weil es im deutschen Netz schlicht kein dediziertes Weihnachtsgeld-Tool gab – nur österreichische Rechner und Steuerberater-PDFs. Er rechnet deshalb das Verfahren nach, das auch dein Arbeitgeber anwendet, und zeigt offen die beiden Hebel, die über das Netto entscheiden: deinen Grenzsteuersatz und die Beitragsbemessungsgrenzen. Und weil viele „Urlaubsgeld" suchen: Urlaubsgeld wird steuerlich genauso behandelt – den Unterschied zum nicht ausgezahlten Urlaub erklärt der Urlaubsabgeltungs-Rechner.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel bleibt von 1.000 Euro Weihnachtsgeld bei 3.000 Euro Monatsgehalt netto übrig?
573,50 Euro. Durchgerechnet für Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent: Auf die 1.000 Euro entfallen 215,00 Euro Lohnsteuer nach dem Differenzverfahren (§ 39b Abs. 3 EStG) und 211,50 Euro Sozialabgaben – die Nettoquote liegt bei 57,4 Prozent. Bei einem höheren Jahreseinkommen oder Steuerklasse V fällt der Nettoanteil spürbar niedriger aus, weil die Einmalzahlung immer mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet wird.
Wie viel kostet den Arbeitgeber 2.000 Euro Weihnachtsgeld?
2.476,00 Euro. Neben den 2.000 Euro Brutto trägt der Arbeitgeber seine Sozialabgaben-Anteile: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent sowie Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2 – zusammen 476 Euro zusätzlich. Das Weihnachtsgeld ist damit für den Chef rund 24 Prozent teurer als sein Bruttobetrag.
Was ist steuerlich besser: ein 13. Gehalt oder eine Gehaltserhöhung?
Bei gleichem Jahresbetrag fast kein Unterschied in der Jahressteuer – denn die Einkommensteuer kennt nur das Jahreseinkommen, nicht die Auszahlungsform. 2.000 Euro als 13. Gehalt oder 166,67 Euro monatliche Erhöhung führen in der Steuererklärung zum annähernd gleichen Ergebnis. Der praktische Unterschied liegt in der Sozialversicherung: Wer mit dem laufenden Gehalt bereits an einer Beitragsbemessungsgrenze kratzt, zahlt auf das 13. Gehalt anteilig weniger SV-Beiträge. Und psychologisch wirkt die Einmalzahlung größer – auch wenn netto oft nur gut die Hälfte ankommt.
Muss mein Arbeitgeber überhaupt Weihnachtsgeld zahlen?
Nur, wenn es vereinbart ist – im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Ohne schriftliche Regelung kann trotzdem ein Anspruch entstehen: durch betriebliche Übung, also wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt gezahlt hat. Viele Arbeitgeber sichern sich deshalb mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt ab: Steht im Vertrag, dass die Zahlung freiwillig und ohne Rechtsanspruch erfolgt, entsteht auch durch jahrelange Zahlung kein Anspruch. Bei Unklarheit lohnt der Blick in den eigenen Arbeitsvertrag.
Warum ist die Steuer auf meiner November-Abrechnung so hoch?
Weil im November das Weihnachtsgeld mit der Lohnsteuer nach dem Differenzverfahren abgerechnet wird. Der Arbeitgeber berechnet die Jahreslohnsteuer einmal für deinen voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit und einmal ohne die Einmalzahlung – die Differenz zieht er als Lohnsteuer ein. Das ist kein Fehler, sondern § 39b Abs. 3 EStG. In der Steuererklärung gleicht sich das aus: Dort zählt nur dein tatsächliches Jahreseinkommen, egal in welchem Monat es ausgezahlt wurde.
Zählt das Weihnachtsgeld für meine Rente?
Ja. Das Weihnachtsgeld ist als sonstiger Bezug sozialversicherungspflichtig – darauf fallen die vollen Beiträge zur Rentenversicherung an (9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil, 9,3 Prozent Arbeitgeberanteil), solange die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr (2026) nicht überschritten ist. Jeder Euro Einmalzahlung erhöht also deine Rentenanwartschaft. Wer wissen will, wie sich das in Rentenpunkten ausdrückt, rechnet mit dem Rentenpunkte-Rechner nach.
Wird Weihnachtsgeld auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld angerechnet?
Auf das Arbeitslosengeld I wird eine Einmalzahlung aus einer früheren Beschäftigung in der Regel nicht angerechnet, wenn sie vor der Arbeitslosigkeit zugeflossen ist – sie erhöht aber das Bemessungsentgelt und damit indirekt die Höhe des Arbeitslosengeldes. Beim Bürgergeld gilt das Zuflussprinzip: Geld, das während des Leistungsbezugs aufs Konto kommt, wird als Einkommen angerechnet. Wer im November Weihnachtsgeld erhält und gleichzeitig Bürgergeld bezieht, muss mit einer Anrechnung rechnen.
Quellen
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